vdek unterstützt Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Notfallversorgung durch erweiterte Portalpraxen

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt den Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holsteins zur Ausweitung der Öffnungszeiten von sogenannten Portalpraxen an Krankenhäusern. „Die Initiative ist ein wichtiger Schritt, um das Problem der überfüllten Notaufnahmen in Krankenhäusern anzugehen und greift zentrale Forderungen der Ersatzkassen zur Reform der Notfallversorgung auf. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen können dazu beitragen, dass Wartezeiten in den Notaufnahmen der Klinken verkürzt und Kapazitäten für wirkliche Notfälle frei werden. Zudem wird das Klinikpersonal entlastet“, erklärten Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, und Armin Tank, Leiter der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein, gemeinsam anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzesantrags im Bundesrat.

Portalpraxen sollen rund um die Uhr geöffnet haben 

Der Antrag Schleswig-Holsteins, der heute vom Plenum des Bundesrates zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen wurde, sieht vor, dass „Portalpraxen“ (bzw. „Anlaufpraxen“) für Patienten 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche als Anlaufstellen zur Verfügung stehen. Bislang dürfen diese nur außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten geöffnet haben. Der vdek hatte bereits 2016 die bundesweite Einführung von Portalpraxen an Krankenhäusern, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, gefordert und ein entsprechendes Umsetzungskonzept vorgelegt. Demnach soll in einer „Portalpraxis“ in einer Ersteinschätzung geklärt werden, ob der Patient eine ambulante Behandlung im Krankenhaus, bei seinem Haus- bzw. Facharzt oder eine stationären Behandlung benötigt. Der Patient wird dann in die entsprechende Versorgung weitergeleitet. Dies kann erheblich zur Entlastung der Notaufnahmen beitragen. 

Schleswig-Holstein als Vorreiter 

Schleswig-Holstein hat beim Thema „ambulante Notfallversorgung“ eine Vorreiterrolle übernommen. Hier im Norden hat man schon seit längerem gute Erfahrungen mit den 33 Anlaufpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung (KVSH) gemacht. Diese sind gleichmäßig über das Bundesland verteilt und meist in Krankenhäusern untergebracht. In Heide, Lübeck, Rendsburg und Westerland arbeiten KVSH und Klinik auch zusammen schon an einem gemeinsamen Tresen  - aber eben nur in bestimmten Zeitfenstern, wenn die Praxen der niedergelassenen Ärzte geschlossen sind. „Diese Beschränkung muss aufgehoben werden, damit dieses Angebot künftig rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr vorgehalten werden kann. Und dazu brauchen wir die Gesetzesänderung auf Bundesebene“, betont Armin Tank.

Einheitliche Strukturen und gemeinsame Leitstellen 

Ulrike Elsner bekräftigte noch einmal die Forderung, die Portalpraxen bundesweit einzuführen: „Wir brauchen bundeseinheitliche, transparente und für die Versicherten verlässliche ambulante Notfallstrukturen. Dazu gehört auch, dass die Leitstellen des Rettungsdienstes (112) und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117) zusammengelegt werden. Rettungs- und Bereitschaftsdienst sollten zur Zusammenarbeit gesetzlich verpflichtet werden.“

Ausdrücklich appellierten Elsner und Tank als vdek-Chefs auf Bundes- und Landesebene an die Länderkammer sowie an die Bundesregierung, dem Antrag Schleswig-Holsteins zu folgen und das Gesetz auf den Weg zu bringen.

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