Gesunde für Kranke, Junge für Alte, Alleinstehende für Familien: Solidarität unter den Versicherten und ihre Selbstbestimmung über die Selbstverwaltungsparlamente der Krankenkassen und -verbände sind das Markenzeichen der gesetzlichen Krankenversicherung GKV.

Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Unter dem Dach der Krankenkassen befinden sich auch die Pflegekassen und damit die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist heute die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland versichert. Die Interessen der Kassen und ihrer Versicherten werden von sieben Verbänden vertreten.

Liste der Verbände

vdek e.V.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) vertritt die Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse und HEK - Hanseatische Krankenkasse. Diese versichern zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland.

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AOK-Bundesverband

Der AOK-Bundesverband vertritt die Interessen von elf eigenständigen AOKs, die über 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern.

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BKK Dachverband

Der BKK Dachverband vertritt auf Bundesebene die Interessen der über 70 Betriebskrankenkassen in Deutschland. In ihnen sind insgesamt 9 Millionen Menschen versichert.

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IKK e. V.

Dem IKK e.V. gehören die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Nord, die IKK Südwest sowie die BIG direkt gesund mit insgesamt mehr als 5 Millionen Versicherten an.

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Knappschaft

Die Knappschaft hat ihre Wurzeln im solidarischen Verbund der Bergleute und versichert heute als eine von allen wählbare Krankenkasse mehr als 1,5 Millionen Menschen in Deutschland.

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SVLFG

Bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sind bundesweit knapp 600.000 Menschen krankenversichert.

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GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband wurde vom Gesetzgeber als Vertretung aller gesetzlichen Krankenkassen im GKV-System geschaffen und nahm 2009 seine Arbeit auf.

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Die Anfänge der GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung geht auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung von 1883 zurück. Vor der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung waren nur etwa fünf Prozent der Bevölkerung Mitglied einer Krankenkasse.

Historisch bedingt haben sich verschiedene Kassenarten herausgebildet. Neben frei wählbaren Kassen entschied der ausgeübte Beruf, die Betriebszugehörigkeit oder die Ortsansässigkeit über die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.

Bereits um die Jahrhundertwende schufen die Kassenarten eigene Verbände, um die Interessen der Krankenkassen und ihrer Versicherten zu vertreten.

Die GKV heute

Heute sind rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Seit Januar 1995 befinden sich unter dem Dach der Krankenkassen auch die Pflegekassen als Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die berufsspezifische Organisation der gesetzlichen Krankenkassen wurde 1997 weitgehend aufgehoben und stattdessen die freie Kassenwahl für alle Versicherten eingeführt.

Heute existieren sechs Kassenarten, die von eigenen Verbänden vertreten werden. Neben den Einzelverbänden wurde mit dem GKV-Spitzenverband am 1. April 2007 vom Gesetzgeber eine gemeinsame Interessenvertretung aller gesetzlichen Krankenkassen geschaffen.