Selbsthilfe Berlin

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Um das Förderverfahren verwaltungsunaufwändig und unbürokratisch durchzuführen, haben sich die Krankenkassen und ihre Verbände in den Ländern Berlin und Brandenburg auf das sogenannte Ein-Ansprechpartner-Modell verständigt. Für die antragstellende Selbsthilfegruppe, -organisation oder –kontaktstelle hat das den Vorteil, dass nur ein Antrag an den auf der jeweiligen Förderebene zuständigen Federführer zu richten ist.

Für neu gegründete Selbsthilfegruppen gibt es eine eigene zweite Förderrunde. Die Antragsfrist endet am 31.08. des jeweiligen Jahres.

Selbsthilfegruppen Berlin

AOK Nordost
Prävention
Frau Diana Gromm
10957 Berlin
Tel.: 0800 265080-26392
diana.gromm@nordost.aok.de

Selbsthilfekontaktstellen Berlin

BIG direkt gesund
Guido Lehmann
Markgrafenstraße 22
10117 Berlin

T. 0241/5557 - 1244

guido.lehmann@big-direkt.de

 

Selbsthilfeorganisationen Berlin

BKK Landesverband Mitte
Landesvertretung Berlin-Brandenburg
Herr Armin Vogel
Ernst-Reuter-Platz 3-5
10587 Berlin
Tel.: 0 30/383907-12
armin.vogel@bkkmitte.de

Die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V erfolgt über zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung).

Projektförderung

Neben der Pauschalförderung als kassenartenübergreifender Gemeinschaftsförderung fördern die einzelnen bundes- beziehungsweise landesweiten Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Rahmen der konkreten Projektförderung als krankenkassenindividuelle Förderung.

Diese Förderform bietet sowohl den Krankenkassen als auch der Selbsthilfe die Möglichkeit, gemeinsame Ziele der Selbsthilfe aufzugreifen und umzusetzen. Auch die inhaltliche Zusammenarbeit wird hierdurch gestärkt und weiter ausgebaut. Die inhaltliche Ausrichtung der Projektförderung durch die einzelnen Krankenkassen kann variieren. Es wird daher empfohlen, sich direkt bei den einzelnen Krankenkassen über die jeweiligen Förderschwerpunkte und Fördermöglichkeiten im Vorfeld der schriftlichen Antragstellung zu informieren.

Projekte, die in den Jahren 2016 bis 2020 kassenübergreifend nach § 20h SGB V gefördert wurden.  

Pauschalförderung

Die Pauschalförderung als kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird gemeinsam von allen Krankenkassen/-verbänden auf allen Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen. Die Fördermittel der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung sind pauschale Zuschüsse, mit denen die Krankenkassen und ihre Verbände einen maßgeblichen Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe leisten.

Die Pauschalförderung stellt sich in den vergangenen Jahren in Berlin wie folgt dar: