Selbsthilfeförderung durch die GKV

Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.

Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V erfolgt durch zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung:

Näheres zu den Inhalten, den Voraussetzungen und zum Förderverfahren ist im "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" geregelt.

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfeförderung den „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ (Stand: Oktober 2022) entwickelt. In diesem Leitfaden sind die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren zur Förderung von Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen verbindlich geregelt.

GKV - Entwicklung des Selbsthilfe-Fördervolumens, in Millionen Euro, 2008 bis 2022
JahrGKVErsatzkassen
200838,5013,20
200939,5013,90
201039,7013,90
201139,5013,60
201241,1015,10
201342,8015,70
201443,3015,60
201544,9817,20
201671,1726,50
201777,4030,60
201881,0031,00
201983,8032,00
202084,3632,47
202185,7333,59
202286,9733,61

Projektbericht

Seit mehr als zehn Jahren ist ein Wandel in der gesundheitlichen Selbsthilfe festzustellen. Das Selbstverständnis, die Strukturmerkmale und die Tätigkeitsprofile der Selbsthilfeorganisationen insbesondere auf Bundesebene haben sich verändert. Der Bericht zeigt einige dieser Veränderungen auf. Die Frage, die sich aus diesen ersten Ergebnissen stellt ist, welche Selbsthilfe die Krankenkassen und ihre Verbände zukünftig fördern sollen. Die Untersuchung erfolgte durch Herrn Prof. Frank Schulz-Nieswandt und Frau Sandra Wrzeziono vom Institut für Sozialpolitik und Methoden der qualitativen Sozialforschung der Universität zu Köln. Herausgeber des Berichts ist der Arbeitskreis Selbsthilfeförderung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene.

Projektbericht_A4__v06-15_05_2019-FINAL-1

Universität zu Köln Strukturen, Selbstverständnis und Tätigkeitsspektrum von gesundheitsbezogenen Selbsthilfeorganisationen

Analyse der strukturellen und inhaltlichen Merkmale von Selbsthilfebundesorganisationen anhand der Daten der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene"

Umgang mit nicht verausgabten Fördermitteln

Die jährlichen Fördermittel nach § 20h SGB V sind vollständig an die Selbsthilfe zu verausgaben. Sollte dies in einem Förderjahr aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, fließen die nicht verausgabten Fördermittel aus der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung und aus der krankenkassenindividuellen Förderung im darauffolgenden Jahr der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zu. Zur Umsetzung dieser Regelung haben sich die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene auf die folgende Empfehlung verständigt.

Transparenz über die Förderung

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) koordiniert im Namen aller Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung („GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“). Für diesen Verantwortungsbereich – ergänzt um die krankenkassenindividuellen Förderdaten – veröffentlicht der vdek seit 2008 jedes Jahr die Übersicht der Fördermittelempfänger auf Bundesebene und benennt die jeweiligen Fördersummen.

Geförderte Selbsthilfeorganisationen:

Zusätzlich veröffentlicht der vdek ab dem Berichtsjahr 2014 auch die Pauschalförderung  in den Bundesländern durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung“.

Pauschalförderung in den Bundesländern:

2022

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

2021

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

2020

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

2019

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

2018

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

2017

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

2016

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

2015

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

2014

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Mehr zum Thema Selbsthilfe

Broschüren-Cover: Ungleiche Partner. Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor

Ungleiche Partner Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor

Die Broschüre informiert über das sensible Verhältnis von Selbsthilfeorganisationen zu Wirtschaftsunternehmen und motiviert zu Transparenz bei den Finanzen.

  1. vdek zur 2. TSVG-Anhörung

    Digitalisierung beschleunigen, aber keine Verstaatlichung der gematik

    Pressemitteilung 

    Die Ersatzkassen unterstützen alle Bestrebungen der Politik, den Prozess der Digitalisierung mit Anwendungen für die Versicherten zu beschleunigen. Doch sollte die Politik die gematik nicht für alle Versäumnisse der Vergangenheit verantwortlich machen, erklärt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner im Vorfeld der zweiten TSVG-Anhörung im Bundestag. Problematisch sind aus Sicht des vdek auch die geplanten Änderungen in der Selbsthilfeförderung. » Lesen

  1. teaser-was-kann-selbsthilfe

    Fotowettbewerb: "WAS KANN SELBSTHILFE?"

    Mit "WAS KANN SELBSTHILFE?“ veranstaltete der vdek einen Fotowettbewerb, an dem sich junge Fotografen aus ganz Deutschland beteiligten. Zu den Laudatoren gehörte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Von Kinderrheuma über Stuhlkreise bis hin zu Seniorensport wurde das breite Spektrum der gesundheitlichen Selbsthilfe gezeigt. Zum Wettbewerb findet eine bundesweite Wanderausstellung mit ständig neuen Terminen statt. » Lesen