S C H W E R P U N K T Beitragssätze in der GKV (Abb. 2) Anteile der Mitglieder und Arbeitgeber:innen in Prozent; von 2010 bis 2023 15,5 15,5 15,5 15,5 14,9 15,5 0,9 15,7 1,1 15,7 1,1 15,6 1,0 15,5 0,45 15,7 0,55 15,9 0,65 15,9 0,65 16,2 0,8 Zusatzbeitragssatz Mitglieder* 7,9 7,0 8,2 8,2 8,2 8,2 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 Mitglieder 0,45 0,55 0,65 0,65 0,8 Zusatzbeitragssatz Arbeitgeber:innen* 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 Arbeitgeber:innen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Quelle: vdek *durchschnittlicher vom BMG festgelegter Zusatzbeitragssatz Das Handeln der ehrenamtlich tätigen Selbstver- walterinnen und Selbstverwalter erhält damit seine Legitimation.“ Es werde daran gearbeitet, die Sozi- alwahl auch als Online-Wahl stattfinden zu lassen, was mit großen technischen Herausforderungen verbunden sei. Zudem müssen die Wahllisten künf- tig mindestens zu 40 Prozent weiblich besetzt sein. Das sei nach Worten von Klemens ein Meilenstein und trage zur Modernisierung und Repräsentativi- tät der Selbstverwaltung bei. Die Ersatzkassen bie- ten ihren Versicherten eine echte Wahl und haben sich bewusst gegen eine sogenannte Friedenswahl entschieden. Digitalisierung weiter vorantreiben Ein weiteres großes Anliegen ist es den Ersatz- kassen, dass die GKV ihren Versicherten einen einfachen Zugang zu einer modernen Gesund- heitsversorgung ermöglicht. Deshalb brauche es in diesem Jahr dringend Fortschritte im Bereich der Digitalisierung. Klemens hob zwei positive Beispiele hervor, wie digitale Prozesse zu guten Lösungen führten: Erstens wird seit Jahresbeginn die zweite Stufe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erfolgreich umgesetzt. Damit entfällt für Mil- lionen Versicherte der Versand des „gelben Scheins“ an ihre Arbeitgeber – immerhin jährlich etwa 77 Mil- lionen Dokumente. Die Krankenkassen erhalten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits seit Mitte 2022 auf digitalem Weg. Zweitens wurde ebenfalls zum Jahresbeginn das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren im Zahnarztbereich eingeführt, zum Beispiel bei Zahnersatz oder kiefer- orthopädischen Behandlungen. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten erheblich reduziert und die Versicherten können schneller behandelt werden. Versichertenfreundliche Lösungen seien in die- sem Jahr auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA) erforderlich, so Klemens. Ihre Potenziale für die Versorgung seien seit Jahren bekannt – gerade deshalb könne die Zahl von knapp 600.000 angeleg- ten ePA nicht zufriedenstellend sein. Das sind weni- ger als ein Prozent aller GKV-Versicherten. Daher begrüßte Klemens, dass die Bundesregierung in den nächsten Monaten die Rahmenbedingungen für das sogenannte Opt-Out-Verfahren schafft. Auf diese Weise erhalten alle Versicherten eine ePA – es sei denn, sie widersprechen. 2 8