abgeschlossen. Die Gutachter hatten sich die Kran- kenhausplanung im Kanton Zürich angesehen und vorgeschlagen, auch in NRW Leistungsbereiche und Leistungsgruppen einzuführen. Die Grundidee war dabei, vor allem für medizinisch komplexe und oft auch finanziell attraktive medizinische Leistungen konkrete, überprüfbare Qualitätsvorgaben beispiels- weise hinsichtlich der personellen und apparativen Ausstattung sowie für die Erreichbarkeit festzulegen und ein System aus Leistungsgruppen zu entwickeln, das die ärztliche Weiterbildung ermöglicht. Einbeziehung der Praxis Von Anfang an war klar, dass der Vorschlag der wis- senschaftlichen Gutachter nicht die Blaupause für eine Änderung des Krankenhausgestaltungsgeset- zes und des Krankenhausplans sein kann, sondern dass zunächst die Expertise der Praktiker gefragt ist. Veränderungen in der Krankenhauslandschaft sind grundsätzlich nicht einfach. Krankenhäuser gehören zu den wichtigsten Einrichtungen der Daseinsvor- sorge auf kommunaler Ebene. Die Strukturen sind häufig über Jahrhunderte gewachsen, Krankenhäuser sind oft der größte Arbeitgeber am Ort. Deshalb ist es nicht nur eine Frage von Emotionen, wenn ein Kran- kenhaus schließt. Und gerade deshalb ist es wichtig, die Praxis frühzeitig in Strukturveränderungen ein- zubeziehen. Wir haben deshalb „die klügsten Köpfe“ an einen Tisch geholt und die Krankenhausgesell- schaft, die beiden Ärztekammern, die Krankenkas- sen, die kommunalen Spitzenverbände, die Kirchen, die Pflege und Patientenvertreter eng in den Arbeits- prozess eingebunden. Aus heutiger Sicht muss man sagen, dass es eine richtige Entscheidung war, die wesentlich zur Akzeptanz der neuen Planungssyste- matik beitrug. Dutzende gemeinsame Arbeitsgrup- pensitzungen brachten gegenseitiges Verständnis und Vertrauen hervor. Am Ende stand ein pragmatischer Krankenhausplan NRW mit 60 somatischen und vier psychiatrischen Leistungsgruppen, der einvernehm- lich im gesetzlich vorgeschriebenen Landesausschuss für Krankenhausplanung NRW verabschiedet wurde. Der hohe fachliche Zuspruch für den neuen Krankenhausplan führte letztendlich auch dazu, dass der Landtag der Landesregierung 2,5 Milliar- den Euro zur Umsetzung des neuen Krankenhaus- plans zur Verfügung stellt. Damit kann das Land Kosten des Transformationsprozesses unterstüt- zen. Der neue Krankenhausplan schafft rechtliche Verbindlichkeit, die Haushaltsmittel sind für die Krankenhäuser ein hoher Anreiz, Strukturverände- rungen zu wagen. Wir können feststellen, dass seit 2019 etwas in Bewegung geraten ist. Aber auch unabhängig von diesem Geld können wir feststellen, dass seit 2019 etwas in Bewegung gera- ten ist. Krankenhäuser reden mit- einander und treffen Absprachen, auch dort, wo man es nicht erwar- tet hätte. Seit Herbst 2022 laufen auch offiziell die Verhandlungen zu den sogenannten regionalen Planungskonzepten. Das Land übernahm im Mai 2023 die Federführung von den Krankenkassen. Bis Ende 2024 sollen alle Kranken- häuser in NRW einen neuen Feststellungsbescheid erhalten und damit verbindlich wissen, welche Leis- tungsgruppen sie zukünftig anbieten dürfen. Als wir 2019 mit der Arbeit am neuen Kranken- hausplan begonnen haben, war nicht absehbar, dass sich im Jahr 2023 auch ein historisches Zeitfenster öffnet, um die Krankenhausfinanzierung auf Bundes- ebene zu reformieren. Dass sich Bund und Länder im Juli 2023 auf Eckpunkte zur Reform der Kranken- hausfinanzierung verständigten, ist sozusagen ein „Glücksfall“ für die Krankenhausplanung in NRW. Unsere Leistungsgruppen entfalten eine größere Wirkung, wenn sie durch eine Reform der Betriebs- kostenfinanzierung der Krankenhäuser flankiert wer- den. Es ist auch großartiges Lob für alle Beteiligten, dass unsere Vorarbeit in NRW nun die Reform auf Bundesebene und Grundlage für einen wesentlichen Teil der Krankenhausplanung in ganz Deutschland sein wird. Die hier mit der Praxis erarbeiteten soma- tischen Leistungsgruppen werden, ergänzt um fünf weitere Leistungsgruppen, neben der Vorhaltekos- tenfinanzierung den eigentlichen Kern der Bundes- krankenhausreform darstellen. Die Länder behalten die Planungshoheit und erhalten ein Initiativrecht zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppen. Ähnlich wie in NRW soll ein gesetzlicher Leistungsgruppen- Ausschuss eingerichtet werden, geleitet von Bund und Ländern, in dem die Bundesärztekammer, Vertreter der Pflege, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband vertreten sind, damit auch auf Bundesebene die Praxis eng und frühzeitig ein- gebunden wird. Damit wird die Krankenhausreform auf Bundesebene sehr deutlich auch die Handschrift Nordrhein-Westfalens tragen. Helmut Watzlawik ist Leiter der Ab- teilung Kranken- hausversorgung im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW E R S AT Z K A S S E M A G A Z I N . 4 . A U S G A B E 2 0 2 3 4 3