Neue Regierungs kommission für Krankenhaus versorgung Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat eine „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ berufen. Sie ist besetzt mit 15 Experten aus der Versorgung (Pflege und Medizin), Ökonomie, Rechtswis- senschaften und einem an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) angebundenen Koordinator. Erarbeitet werden sollen schrift- liche Stellungnahmen zu einzelnen Fragen der Krankenhausversor- gung. Wie im Koalitionsvertrag ver- einbart, sollen die Empfehlungen Grundlagen für Krankenhausre- formen ab dem Jahr 2023 werden. Der GKV-Spitzenverband begrüßt, dass mit der Bekanntgabe der Kommissionsmitglieder nun end- lich der dringend notwendige Reformprozess im Krankenhaus- bereich starte. Allerdings wäre es besser gewesen, die Kommission angemessen im Gesundheits- wesen zu verankern, denn neben der wissenschaftlichen Theorie brauche ein solches Reformpro- jekt auch die konzeptionelle und die Umsetzungskompetenz der Selbstverwaltung. Aber selbstver- ständlich stünde man bereit, um die Fachkompetenz und Erfahrung auch beratend in die Arbeit der Kommission einzubringen. pm Wahltermin vormerken: In einem Jahr – am 31. Mai 2023 – findet die nächste Sozialwahl statt. Dann haben mehr als 30 Millionen Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund und rund 22 Millionen Versicherte bei den Ersatzkassen die Möglichkeit, die Zusammenset- zung der Selbstverwaltung ihres Sozialversicherungsträgers neu zu bestimmen. Damit ist die Sozialwahl, die alle sechs Jahre stattfindet, nach der Europa- und der Bundestagswahl die drittgrößte Wahl Deutschlands. Die ehrenamtlichen Ver- treterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung werden per Brief gewählt. Bei den Ersatzkassen wird es 2023 zusätzlich erstmals die Möglichkeit geben, im Rahmen eines Modellprojekts die Stimme online abzugeben. Wahlberechtigt sind Mitglie- der der Ersatzkassen und Versicherte der DRV Bund, die über 16 Jahre alt sind. pm Ergebnisse der letzten Landtagswahlen Bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022 und Schleswig-Holstein am 8. Mai 2022 hatte die CDU jeweils die Nase vorn. In Nordrhein-Westfalen konnte sie ihren Stimmenanteil leicht erhöhen (2022: 35,7 Prozent; 2017: 33,0 Prozent), jedoch verlor die bislang regierende Koalition aus CDU und FDP ihre Mehrheit, da sich der Stimmenanteil der FDP um rund die Hälfte halbierte (2022: 5,9 Prozent; 2017: 12,6 Prozent). Auch die SPD musste einen Stimmenverlust hinnehmen (2022: 26,7 Prozent; 2017: 31,2 Prozent). Dagegen erzielten die Grünen mit 18,2 Prozent (2017: 6,4 Prozent) ihr bisher bestes Ergebnis in NRW. Die Linke verpasste den Einzug in den Landtag. In Schleswig-Holstein wurde die amtierende Jamaika-Koalition insgesamt bestätigt. Die CDU gewann stark an Stimmen (2022: 43,4 Prozent; 2017: 32,0 Prozent), auch die Grünen verzeichneten einen Stimmen- zuwachs (2022: 18,3 Prozent; 2017: 12,9 Prozent), dagegen verlor die FDP auch hier an Stim- men (2022: 6,4 Prozent; 2017: 11,5 Prozent). Ebenso verzeichnete die SPD deutliche Verluste (2022: 16,0 Prozent; 2017: 27,3 Prozent). Auch hier verpasste die Linke den Einzug in den Landtag. Die Wahlbeteiligung lag in Nordrhein-Westfalen bei 55,5 Prozent (2017: 65,2 Pro- zent) und in Schleswig-Holstein bei 60,3 Prozent (2017: 64,2 Prozent). ake Wahlergebnisse Zweitstimmen; Angaben in Prozent Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein 35,7 26,7 18,2 43,4 18,3 16,0 5,9 5,4 6,1 2,1 6,4 4,4 1,7 5,7 4,2 CDU SPD Grüne FDP AfD Linke Andere CDU SPD Grüne FDP AfD Linke SSW Andere Quelle: Landeswahlleiter Quelle: Landeswahlleiter E R S AT Z K A S S E M A G A Z I N . 3 . A U S G A B E 2 0 2 2 9