Erneuter Rekordbetrag für die Selbsthilfe in Schleswig-Holstein

Die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in Schleswig-Holstein stärken die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in diesem Jahr mit einem neuerlichen Rekordbetrag von gut 2,6 Millionen Euro. Fast die Hälfte kommt den Selbsthilfegruppen, den Landesorganisationen der Selbsthilfe sowie den Selbsthilfekontaktstellen in Schleswig-Holstein im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zugute.

Mehr als 360.000 Euro gehen an die Selbsthilfegruppen in Schleswig-Holstein. Hierbei schließen sich Betroffene und ihre Angehörigen in Eigeninitiative zusammen, um durch gegenseitige Hilfe die Folgen chronischer Erkrankungen zu meistern.

Landesorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen 

Für die vielfältigen Aufgaben der Landesorganisationen der Selbsthilfe stellen die Krankenkassen 2017 weitere 240.000 Euro zur Verfügung. Die Landesorganisationen der Selbsthilfe beraten und vernetzen die angeschlossenen Selbsthilfegruppen - sie organisieren Schulungen, Seminare und Konferenzen für ihre Mitglieder. Sie erstellen Informationsmaterialien und nehmen als Interessenvertreter der Selbsthilfe zu wichtigen gesundheits- und sozialpolitischen Themen Stellung.

Zusätzlich zu den Selbsthilfegruppen und den Landesorganisationen der Selbsthilfe erhalten die 14 Selbsthilfekontaktstellen in Schleswig-Holstein in diesem Jahr rund 557.000 Euro für ihre wichtige Arbeit. Diese unterstützen in den Regionen die Selbsthilfegruppen bei der Gründung und der täglichen Arbeit, sind Ansprechpartner für alle an der Selbsthilfe Interessierten, vermitteln Betroffene und bieten Schulungen an. Gleichzeitig fördern die Kontaktstellen die Kooperation der Selbsthilfegruppen untereinander sowie die Zusammenarbeit mit Ärzten, Apotheken, Kliniken und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens. 

Weitere Förderung 

Neben der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung, die der finanziellen Unterstützung der routinemäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben dient, fördern die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in Schleswig-Holstein mit rund 1,3 Millionen Euro viele neue und innovative Selbsthilfeprojekte. Die kassenindividuelle Projektförderung ermöglicht es der Selbsthilfe, zeitlich begrenzte Vorhaben außerhalb des Selbsthilfealltags durchzuführen und gemeinsam mit den Krankenkassen zu realisieren.

Anträge für 2018 bis 31. Januar einreichen! 

Die Krankenkassen/-verbände unterstützen auch im nächsten Jahr die wertvolle Arbeit der Selbsthilfeakteure. Die Antragsunterlagen für 2018 sind ab sofort unter www.arge-selbsthilfefoerderung-sh.de herunterzuladen und bis zum 31. Januar 2018 bei der Knappschaft (Selbsthilfegruppen)/ dem BKK-Landesverband NORDWEST (Landesorganisationen und Kontaktstellen) einzureichen!

Kontakt

Florian Unger
Pressesprecher
vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein
Wall 55 (Sell-Speicher)
24103 Kiel

Tel.: 04 31 / 9 74 41 - 16
Fax: 04 31 / 9 74 41 - 23
E-Mail: florian.unger@vdek.com