Prüfung der Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrkräfte für besondere Maßnahmen der Physiotherapie
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R.), Berlin einerseits und der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten – IFK, Bochum, Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie e. V., der VDB – Physiotherapieverband e. V., Berlin und der Verband für Physiotherapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V., Hamburg andererseits haben eine zentrale, bundeseinheitliche Prüfung der Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrkräfte hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen an die Durchführung von Weiterbildungen in besonderen Maßnahmen der Physiotherapie vereinbart. Die Vertragsparteien haben weiterhin vereinbart, den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit der Durchführung der Prüfung zu beauftragen. Die Prüfung erfolgt auf Antrag der zu prüfenden Einrichtung.
Die Anforderungen an Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrkräfte für die Durchführung von Weiterbildungen finden Sie in der Anlage 7 (Weiterbildung) zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V (Physiotherapie) in der jeweiligen Fassung, die Sie auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands einsehen können.
Listung der geprüften Einrichtungen und Fachlehrkräfte
Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrkräfte, die gegenüber dem vdek die Erfüllung der in der Anlage 7 (Weiterbildung) zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V (Physiotherapie) in der jeweiligen Fassung genannten Anforderungen nachgewiesen haben, werden von den Vertragspartnern in die Anlagen 1 bis 9 aufgenommen. Die Listen werden im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäfts fortgeschrieben und in regelmäßigen Abständen veröffentlicht.
Die nachfolgenden Anlagen 1 bis 9 listen die Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrkräfte auf, die die Anforderungen der Anlage 7 (Weiterbildung) zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V (Physiotherapie) in der Fassung vom 21.07.2021 nachgewiesen haben:
Stand: Mai 2026
Stand: Mai 2026
Stand: April 2026
Stand: April 2026
Stand: April 2026
Stand: April 2026
Stand: April 2026
dauerhaft gültig
Stand: Mai 2026
Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrkräfte, die die Anforderungen der Anlage 7 (Weiterbildung) zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGV V in der Fassung vom 13.04.2026 erfüllen, werden hier in Kürze veröffentlicht.
Vorformulierte Antragsunterlagen (Weiterbildung)
Im Zuge der Verwaltungsökonomie sind für die am häufigsten vorkommenden Fälle Antragsunterlagen vorformuliert und hier abrufbar:
Komplexe physikalische Entstauungstherapie (KPE)
Manuelle Therapie
KG-Gerät
Den ausgefüllten Antrag senden Sie direkt an den vdek:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Ambulante Versorgung
Sonstige Vertragspartner
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Rückfragen beantworten wir Ihnen gern via E-Mail: weiterbildung-physio@vdek.com