Aktuelle Stellungnahmen und Kommentare

Statement von Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg, zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz 

Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter erheblichem finanziellem Druck. Deshalb ist es richtig, kurzfristig Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze auf den Weg zu bringen.

Gleichzeitig gilt aber auch: Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht einseitig zulasten der Beitragszahlenden und der solidarisch finanzierten Versorgung gehen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält wichtige Ansätze, greift an zentralen Stellen jedoch zu kurz.

Besonders kritisch sehen wir als vdek, dass der Bund seiner Verantwortung bei der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben weiterhin nicht ausreichend nachkommt. Allein durch die unzureichende Refinanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeld, beziehungsweise künftig Grundsicherungsbeziehenden, fehlen der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit rund zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Diese Last tragen derzeit allein die Beitragszahlenden der GKV. Das ist auf Dauer weder fair noch tragfähig.

Zwar sieht der Gesetzentwurf erstmals einen schrittweisen höheren Bundesbeitrag für die Gesundheitskosten von Grundsicherungsbeziehenden vor – beginnend mit 250 Millionen Euro im Jahr 2027. Gleichzeitig sollen der GKV jedoch über die Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses jährlich zwei Milliarden Euro entzogen werden. Unter dem Strich entsteht damit keine echte Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung. Vielmehr werden notwendige Finanzierungsverantwortungen des Staates weiterhin auf Beitragszahlende und Arbeitgeber verlagert.

Zudem bleibt der Arzneimittelbereich trotz dynamisch steigender Ausgaben und hoher Gewinne der Pharmaindustrie vergleichsweise geschont. Auch notwendige Maßnahmen zur weiteren Begrenzung von Fehlanreizen und zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit – etwa bei der Krankenhausabrechnungsprüfung – werden bislang nicht konsequent umgesetzt. Hier besteht im parlamentarischen Verfahren noch deutlicher Nachsteuerungsbedarf.

Für Berlin und Brandenburg ist entscheidend, dass notwendige Konsolidierungsmaßnahmen nicht zu Lasten der Versorgungssicherheit gehen. Die Menschen müssen sich auch künftig auf eine leistungsfähige ambulante, stationäre und psychotherapeutische Versorgung verlassen können. Beitragsstabilität und Versorgungssicherheit dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden. Erforderlich ist eine faire und ausgewogene Lastenverteilung, an der sich alle Beteiligten angemessen beteiligen – auch der Bund.

Krankenkassen müssen Fehlfahrten nicht zahlen 

Die Krankenkassen/-verbände in Brandenburg begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Das Gericht hat klargestellt, dass die Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze im Rettungsdienst – also Einsätze ohne anschließenden Patiententransport – nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen.

Gericht bestätigt Rechtsauffassung der Krankenkassen

Damit bestätigt das Gericht die bisherige Rechtsauffassung der Krankenkassen. Demnach zahlen die Krankenkassen für Einsätze in Verbindung mit einem anschließenden Transport in die nächste geeignete Einrichtung. Die Fehlfahrten und Fehleinsätze sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und müssen von den Trägern des Rettungsdienstes finanziert werden. Eine Umlage auf die Krankenkassen – und damit auf die Beitragszahlenden – wäre nicht gerecht.

Transparente Kosten-Leistungs-Rechnung bei Rettungsdienstträgern

Aus Sicht der Krankenkassen/-verbände schafft die Entscheidung eine wichtige Grundlage, um den begonnenen Prozess zur Implementierung einer transparenten und effizienten Kosten-Leistungs-Rechnung bei den Rettungsdienstträgern konsequent weiterzuführen. Nur auf dieser Basis lassen sich Leistungen sachgerecht abbilden, Kosten verursachungsgerecht zuordnen und die Finanzierung des Rettungsdienstes langfristig rechtssicher und nachvollziehbar gestalten.

Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Schritt zur Beilegung der anhaltenden Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen, Landkreisen und kreisfreien Städten.

Die Krankenkassen/-verbände gehen dabei von den bislang bekannt gewordenen tragenden Gründen der Entscheidung aus; die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

Neue Impfvereinbarung in Berlin – Standardimpfung gegen Meningokokken B ab 1. Juni 2025 abrechenbar

Die Ersatzkassen haben sich gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) auf eine neue Regelung zur Durchführung der Standardimpfung gegen Meningokokken B verständigt. Die entsprechende Anpassung wurde im Rahmen der 8. Änderungsvereinbarung zur bestehenden Impfvereinbarung vorgenommen.

