Die gut 600.000 Mitglieder der Ersatzkassen TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk in Schleswig-Holstein sowie die Versicherten und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund haben nur noch gut zehn Tage Zeit, um ihre Stimmzettel für die Sozialwahl 2017 abzuschicken. „Nur wenn die Unterlagen bis zum 31. Mai beim jeweiligen Versicherungsträger eingetroffen sind, können sie bei der Auszählung berücksichtigt werden. Es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel“, betont Armin Tank, Landeschef des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Schleswig-Holstein. „Alle, die bislang noch nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, sollten das unbedingt tun. Damit stärken sie die vom Staat unabhängige Selbstverwaltung in der Renten- und Krankenversicherung und erfüllen sie mit Leben.“
Wählen ist ganz einfach
Die Briefwahl-Unterlagen wurden im April per Post verschickt. Wer die Unterlagen mit dem roten Rückumschlag nicht bekommen hat, obwohl er stimmberechtigt ist, kann auch jetzt noch den Wahlschein bei seiner Kranken- bzw. Rentenversicherung anfordern. Die Wahl ist unkompliziert: Auf den Begleitzetteln wird genau erklärt, wie gewählt wird. Am Ende wird einfach der Stimmzettel in den bereits adressierten Umschlag gesteckt und abgeschickt – das Porto ist bereits bezahlt.
Die mehr als 300.000 Mitglieder der BARMER in Schleswig-Holstein sollten sich hingegen nicht wundern, dass sie noch keine Wahlunterlagen erhalten haben. Sie wählen wegen der zum Jahresbeginn erfolgten Fusion mit der Deutschen BKK erst im Herbst 2017.
Falls Sie noch Fragen zur Sozialwahl 2017 haben sollten, informieren Sie sich am besten im Internet unter www.sozialwahl.de. Dort erfahren Sie alles über die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane, über die Kandidaten und Kandidatenlisten, über deren Ziele und über den Ablauf der Wahl. Die Sozialwahl ist – mit bundesweit 51 Millionen Wahlberechtigten – die drittgrößte Wahl in Deutschland nach der Bundestags- und der Europawahl.
"Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!"
„Mit dem Wahlrecht üben die Versicherten unmittelbar Einfluss auf die Zusammensetzung der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung aus. Dort engagieren sich Versicherte für Versicherte. Dieses Engagement in der Selbstverwaltung ist ein zentrales Element unseres sozialen Rechtsstaats und Kernbestandteil des bundesdeutschen Sozialstaatsmodells. Deshalb ist die Sozialwahl für mich lebendige Demokratie“, sagt Armin Tank und appelliert an alle Wahlberechtigten: „Nutzen Sie Ihr Wahlrecht, stimmen Sie ab und entscheiden Sie mit!“
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