"Jamaika-Vertrag" bietet guten Ausgangspunkt zur Stärkung der Gesundheits-Infrastruktur

Anlässlich der heutigen Unterzeichnung des Koalitionsvertrages von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP findet der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) überwiegend lobende Worte für die Grundzüge der Gesundheitspolitik in Schleswig-Holstein für die kommenden fünf Jahre. „Zahlreiche Positionen und Forderungen, die die Ersatzkassen vor der Wahl formuliert hatten, finden sich im Koalitionsvertrag wieder“, bilanziert Armin Tank, Leiter der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein.

Flächendeckende Versorgung 

Die künftigen Koalitionäre sind sich ihrer Verantwortung für eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und gut erreichbare medizinische Versorgung, die flächendeckend sichergestellt werden muss, offensichtlich bewusst. Unabdingbar dafür ist es, die Attraktivität der ländlichen Räume zu erhalten bzw. zu steigern. Diese Aufgabe findet sich ressortübergreifend an zahlreichen Stellen im Koalitionsvertrag.

Mit Blick auf den medizinisch-pflegerischen Bereich der Daseinsvorsorge werden telemedizinische Anwendungen als Ergänzung zu den klassischen Versorgungsangeboten künftig immer wichtiger werden. Voraussetzung dafür ist eine flächendeckende Breitband-Infrastruktur als Bestandteil der Grundversorgung ebenso wie die Förderung der Mobilität in abgelegenen Regionen. Es ist gut, dass die Jamaika-Koalition diesem Thema eine so große Bedeutung beimisst. Außerdem begrüßt der vdek die angekündigte Förderung der Niederlassung von Ärzten in ländlichen Gebieten sowie die Öffnung für innovative Organisationsformen zur Sicherstellung der medizinischen Daseinsvorsorge.

Krankenhausplanung und -finanzierung 

Ebenso positiv bewerten die Ersatzkassen die meisten Pläne der künftigen Regierung für die Krankenhausplanung und -finanzierung: Das schon von der Vorgängerregierung angekündigte Landeskrankenhausgesetz muss in dieser Legislaturperiode endlich kommen. „Damit erhalten wir die bislang fehlende, verbindliche Grundlage für eine Krankenhausplanung, die sich an Qualitätskriterien und den tatsächlichen Bedarfen orientiert - und die die Bezeichnung „Krankenhausplanung“ auch tatsächlich verdient“, sagt Armin Tank.

Die Ankündigungen, das Investitionsprogramm IMPULS weiter zu entwickeln, die Krankenhausinvestitionsmittel nach dem Ausführungsgesetz zum Krankenhausfinanzierungsgesetz in den kommenden fünf Jahren um mindestens 50 Millionen Euro zu erhöhen und Haushaltsüberschüsse verstärkt zur Vermeidung eines erneuten Sanierungsstaus an den Kliniken zu verwenden, sind gute Nachrichten für die Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein.

Eine Lehre aus der vergangenen Legislaturperiode ist, dass wir dringend ein landesweit gültiges Geburtshilfekonzept benötigen. Das hat die Jamaika-Koalition erkannt und will sich hierbei maßgeblich an den Kriterien „Qualität“ und „Erreichbarkeit“ orientieren. Für die Ersatzkassen gehören Mindestfallzahlen dabei auf jeden Fall zu den relevanten Qualitätskriterien.

Absage an die Effizienzrendite 

Die besondere Förderung des UKSH als Maximalversorger in Trägerschaft des Landes ist gerechtfertigt. Gleichzeitig begrüßen die Ersatzkassen ausdrücklich die Formulierung im Koalitionsvertrag, dass die Umsetzung des baulichen Masterplans nicht zu Lasten der Patienten und des Personals gehen darf. Armin Tank: „Aus unserer Sicht ist daraus direkt abzuleiten, dass das Geld von den Krankenkassen ausschließlich zur Deckung der Betriebskosten verwendet werden darf - und ausdrücklich nicht, um eine Effizienzrendite zu erwirtschaften.“

Eher vage und nicht weitreichend genug sind aus Sicht des vdek die Ausführungen im Koalitionsvertrag zu den Themen Pflege und Prävention. Hier stehen die Ersatzkassen als gesprächsoffene und verlässliche Partner im Rahmen ihrer gesetzlichen Verantwortung bereit, um sich an der Findung zukunftsfähiger Lösungen zu beteiligen.

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