Hintergrund: Seit dem 30. Mai 2024 haben Säuglinge und Kinder im Alter zwischen 2 Monaten und dem 5. Geburtstag einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundimmunisierung gegen Meningokokken B. Die Impfung ist als Pflichtleistung gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Teil des Leistungsangebots der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit der Umsetzung der neuen Vereinbarung ist eine Abrechnung der MenB-Impfung in Berlin ab dem 1. Juni 2025 möglich.

Neue Impfvereinbarung in Brandenburg – RSV- und Mpox-Impfungen aufgenommen

Die Ersatzkassen haben sich gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) auf eine aktualisierte Impfvereinbarung verständigt.

Im Rahmen der Verhandlungen wurden die Impfungen gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) und Mpox neu in die Vereinbarung aufgenommen. Die RSV-Impfung ist seit dem 27. September 2024 Bestandteil der Vereinbarung, die Mpox-Impfung seit dem 1. Januar 2025.

Internationaler HPV-Awarness Day: Berliner Impfbeirat ruft zur Impfung auf!

Zum Internationalen HPV Awareness Day weist der Berliner Impfbeirat auf die Wichtigkeit der HPV-Impfung für Kinder und Jugendliche hin. Eine rechtzeitige Impfung schützt effektiv vor HPV-bedingten Krebserkrankungen, insbesondere wenn sie im jungen Alter durchgeführt wird.

Eine hohe Impfquote könnte dazu beitragen, dass diese Krebsarten im Erwachsenenalter nahezu verschwinden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das Ziel, bis 2030 mehr als 90 Prozent der Kinder vor ihrem 15. Geburtstag gegen HPV zu impfen. Aktuell liegt Deutschland jedoch mit einer Impfquote von 55 Prozent bei Mädchen und 24 Prozent bei Jungen weit hinter diesem Ziel. Auch in Berlin ist die Impfrate nur wenig höher.

Der Berliner Impfbeirat und die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Fachkräfte im Gesundheitswesen sollten die Impfung frühzeitig anbieten. Spätestens bis zum 17. Lebensjahr sollte eine versäumte Impfung nachgeholt werden. Auch Erwachsene über 18 Jahre, die noch nicht geimpft sind, sollten sich impfen lassen, wobei die Impfung in dieser Altersgruppe weniger effektiv ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Berliner Impfbeirats und im Faktenblatt des RKI:

vdek unterstützt die Empfehlung des Berliner Impfbeirates: Jetzt noch gegen Influenza impfen lassen!

17.12.2024

Aufgrund bundesweit und auch in Berlin steigender Zahlen von Fällen saisonaler Virusgrippe (Influenza), erinnert der Berliner Impfbeirat daran, die Möglichkeit zur Impfung zu nutzen und damit das Risiko für schwere Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen zu reduzieren.

Da der Gipfel der jährlichen Grippewelle meist erst Ende Januar bis Mitte Februar auftritt, bieten die Wochen um den Jahreswechsel eine gute Gelegenheit, noch rechtzeitig für den eigenen Impfschutz gegen Influenza zu sorgen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt die jährliche Grippeimpfung für:

  • Personen ab einem Alter von 60 Jahren,
  • alle Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, gilt auch für Kinder ab einem Alter von 6 Monaten,
  • Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung schon im ersten Drittel,
  • Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen,
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden könnten,
  • Personen mit erhöhtem berufsbedingten Infektionsrisiko (z.B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr).

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Robert Koch Instituts.

Die jährliche Grippeimpfung ist gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und damit für Versicherte, die zu den von der STIKO empfohlenen Gruppen gehören, kostenlos. Ebenso wird sie von der privaten Krankenversicherung erstattet. Die Impfung wird von vielen Hausärztinnen und Hausärzten, aber auch von Ärztinnen und Ärzten anderer Fachgruppen angeboten. Auch Apotheken in ganz Berlin bieten die Impfung an.
Der Berliner Impfbeirat empfiehlt insbesondere Angehörigen der genannten Risikogruppen, von der Möglichkeit der Impfung Gebrauch zu machen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf noch zu selten diesen Schutz für sich in Anspruch nehmen.

Im Impfbeirat der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) sind Behörden, Institutionen, Verbände, Ärztinnen und Ärzte vertreten, die im Land Berlin mit dem Impfen befasst sind. Der Beirat orientiert sich an den nationalen Empfehlungen zum Impfen und priorisiert Handlungsfelder für Berlin. Dazu werden Impfdaten analysiert und Maßnahmen geplant, die der Steigerung der Impfquoten in Berlin dienen.

vdek Berlin/Brandenburg zum Rechtsstreit der KBV gegen das Bundesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung zur Kostendifferenzberechnung

