Gemeinsame Zulassungsstelle gestartet

Zulassungsverfahren für Anbieter von Heilmitteln seit 1. September 2019 vereinfacht

Wer gesetzlich Krankenversicherten Heilmittelleistungen wie etwa Ergotherapie, Physiotherapie, Podologie oder Sprachtherapie anbieten möchte, benötigt eine Zulassung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Bislang musste diese Genehmigung von den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) einzeln eingeholt werden. Seit dem 1. September 2019 ist das Zulassungsverfahren einfacher geworden.

Neues Verfahren baut Bürokratie ab 

Wenn Heilmittelanbieter in Schleswig-Holstein eine neue Praxis eröffnen oder ihre Zulassung ändern lassen wollen, müssen sie das jetzt nur noch an einer Stelle beantragen: der „Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelzulassung Schleswig-Holstein“. Die ARGE hat ihren Sitz bei der vdek-Landesvertretung in Kiel. Das Zulassungsverfahren ist kostenfrei.

Hintergrund ist eine Neuregelung durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Danach haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen eine ARGE zu bilden, die mit Wirkung für alle gesetzlichen Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassung von Heilmittelleistungserbringern trifft. Auf der Homepage der ARGE finden sich alle notwendigen Formulare zum Download.

Die Kontaktdaten der ARGE lauten:

ARGE Heilmittelzulassung Schleswig-Holstein GbR

c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Landesvertretung Schleswig-Holstein

Wall 55 (Sell-Speicher)

24103 Kiel

Telefon: 0431/974 41-22

Fax: 0431/974 41-23

E-Mail: schleswig-holstein@zulassung-heilmittel.de

Internet: https://www.zulassung-heilmittel.de/argen/SHS.html 

Kontakt

Florian Unger
Pressesprecher
vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein
Wall 55 (Sell-Speicher)
24103 Kiel

Tel.: 04 31 / 9 74 41 - 16
Fax: 04 31 / 9 74 41 - 23
E-Mail: florian.unger@vdek.com