Patientenrechtegesetz

Eine Chance für mehr Transparenz im Patientenschutz

„Zentrales Gebot einer modernen Gesundheitsversorgung ist die Förderung des mündigen Patienten. Ein Patient ist aber nur dann in der Lage, seine persönlichen Interessen zu artikulieren, wenn er seine Rechte kennt. Das Patientenrechtegesetz schafft hierfür endlich die gewünschte Grundlage“, erklärt Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). „Endlich gibt es die Chance, das unübersichtliche Geflecht von Regelungen im Arzt-Patientenverhältnis in einem Gesetz zu bündeln.“

Um einen umfassenden Patientenschutz zu gewährleisten, sollte der Gesetzgeber jedoch noch einige Korrekturen am Gesetzentwurf vornehmen. Um welche Nachbesserungen es hier vor allem geht, ergibt sich aus einem Positionspapier des Verbandes der Ersatzkassen. Nachbesserungsbedarf gibt es vor allem beim Schutz der Patienten vor sog. individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen), deren Kosten den Patienten unmittelbar aufgebürdet werden, obwohl ihr therapeutischer Wert oftmals mehr als fraglich ist. Zum Schutz der Patienten fordern die Ersatzkassen eine strikte Begrenzung der ausufernden IGeL-Leistungen sowie eine hinreichende Bedenkzeit für die Betroffenen.

Vor dem Hintergrund des jüngsten Skandals um fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP gewinnt eine weitere Forderung der Ersatzkassen noch mehr an Bedeutung. Danach sollen die Patienten besser vor mangelhaften Medizinprodukten geschützt werden. Die Bestimmungen zur Medizinproduktesicherheit, die die Zulassung und den Umgang mit Medizinprodukten in Deutschland regeln, müssen analog zur Arzneimittelkontrolle dringend weiterentwickelt werden.

Außerdem, und das betrifft das wichtige Thema des Schutzes vor Behandlungsfehlern, fordern die Ersatzkassen, dass sie oder der Medizinische Dienst der Krankenkassen im Falle eines erhärteten Verdachts innerhalb einer verbindlichen Frist das Recht auf vollständige Einsicht in die Patientenakte bekommen.

 


Kontakt

Dr. Sergej Saizew
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bayern

Tel.: 0 89 / 55 25 51 - 60
E-Mail: sergej.saizew@vdek.com