Patentgeschützte Arzneimittel sind ein Hauptkosten treiber in der GKV. Lässt sich das allein durch Wettbewerb auffangen? Man muss bedenken, dass es gerade in den letzten Jahren eine ganze Reihe von hochwertigen Innovationen gab. Natürlich gibt es auch viele Medikamente ohne Zusatznutzen, das wird richtigerweise alles sehr genau überprüft, aber es gibt auch Medikamente, die wirklich besser sind als alles, was bis dahin verfügbar war. Die Frage ist dann, was uns die Medikamente mit Zusatznutzen wert sind, wie viel sie uns kosten sollten. Das ist schwer zu beantworten. Helfen würden – und das haben wir auch schon im Sachverständigenrat gesagt – Kosten-Nutzen- Analysen. Diese wurden aber bislang abgelehnt. Womöglich wird es hier in Zukunft eine Weiterentwicklung geben, aber ich möchte unserem zweiten Bericht nicht vorgreifen. Vorgesehen sind auch Leistungskürzungen für die Versicher- ten für nicht evidenzbasierte Leistungen. Was die Überprüfung des Leistungskatalogs anbelangt, war uns eine Orientierung an Nutzen und Qualität sehr wichtig. Das hervorstechendste Beispiel ist die Homöopathie, die einen derartigen Widerspruch zur evidenzbasierten Medizin darstellt, dass man diese Produkte nicht mehr aus Beitragsmitteln finan- zieren sollte. Ein anderes Beispiel ist das Hautkrebsscreening. Wir empfehlen, es auszusetzen und den G-BA zu beauftragen, hier ein gezielteres Screening zu überprüfen, also Zielgruppen zu definieren, für die sich solch ein Screening wirklich lohnen würde. Die Politik will das Hautkrebsscreening nun prüfen las- sen, aber nicht aussetzen, hat die Empfehlung also sehr weit- gehend aufgegriffen. der Kommission empfohlenen Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung soll es jetzt eine hälftige Tarifrefinanzie- rung geben. Gerade diese Regelung hatte zu unkontrollierten Ausgabenzuwächsen im stationären Bereich geführt. Können Sie die Bedenken der Politik oder der Krankenhäuser nachvoll- ziehen? Aus Sicht der Krankenhäuser war die vollständige Tarifrefi- nanzierung natürlich sehr angenehm, welche Branche würde sich so etwas nicht auch wünschen? Aber eine solche Regelung führt dazu, dass bei den Tarifverhandlungen Anreize zur Wirt- schaftlichkeit verloren gehen, da die Mehrkosten vollständig (oder zukünftig anteilig) von den Beitragszahlern übernom- men werden, die bei den Tarifverhandlungen gar nicht mit am Tisch sitzen. Tarifabschlüsse gehen dann schnell über das wirtschaftlich vertretbare Maß hinaus. Die Verhandlung von Veränderungswerten für die Fallpauschalen decken zudem Kos- tensteigerungen aufgrund steigender Lohnkosten bereits weit- gehend ab, die Tarifsteigerungen werden also doppelt finanziert. Diese Fehlanreize wirken auch in andere Sektoren hinein, zum Beispiel, weil sich Steigerungen der Honorierung im ambulan- ten Bereich an den Oberarztgehältern in den Krankenhäusern orientieren. Auch der Arzneimittelbereich steht als zweitgrößter Aus- gabenbereich im Fokus, etwa was den Herstellerrabatt und patentgeschützte Arzneimittel betrifft. Wir hatten vorgeschlagen, den Herstellerrabatt, der derzeit bei 7 Prozent liegt, im Jahr 2027 auf 14 Prozent anzuheben und danach zu dynamisieren. Der Kabinettsentwurf sieht jetzt direkt eine Dynamisierung vor, was dazu führt, dass der Abschlag etwas weniger hoch ist. Ich denke, diese Regelung muss und wird in den kommen- den Jahren noch weiterentwickelt werden. Bei den patentgeschützten Arzneimitteln haben wir etwas ganz Neues vorgeschlagen, nämlich die Ein- führung eines Wettbewerbs über Ausschreibungen für Medikamente, bei denen im Bewertungsverfah- ren eine Gleichwertigkeit der Wirkung festgestellt wurde. Das gab es für patentgeschützte Arzneimit- tel so noch nicht. Im Kabinettsentwurf wurde diese Empfehlung insofern aufgegriffen, dass Gruppen genannt werden, für die diese Gleichwertigkeit gilt und bei denen deshalb zukünftig Ausschreibungen möglich sein sollen. Das würde die Preise in die- sen Segmenten deutlich senken und ist ein erster guter Schritt. Man könnte auch eine Generalisierung vorsehen, sodass der G-BA regelmäßig prüft, welche Gruppen infrage kämen. Denn die jetzt im Gesetz genannten Gruppen werden natürlich in fünf Jahren schon nicht mehr vollständig patentgeschützt sein. » Wir haben empfohlen, die Ausgaben für die Refinanzierung der Gesundheitskosten für Bürger geldempfänger in Höhe von 12 Milliarden Euro voll ständig durch den Bund bezie hungsweise über Steuermittel zu finanzieren.« Die Prävention soll also auch auf den Prüfstand? Grundsätzlich muss Prävention sich genauso darum bemühen, die Effektivität zu zeigen wie alle anderen Bereiche auch. Es gibt durchaus Beispiele, wo eine präventive Leistung gut gemeint war, aber nicht so gut funktioniert hat, wie man angenommen hatte. E R S AT Z K A S S E M A G A Z I N . 3 . A U S G A B E 2 0 2 6 17