06.06.2024

Portrait Zeljar

Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Differenzkostenregelung ist ein bedeutender Schritt zur Klärung der rechtlichen Grundlagen im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Entscheidung, dass die Differenzkostenregelung nur bei unwirtschaftlichen Verordnungen im engeren Sinne Anwendung findet und unzulässige Verordnungen ausschließt, schafft dringend benötigte Rechtssicherheit. Die Frage, ob und inwieweit Regresse wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen einen Ermessensspielraum bieten, war zentral. Das BSG hat nun klargestellt, dass bei Vorliegen eines „Basismangels“ weiterhin kein Ermessensspielraum besteht. Diese Klarstellung ist von großer Bedeutung für die Praxis und die zukünftige Handhabung von Arzneimittelregressen. Besonders hervorzuheben ist, dass das BSG die unpräzise Formulierung des § 106b Abs. 2a SGB V und die daraus resultierenden Unsicherheiten aufgriff. Die Entscheidung, die Differenzkostenregelung nicht auf unzulässige Verordnungen auszudehnen, verhindert einen Systemwechsel, der erhebliche Auswirkungen auf das Leistungsrecht gehabt hätte. Für die vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg bietet dieses Urteil die Möglichkeit, neue Dynamiken und Impulse in den Verhandlungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zu setzen. Mit einer gefestigten Rechtsgrundlage können wir konstruktiv an Lösungen arbeiten, die die Effizienz und Qualität der gesundheitlichen Versorgung weiter verbessern. Insbesondere in Berlin und Brandenburg, wo wir vor vielfältigen Herausforderungen stehen, ist diese Klarheit ein wichtiger Schritt nach vorn.

Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek Landesvertretung Berlin/Brandenburg

vdek Berlin/Brandenburg fordert, den Rettungsdienst effizient und patientenzentriert zu gestalten

08.04.2024

Rebecca Zeljar Portrait Zitat

Der Rettungsdienst in Berlin und Brandenburg steht unter erheblichem Druck, mit chronischem Personalmangel, Überlastung und regelmäßigen Grenzsituationen. Daher muss es gelingen, die Notfallrettung um die weniger dringlichen Notfalltransporte und Notfallverlegungen zu entlasten. Nur so können Notfallsanitäter sich auf die wirklichen Notfälle konzentrieren. Im nächsten Schritt muss der faktische Mangel an Notfallsanitätern angegangen werden. Denn: Die Achillessehne der Notfallversorgung sind die Fachkräfte, nicht die Fahrzeuge. Ein Rettungswesen, das im Sinne der Versicherten sein Augenmerk auf Qualität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit legt, ist aus Sicht des vdek nicht durch eine weitere Aufstockung der Flotte der Rettungstransportwagen zu erreichen, sondern indem die Ressourcen entsprechend der medizinischen Notwendigkeiten eingesetzt werden. Fehlende Vernetzung, passungenauer Einsatz begrenzter Ressourcen, unklare Zuständigkeiten und auch Besitzstandswahrung komplizieren die angespannte Gesamtgemengelage. Lösungen sind nur zum kleineren Teil mit Geld, zum viel größeren Teil durch nachhaltig gedachte Strategien, den Dialog und die Expertise aller verantwortlichen Akteure zu erreichen. Auch Innovationen im Bereich der Digitalisierung und der Blick auf moderne und effiziente Rettungssystem in unseren europäischen Nachbarländern können wichtige Impulse liefern. Die vdek-LV steht für diesen Dialog gerne zur Verfügung.“

Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg

Zur Transformation des Gesundheitswesens

28.02.2024

Rebecca Zeljar Portrait Zitat

Kooperations- und Gesprächsbereitschaft sind entscheidende Voraussetzungen, damit die Transformation des Gesundheitswesens gelingen kann. Die Überwindung von Sektorengrenzen ist hierbei nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern bietet auch Gelegenheit, die Art und Weise, wie wir über Gesundheit und Pflege denken, neu zu definieren. Ein transparentes Gesundheitssystem, das Informationen zugänglich macht und den Austausch der zentralen Akteure fördert, ist dabei der Schlüssel für eine bessere Patientenversorgung. Wir freuen uns auf die anstehenden Diskussionen, um gemeinsam ein am Wohl der Menschen orientiertes Gesundheitswesen in Berlin und Brandenburg zu gestalten.“

Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg

Steigende Zahl von Masernerkrankungen

Steigende Anzahl von Masernerkrankungen

Stellungnahme des Berliner Impfbeirates

Anlässlich der in Berlin aktuell ansteigenden Zahl von Masernerkrankungen hat der Berliner Impfbeirat heute eine Stellungnahme mit Empfehlungen veröffentlicht, um insbesondere medizinische Fachkreise im niedergelassenen Bereich, in Kliniken, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in der Arbeitsmedizin frühzeitig für die Problematik zu sensibilisieren. 

Alte Stellungnahmen und Kommentare