„Wer an der Verbindlichkeit von G-BA-Beschlüssen zweifelt, hat keine Ahnung vom Gesundheitswesen! Diese Klarstellung zu den Anforderungen und Ausschlusskriterien für die Aufnahme von Schwangeren in eine Geburtsklinik der niedrigsten Versorgungsstufe wie an der Imland-Klinik in Eckernförde ist nach der Berichterstattung in der Eckernförder Zeitung vom 5. August offensichtlich notwendig“, erklärt Florian Unger, Pressesprecher der Landesvertretung Schleswig-Holstein des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).
Mutterschafts- und Qualitätssicherungsrichtlinie
Mehrlingsschwangerschaften und ein Alter der Mutter von über 40 Jahren sind nur zwei der Ausschlusskriterien für Geburtskliniken der niedrigsten Versorgungsstufe. Die Grundlagen für die Mutterschaftsrichtlinie und die einschlägige Qualitätssicherungsrichtlinie für Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) finden sich im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V).
Antwort des Sozialministeriums
Ausführlich und eindeutig beschrieben wurde diese Thematik auch schon in der Antwort des Sozialministeriums auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Kai Dolgner an die Landesregierung (Landtagsdrucksache 18/5448). Dr. Dolgner ist auch SPD-Fraktionsvorsitzender im Kreistag von Rendsburg-Eckernförde. Insofern sind diese Fakten den politischen Entscheidungsträgern im Kreis bekannt.
Der Verein Geburt e. V. hingegen ignoriert diese Fakten in seiner öffentlichen Darstellung. Das kann in der Bevölkerung Unsicherheit hervorrufen, und daraus können nicht-erfüllbare Erwartungen entstehen. „Um das zu vermeiden, melden wir uns im Interesse der Versicherten heute mit dieser Klarstellung zu Wort“, so Unger.
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Florian Unger
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