Die gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Holstein stärken die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im nördlichsten Bundesland in diesem Jahr mit mehr als 2,7 Millionen Euro. Fast die Hälfte kommt den Selbsthilfegruppen, den Landesorganisationen der Selbsthilfe sowie den Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zu Gute. Mit ihrer finanziellen Unterstützung würdigen die Krankenkassen das große Engagement der Akteure in der Selbsthilfearbeit zum Wohle der betroffenen Patienten und deren Angehörigen.
Selbsthilfegruppen und Landesorganisationen
Mehr als 387.000 Euro gehen direkt an die Selbsthilfegruppen. Hierbei schließen sich Betroffene und ihre Angehörigen in Eigeninitiative zusammen, um durch gegenseitige Hilfe die Folgen chronischer Erkrankungen zu meistern. Für die vielfältigen Aufgaben der Landesorganisationen der Selbsthilfe stellen die Krankenkassen 2018 weitere 346.000 Euro zur Verfügung. Die Landesorganisationen der Selbsthilfe beraten und vernetzen die angeschlossenen Selbsthilfegruppen - sie organisieren Schulungen, Seminare und Konferenzen für ihre Mitglieder. Sie erstellen Informationsmaterialien und nehmen als Interessenvertreter der Selbsthilfe zu wichtigen gesundheits- und sozialpolitischen Themen Stellung.
Kontaktstellen
Zusätzlich zu den Selbsthilfegruppen und den Landesorganisationen der Selbsthilfe erhalten die 14 Selbsthilfekontaktstellen in Schleswig-Holstein in diesem Jahr rund 622.000 Euro für ihre wichtige Arbeit. Diese unterstützen in den Regionen die Selbsthilfegruppen bei der Gründung und der täglichen Arbeit, sind Ansprechpartner für alle an der Selbsthilfe Interessierten, vermitteln Betroffene und bieten Schulungen an. Gleichzeitig fördern die Kontaktstellen die Kooperation der Selbsthilfegruppen untereinander sowie die Zusammenarbeit mit Ärzten, Apotheken, Kliniken und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens.
Weitere Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Neben der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung, die der finanziellen Unterstützung der routinemäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben dient, fördern die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in Schleswig-Holstein mit rund 1,3 Millionen Euro viele neue und innovative Selbsthilfeprojekte. Die kassenindividuelle Projektförderung ermöglicht es der Selbsthilfe, zeitlich begrenzte Vorhaben außerhalb des Selbsthilfealltags durchzuführen und gemeinsam mit den Krankenkassen zu realisieren.
Antragsfrist für 2019 endet am 31. Januar
Die Krankenkassen/-verbände unterstützen auch im nächsten Jahr die wertvolle Arbeit der Selbsthilfeakteure. Die Antragsfrist für die Förderanträge für das nächste Jahr endet am 31. Januar 2019. Für die Selbsthilfegruppen ist dieses Mal die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zuständig, Ansprechpartner für die Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen ist die Knappschaft.
Kontakt
Florian Unger
Pressesprecher
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