Mögliche Finanzentwicklung bei Rückzahlung Pandemiekosten und Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge durch Bund; in Mrd. Euro; isolierte Betrachtung ohne PNOG rechnerisches Defizit (gemäß Gesetzes- begründung zum PNOG) Übernahme Rentenversicherungsbeiträge durch Bund Zwischenergebnis: rechnerisches Defizit ohne Rentenversicherungsbeiträge Rückzahlung Pandemiekosten (insgesamt 5,2 Milliarden Euro) durch Bund, verteilt auf 4 Jahre abzüglich Bundesdarlehen (Rückzahlung an Bund) Ergebnis 2027 -7,60 2028 2029 2030 -15,40 -16,90 -17,40 6,00 6,30 6,70 7,00 -1,60 -9,10 -10,20 -10,40 1,30 1,30 1,30 1,30 -0,50 -8,30 -0,74 -9,64 -0,74 -9,84 -0,30 in Pflegeheimen erst nach viereinhalb statt drei Jahren erreicht, und die eigenständige Leistung für Pflegehilfsmittel zum Ver- brauch entfällt. An die Stelle einzelner Leistungen treten vier flexibler nutzbare Budgets. Neu sind eine Pflegebegleitung, besonders zu Beginn der Pflegebedürftigkeit, ein digitales Pflege-Cockpit und ein Überbrückungsbudget für pflegerische Notfälle. Die Leis- tungsbeträge sollen künftig jährlich dynamisiert werden, ein Novum, wenn auch zunächst geringer als geplant. Prävention und Rehabilitation rücken stärker in den Fokus, mit datengestützten Risikoanalysen, Gesundheits-Check-Ups ab 60 und verpflichten- den Empfehlungen für Prävention und Rehabilitation. Was die Ersatzkassen am Entwurf vermissen Der vdek begrüßt den stärkeren Fokus auf Prävention, häusli- che Pflege und Digitalisierung. Die zentrale Kritik betrifft die Lastenverteilung: Der Bund gleicht weder die Corona-Ausga- ben aus, noch übernimmt er die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Stattdessen tragen Beitragszah- lende, ihre Arbeitgeber und Pflegebedürftige selbst die Las- ten dieser Reform. Sie entlastet den Bund nicht nur, sie kürzt zusätzlich bei den Betroffenen. Die Rentenversicherungsbei- träge, die die SPV für pflegende Angehörige zahlt, werden ab 2027 auf 70 Prozent abgesenkt. Das mindert die Rentenanwart- schaft genau der Menschen, meist Frauen, die den Großteil der häuslichen Pflege tragen, und spart der SPV allein 2027 rund 1,8 Milliarden Euro zu deren Lasten. Das widerspricht dem erklärten Ziel, die häusliche Pflege zu stärken. Zudem hält der vdek die veranschlagten Einsparungen für überhöht: Bei den verlängerten Verweildauerstufen für Zuschläge zum Pflegeheim- aufenthalt sind statt 2,6 Milliarden Euro realistisch nur 1,5 bis 1,7 Milliarden Euro zu erwarten. Auch die neue Pflegebegleitung ist noch nicht durchdacht. Zwar bietet eine vor Ort verankerte Beratung die Chance, regio- nale Versorgungsstrukturen besser zu berücksichtigen und die Beratung stärker an den Bedürfnissen vor Ort auszurichten. Die 146 Euro jährlich pro Pflegebedürftigem liegen weit unter den tatsächlichen Kosten. Zugleich drohen – besonders Kommunen, die Pflegebegleitung optional übernehmen – Doppelstrukturen, unterschiedliche Qualitätsstandards und ein Wettbewerb um Pflegefachpersonen. Mit rund 86 Prozent aller Pflegebedürfti- gen in häuslicher Versorgung bleibt zudem offen, ob die Reform dieser Realität ausreichend gerecht wird. Auch innerhalb der Koalition mehren sich Rufe nach Nach- besserung, vor allem bei den Kürzungen der Rentenbeiträge. Hinzu kommt ein Vollzugsproblem. Angepasste Schwellenwerte ab 2027 und die flächendeckende Pflegebegleitung ab 2028 ver- langen neue Verfahren, IT-Systeme und qualifiziertes Personal, das vielerorts schon heute fehlt. Die Verschiebung der Kabinetts- befassung in den Herbst verkürzt den Vorlauf weiter, ohne die Starttermine zu entlasten. Wie der Entwurf bis zur Kabinetts- fassung noch verändert wird, ist offen. Klar ist: Eine Reform, die zentrale Kostentreiber beim Bund unadressiert lässt, wird die strukturelle Schieflage der SPV nicht dauerhaft lösen. E R S AT Z K A S S E M A G A Z I N . 4 . A U S G A B E 2 0 2 6 3 9