Anlässlich des „sozialrechtlichen Fachdialogs“ am kommenden Montag in Schleswig bekräftigen die Ersatzkassen ihren Klageverzicht gegenüber Krankenhäusern mit Schlaganfall- und Geriatrieversorgung. Ausgangspunkt ist eine Vereinbarung auf Bundesebene vom Dezember 2018 mit der Empfehlung, dass die Krankenkassen ihre Klagen wegen Rückforderungen gegen betroffene Krankenhäuser zurücknehmen.
Umsetzung nach Prüfung
„Die Ersatzkassen setzen die Empfehlung schnellstmöglich um - so wie es mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vereinbart wurde“, erklärt Armin Tank, Leiter der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein. „Die Klagen gegen die betroffenen Kliniken werden zeitnah vollständig zurückgenommen, sofern die Bedingung erfüllt ist, dass die Krankenhäuser den neuen Finanzierungsvoraussetzungen des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) entsprechen. Dies müssen die Krankenkassen für jedes einzelne Krankenhaus prüfen.“
Der vdek-Landeschef weist die Kritik von Krankenhausvertretern auf Bundesebene zurück, die Krankenkassen würden die Empfehlung nicht oder nur zögerlich umsetzen. „Außerdem ist es unseriös, wenn der notwendige Zeitablauf zum Anlass genommen wird, um die Rechnungsprüfungsverfahren insgesamt zu diskreditieren“, betont Tank. Rechnungsprüfungen sind in Geschäftsbeziehungen Standard. Dies sei dem sorgsamen Umgang mit Beitragsgeldern der Kassenmitglieder geschuldet und werde vom Bundesrechnungshof auch zu Recht so gefordert.
Hintergrund
Eine vom Gesetzgeber beschlossene Verkürzung der Verjährungsfrist hatte im November 2018 zu einer Klagewelle von Krankenkassen gegen Krankenhäuser mit Schlaganfall- und Geriatrieversorgung geführt.
Aufgrund zweier Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) konnten Krankenkassen Rückforderungen gegen diese Kliniken geltend machen, wenn sie bestimmte Vorgaben nicht eingehalten hatten. Nach Protesten der Krankenhäuser reagierte der Gesetzgeber und änderte im Rahmen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes rückwirkend den Abrechnungsschlüssel für die entsprechenden OPS-Komplexcodes.
Bei den Sozialgerichten in Schleswig-Holstein gingen innerhalb weniger Tage mehr als 5.000 Klagen ein, die die Gerichte - aber auch die Krankenkassen und Krankenhäuser - vor große Herausforderungen stellen. Deshalb hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht die Verfahrensbeteiligten am kommenden Montag (25. Februar 2019) zu einem „sozialrechtlichen Fachdialog“ eingeladen, um zu erörtern, wie man mit den anhängigen Klageverfahren umgehen soll und wie man die Streitigkeiten einvernehmlich beilegen könnte.
Kontakt
Florian Unger
Pressesprecher
vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein
Wall 55 (Sell-Speicher)
24103 Kiel
Tel.: 04 31 / 9 74 41 - 16
Fax: 04 31 / 9 74 41 - 23
E-Mail: florian.unger@vdek.com