Gemeinsame Stellungnahme der Kranken- und Ersatzkassen im Land Brandenburg
Zur aktuellen Diskussion über die Vergütung von Krankenfahrten in Brandenburg
Die gesetzlichen Krankenkassen in Brandenburg stellen klar:
Die Versorgung mit Krankenfahrten ist flächendeckend gesichert.
Es besteht kein Anlass für die Behauptung, es drohten Versorgungslücken oder eine Unterfinanzierung der Branche.
„Für den überwiegenden Teil der Krankentransportunternehmen bestehen weiterhin gültige vertragliche Vereinbarungen. Nur ein Teil der Unternehmen hat Kündigungen ausgesprochen. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung ist somit gewährleistet.“
Krankenfahrt ist nicht gleich Krankentransport
Die aktuelle Diskussion betrifft ausschließlich Krankenfahrten ohne medizinische Betreuung. Diese werden von Taxi- und Mietwagenunternehmen mit Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz durchgeführt. Davon zu unterscheiden sind qualifizierte Krankentransporte, die medizinisch begleitet werden und dem Rettungsdienstgesetz unterliegen.
Verschiedene Anbieter sichern die Versorgung
Krankenfahrten werden in Brandenburg von einer Vielzahl an Leistungserbringern angeboten – darunter Wohlfahrtsorganisationen (z. B. Deutsches Rotes Kreuz, ASB, Johanniter, Malteser), spezialisierte Fahrdienste und Taxiunternehmen. Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, muss die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse erfolgen.
Vergütung gesetzlich geregelt und zuletzt 2024 erhöht
Die Vergütung für Krankenfahrten richtet sich nach § 133 SGB V und muss die Beitragsstabilität nach § 71 SGB V wahren. Zum 1. Januar 2024 wurden die Entgelte in Brandenburg bereits um 8,44 Prozent angehoben – damit wurden seinerzeit Kostensteigerungen, gesetzliche Mindestlohnanpassungen und Kriseneinflüsse berücksich-tigt. Die GKV steht jedoch unter erheblichem finanziellem Druck: Der durchschnittliche Beitragssatz liegt 2025 bei rund 17,1 Prozent – ein historischer Höchstwert.
Unverhältnismäßige Forderungen der Leistungserbringer gefährden die Beitragsstabi-lität und könnten steigende Beitragssätze für alle Versicherten zur Folge haben. Zugleich erkennen die Krankenkassen in Brandenburg das berechtigte Anliegen der Unternehmen an, eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung der Krankenfahr-ten sicherzustellen.
Keine gesetzliche Grundlage für Vorhalte- oder Zuschlagssysteme
Krankenfahrten sind freiwillige Zusatzleistungen. Die Taxi- und Mietwagenunternehmen, die sie erbringen, bedienen auch den allgemeinen Personenverkehr und z.T. auch kommunale Transportleistungen. Ihre wirtschaftliche Stabilität ist deshalb neben der Finanzierung durch die GKV auch von weiteren Faktoren abhängig. Wenn im ländlichen Raum das Geschäftsmodell von Anbietern z.B. wegen rückläufiger Nachfrage gefährdet ist, liegt es im Aufgabenbereich der Kommunen als Träger des öffent-lichen Personennahverkehrs, geeignete Lösungen zu entwickeln.
Versorgung gesichert – Verhandlungen laufen sachlich weiter
Mit rund 700 Vertragspartnern ist die Versorgung stabil und flächendeckend gewährleistet. Kündigungen von Preisvereinbarungen sind übliche Routine im Rahmen der regelmäßigen Verhandlungen.
Die Krankenkassen werden diese Gespräche wie gewohnt konstruktiv, sachlich und gesetzeskonform führen – im Interesse der Versicherten und der Beitragszahler:innen.