Ärzte

Arzt und Patient in Besprechung

Die vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg führt im Auftrag der Ersatzkassen Verhandlungen mit Ärzten bzw. den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Berlin und Brandenburg durch und schließt mit den Verhandlungspartnern Verträge ab. Die Vertragsbereiche umfassen u. a. Honorarverträge, die den Geldfluss zwischen den Kassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen regeln, oder auch Gesamtverträge, die Regelungen zur Krankenversichertenkarte, zur Inanspruchnahme einzelner Ärzte und zur Sicherstellung der Versorgung enthalten.

Ambulante Versorgung in Berlin und Brandenburg

Berlin - Laut Kassenärztlicher Vereinigung Berlin (KV Berlin) gibt es in Berlin rund 10.000 Vertragsärzte und Psychotherapeuten - entweder niedergelassen in eigener Praxis oder angestellt. Weitere Informationen: KV Berlin

Brandenburg - Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beträgt die Anzahl aller niedergelassenen Vertragsärzte und Psychotherapeuten im Land Brandenburg rund 4200 (Stand: 9.12.2020). Weitere Informationen: www.kvbb.de 

vdek Arztlotse

Arztlotse

Unter www.vdek-arztlotse.de finden Sie das Ärzteverzeichnis des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Der Arztlotse ermöglicht Versicherten eine komfortable und umfassende Arztsuche und eine einfache Arzt-Bewertung.  » Lesen

Bedarfsplanung

Die ärztliche Bedarfsplanung regelt die Verteilung der Vertragsärzte und Psychotherapeuten auf Landesebene. Vertragsärzte sind die niedergelassenen und angestellten Ärzte, die eine Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung besitzen. Mit der Bedarfsplanung soll allen Menschen ein gleichmäßiger Zugang zur ambulanten medizinischen Versorgung ermöglicht werden. Das Land Berlin ist – neben den anderen Stadtstaaten Bremen und Hamburg - zahlenmäßig am besten mit Ärzten versorgt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legte Ende 2012 die Bedarfsplanungsrichtlinie vor, die zuletzt 2019 geändert wurde. Auf Basis dieser Richtlinie haben die KV Brandenburg und die KV Berlin im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden und Krankenkassen einen Bedarfsplan für die ambulante Ärztliche Versorgung beschlossen.

Gemeinsames Landesgremium

Seit Beginn des Jahres 2013 können die Länder nach § 90a SGB V Gremien bilden, um sektorenübergreifende Versorgungsfragen zu beraten und entsprechende Empfehlungen zu geben. Damit wurden neue gesetzliche Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Länder bei der Bedarfsplanung der medizinischen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geschaffen.

Sektorenübergreifende Versorgung bedeutet, dass die verschiedenen Leistungsbereiche des Gesundheitswesens - die ambulante, die stationäre und die rehabilitative Versorgung von Patientinnen und Patienten - miteinander vernetzt werden. Dabei sollen nicht nur Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen verstärkt miteinander zusammenarbeiten, sondern auch nicht ärztliche Leistungserbringer wie Apotheken, Krankengymnasten oder Psychologen eingebunden werden.

Zu den Aufgaben des Landesgremiums – in dem die vdek-Landesvertretung aktiv vertreten ist – gehört es, Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abzugeben sowie Stellung zum Bedarfsplan und zur Über- bzw. Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung zu nehmen. 

Weitere Infos zum Gemeinsamen Landesgremium Berlin:

Weitere Infos zum Gemeinsamen Landesgremium Brandenburg:

Landesausschuss

Auf der Grundlage des § 90 Abs. 1 SGB wurde der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gebildet. Der Landesausschuss besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern, neun Vertreter der Ärzte und neun Vertreter der Krankenkassen, davon sind drei Vertreter der Ersatzkassen. Der Landesausschuss stellt auf Grundlage des Bedarfsplans fest, ob ein Bezirk oder Kreis vertragsärztlich unter- oder überversorgt ist. Überversorgung ist definiert als Überschreitung des allgemeinen Versorgungsgrades um mehr als 10 %.  

Für Berlin hat der Landesausschuss eine Überversorgung für alle Arztgruppen festgestellt und Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Mehr dazu hier.

In Brandenburg sind für ca. 80 % aller arztgruppenbezogenen Planungsbereiche Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Mehr dazu hier.

Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung im Erweiterten Landesausschuss

Zur Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V wurde der Landesausschuss um Vertreter der Berliner und Brandenburger Krankenhausgesellschaft erweitert. Die ASV umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheut eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit oder eine besondere Ausstattung erfordern.

Der Erweiterte Landesausschuss hat die Aufgabe, im Rahmen eines Anzeige- und Prüfverfahrens über die Berechtigung der Vertragsärzte und Krankenhäuser zur Erbringung spezialfachärztlicher Leistungen zu entscheiden. Krankenhäuser und Vertragsärzte, die an der ASV teilnehmen wollen, haben dies unter Beifügung entsprechender Belege dem Erweiterten Landesausschuss schriftlich anzuzeigen.

Eine entsprechende Anzeige zur Teilnahme der ASV ist erst möglich, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechenden Konkretisierungen für die in § 116 b SGB V genannten schweren Verlaufsformen von Erkrankungen und seltenen Erkrankungen beschlossen hat und diese veröffentlicht wurden.

Erweiterter Landesausschuss Berlin

Erweiterter Landesausschuss Brandenburg

Disease Management Programme

Arzt mit Pipette, Bildaufschrift: DMP - Disease Management Programme

Disease-Management-Programme (DMP) sollen eine kontinuierliche, qualitätsgesicherte, strukturierte Versorgung von Patienten mit chronischen Krankheiten sicherstellen, sodass Komplikationen und Folgeerkrankungen vermieden oder in dem Zeitpunkt ihres Auftretens zumindest verzögert werden. Immer mehr Ärzte nehmen nicht nur an einem, sondern an mehreren internistischen DMP teil.

Informationen zu DMP in Berlin und Brandenburg, sowie ein Praxismanual für teilnehmende Ärztinnen und Ärzte finden Sie hier.
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