Apotheken und Arzneimittel

Apothekerin berät Kundin

Arzneimittel

Medikamente

Kompakte Informationen zur Arzneimittelrichtlinie, zu zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln sowie zu häufig gestellten Fragen zum Thema Arzneimittel. » Lesen

Arzneiversorgungsvertrag (AVV)

Pharmaindustrie

Zwischen dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) besteht ergänzend zu dem Rahmenvertrag nach § 129 SGB V ein nur für die Ersatzkassen gültiger Arzneiversorgungsvertrag (AVV). » Lesen

Blutzuckerteststreifen: Rabattpartner für Ärzte, Apotheken und sonstige Leistungserbringer

Die Rabattvertragspartner als auch die Rabattvertragspartnerprodukte zum Open-House-Verfahren „Blutzuckerteststreifen“ stehen in der PDF-Datei zur Verfügung:

Masernschutzgesetz: Schutzimpfungs-Richtlinie - Übersicht auf NaLi-Website

Informationen über bundes- und länderspezifische Dokumente, Internetseiten sowie Informationsangebote zur Masernschutzimpfung (siehe Masernschutzgesetz) finden Sie auf den Seiten der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen (NaLi):

https://www.nali-impfen.de/impfen-in-deutschland/masernschutzgesetz

Packungsgrößenverordnung

Packungsgrößen von Arzneimitteln legt das DIMDI abgestimmt mit dem BMG fest. Ausführliche Informationen dazu sowie die aktuelle Packungsgrößenverordnung finden Sie auf der Homepage des DIMDI: Informationen des DIMDI zu Packungsgrößen

Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Apotheken

Rechenzentren

Für den elektronischen Datenaustausch von Apotheken-Abrechnungsdaten nach § 300 SGB V bei den Ersatzkassen müssen Sie als Rechenzentrum zugelassen sein. Wenn Sie für den elektronischen Datenaustausch von Apotheken-Abrechnungsdaten für die Ersatzkassen zugelassen werden wollen, setzen Sie sich bitte mit dem vdek in Verbindung.

Kostenträgerdatei – Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Apotheken

Abrechnungsdaten für den maschinellen Datenaustausch zwischen Ersatzkassen und Leistungserbringern werden an die von den Ersatzkassen benannten Daten- und Belegannahmestellen gesandt. Die aktuellen Daten- und Belegannahmestellen der Ersatzkassen sind in der sog. Kostenträgerdatei verzeichnet. Die aktuelle vdek-Kostenträgerdatei für Apotheken finden Sie auf der GKV-SV-Seite. » Öffnen

Substitutionsausschlussliste

Seit April 2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Aufgabe, Arzneimittel zu bestimmen, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel in der Apotheke ausgeschlossen ist (sog. Substitutionsausschlussliste). Dabei sollen vor allem Arzneimittel mit geringer therapeutischer Breite berücksichtigt werden (§ 129 Abs. 1a Satz 2 SGB V). Die Wirkstoffe und die dazugehörigen Darreichungsformen sind in Teil B der Anlage VII der Arzneimittelrichtlinie aufgeführt (https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/anlage/11/#tab/weitere-informationen)

Mittlerweile befinden sich 18 Wirkstoffe in definierten Darreichungsformen auf der Substitutionsausschlussliste. Abweichend von der sonst gewünschten Vorgehensweise einer Wirkstoffverordnung muss für diese Wirkstoffe die Verordnung mit dem Präparatenamen erfolgen.

Mehr zu Apotheken und Arzneimitteln

  1. Pharmaindustrie

    Arzneiversorgungsvertrag (AVV)

    Zwischen dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) besteht ergänzend zu dem Rahmenvertrag nach § 129 SGB V ein nur für die Ersatzkassen gültiger Arzneiversorgungsvertrag (AVV). » Lesen

  2. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    Kabinettsentscheidung zu vertraulichen Erstattungspreisen

    vdek: Geheime Erstattungsbeträge für patentgeschützte Arzneimittel verteuern die Versorgung und bringen keinen Mehrwert für die Versicherten, Regelung streichen

    Vor dem anstehenden Kabinettsbeschluss für ein Medizinforschungsgesetz (MFG) rufen die Ersatzkassen die Bundesregierung nochmals auf, von den geplanten vertraulichen Erstattungsbeträgen bei neuen patentgeschützten Arzneimitteln abzurücken. „Dieser Weg verbessert keinesfalls die Liefersicherheit von Arzneimitteln und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten“, erklärt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Stattdessen werde die Versorgung teurer. » Lesen

  3. Ein Sitzungstisch, auf dem Stift, Papier und Brille liegen
    Schutzimpfungen

    Impfen am Arbeitsplatz: Erweitertes Angebot für Ersatzkassenversicherte von BARMER, KKH, hkk und HEK

    Versicherte von BARMER, KKH, hkk und HEK können ab sofort alle gängigen Schutzimpfungen bei vielen Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie arbeitsmedizinischen Diensten erhalten. Das haben der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) in einem Vertrag geregelt, der am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. » Lesen

  4. Dr. Thomas Kaiser, Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
    Interview mit Dr. Thomas Kaiser, Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

    „Mehr Daten allein reichen nicht“