Zum Tag der Organspende am 6. Juni

Zahl der Organspenden in Schleswig-Holstein gestiegen – Bedarf bleibt hoch

Die Zahl der Organspenden in Schleswig-Holstein ist im vergangenen Jahr gestiegen – dennoch gibt es eine lange Liste mit schwerkranken Menschen, die auf ein lebensrettendes Organ warten. Anlässlich des Tags der Organspende am 6. Juni ruft die Landesvertretung Schleswig-Holstein des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek) alle Menschen dazu auf, sich frühzeitig mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, um für sich die persönliche Entscheidung zu treffen und diese zu dokumentieren.

„Viele Menschen stehen der Organspende positiv gegenüber. Aber dennoch hat nur etwa ein Drittel von ihnen die persönliche Entscheidung festgehalten. Hier besteht noch ein großer Aufklärungs- und Nachholbedarf“, sagt Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein.

Mehr Spenden – trotzdem noch viele Wartende

Im Jahr 2025 wurden in Schleswig-Holstein nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) insgesamt 112 Organe von 36 Spenderinnen und Spendern entnommen. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen: 2024 waren es 83 Organe von 28 Spenderinnen und Spendern. Lebendspenden sind in dieser Statistik der DSO nicht enthalten.

Diesen Zahlen steht ein weiterhin hoher Bedarf gegenüber: Ende April 2026 standen 396 Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner auf der Warteliste von Eurotransplant für eine Organtransplantation. Dabei werden insgesamt 409 Organe benötigt, darunter 230 Nieren, 121 Lebern, 28 Herzen, 17 Lungen und 13 Bauchspeicheldrüsen.

Klare Entscheidung entlastet Angehörige

„Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende ist sehr persönlich“, betont Straub, die Mitglied im Fachbeirat der Region Nord der DSO ist. „Sie betrifft aber auch das familiäre Umfeld – deshalb ist es ganz wichtig, die Gedanken und die Entscheidung mit den Angehörigen zu besprechen. Wer der Entscheidung zu Lebzeiten aus dem Weg geht, bürdet sie seinen Angehörigen auf, die dann in einer Extremsituation entscheiden sollen. Eine dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit.“

Einfach dokumentieren – auch online

Die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod kann ganz klassisch im Organspendeausweis festgehalten werden, den jede und jeder am besten immer bei sich trägt. Die dort eingetragene Entscheidung ist rechtlich bindend. Seit 2024 gibt es zusätzlich das Organspende-Register unter www.organspende-register.de. Dort kann die Festlegung freiwillig, kostenlos und sicher online dokumentiert werden – und sie kann gegebenenfalls auch wieder geändert werden.

Kontakt

Florian Unger
Pressesprecher
vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein
Wall 55 (Sell-Speicher)
24103 Kiel

Tel.: 04 31 / 9 74 41 - 16
E-Mail: florian.unger@vdek.com