Aktuelle Stellungnahmen und Kommentare

Internationaler HPV-Awarness Day: Berliner Impfbeirat ruft zur Impfung auf!

Zum Internationalen HPV Awareness Day weist der Berliner Impfbeirat auf die Wichtigkeit der HPV-Impfung für Kinder und Jugendliche hin. Eine rechtzeitige Impfung schützt effektiv vor HPV-bedingten Krebserkrankungen, insbesondere wenn sie im jungen Alter durchgeführt wird.

Eine hohe Impfquote könnte dazu beitragen, dass diese Krebsarten im Erwachsenenalter nahezu verschwinden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das Ziel, bis 2030 mehr als 90 Prozent der Kinder vor ihrem 15. Geburtstag gegen HPV zu impfen. Aktuell liegt Deutschland jedoch mit einer Impfquote von 55 Prozent bei Mädchen und 24 Prozent bei Jungen weit hinter diesem Ziel. Auch in Berlin ist die Impfrate nur wenig höher.

Der Berliner Impfbeirat und die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Fachkräfte im Gesundheitswesen sollten die Impfung frühzeitig anbieten. Spätestens bis zum 17. Lebensjahr sollte eine versäumte Impfung nachgeholt werden. Auch Erwachsene über 18 Jahre, die noch nicht geimpft sind, sollten sich impfen lassen, wobei die Impfung in dieser Altersgruppe weniger effektiv ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Berliner Impfbeirats und im Faktenblatt des RKI:

vdek unterstützt die Empfehlung des Berliner Impfbeirates: Jetzt noch gegen Influenza impfen lassen!

17.12.2024

Aufgrund bundesweit und auch in Berlin steigender Zahlen von Fällen saisonaler Virusgrippe (Influenza), erinnert der Berliner Impfbeirat daran, die Möglichkeit zur Impfung zu nutzen und damit das Risiko für schwere Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen zu reduzieren.

Da der Gipfel der jährlichen Grippewelle meist erst Ende Januar bis Mitte Februar auftritt, bieten die Wochen um den Jahreswechsel eine gute Gelegenheit, noch rechtzeitig für den eigenen Impfschutz gegen Influenza zu sorgen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt die jährliche Grippeimpfung für:

  • Personen ab einem Alter von 60 Jahren,
  • alle Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, gilt auch für Kinder ab einem Alter von 6 Monaten,
  • Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung schon im ersten Drittel,
  • Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen,
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden könnten,
  • Personen mit erhöhtem berufsbedingten Infektionsrisiko (z.B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr).

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Robert Koch Instituts.

Die jährliche Grippeimpfung ist gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und damit für Versicherte, die zu den von der STIKO empfohlenen Gruppen gehören, kostenlos. Ebenso wird sie von der privaten Krankenversicherung erstattet. Die Impfung wird von vielen Hausärztinnen und Hausärzten, aber auch von Ärztinnen und Ärzten anderer Fachgruppen angeboten. Auch Apotheken in ganz Berlin bieten die Impfung an.
Der Berliner Impfbeirat empfiehlt insbesondere Angehörigen der genannten Risikogruppen, von der Möglichkeit der Impfung Gebrauch zu machen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf noch zu selten diesen Schutz für sich in Anspruch nehmen.

Im Impfbeirat der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) sind Behörden, Institutionen, Verbände, Ärztinnen und Ärzte vertreten, die im Land Berlin mit dem Impfen befasst sind. Der Beirat orientiert sich an den nationalen Empfehlungen zum Impfen und priorisiert Handlungsfelder für Berlin. Dazu werden Impfdaten analysiert und Maßnahmen geplant, die der Steigerung der Impfquoten in Berlin dienen.

vdek Berlin/Brandenburg zum Rechtsstreit der KBV gegen das Bundesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung zur Kostendifferenzberechnung

06.06.2024

Portrait Zeljar

Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Differenzkostenregelung ist ein bedeutender Schritt zur Klärung der rechtlichen Grundlagen im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Entscheidung, dass die Differenzkostenregelung nur bei unwirtschaftlichen Verordnungen im engeren Sinne Anwendung findet und unzulässige Verordnungen ausschließt, schafft dringend benötigte Rechtssicherheit. Die Frage, ob und inwieweit Regresse wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen einen Ermessensspielraum bieten, war zentral. Das BSG hat nun klargestellt, dass bei Vorliegen eines „Basismangels“ weiterhin kein Ermessensspielraum besteht. Diese Klarstellung ist von großer Bedeutung für die Praxis und die zukünftige Handhabung von Arzneimittelregressen. Besonders hervorzuheben ist, dass das BSG die unpräzise Formulierung des § 106b Abs. 2a SGB V und die daraus resultierenden Unsicherheiten aufgriff. Die Entscheidung, die Differenzkostenregelung nicht auf unzulässige Verordnungen auszudehnen, verhindert einen Systemwechsel, der erhebliche Auswirkungen auf das Leistungsrecht gehabt hätte. Für die vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg bietet dieses Urteil die Möglichkeit, neue Dynamiken und Impulse in den Verhandlungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zu setzen. Mit einer gefestigten Rechtsgrundlage können wir konstruktiv an Lösungen arbeiten, die die Effizienz und Qualität der gesundheitlichen Versorgung weiter verbessern. Insbesondere in Berlin und Brandenburg, wo wir vor vielfältigen Herausforderungen stehen, ist diese Klarheit ein wichtiger Schritt nach vorn.

Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek Landesvertretung Berlin/Brandenburg

vdek Berlin/Brandenburg fordert, den Rettungsdienst effizient und patientenzentriert zu gestalten

08.04.2024

Rebecca Zeljar Portrait Zitat

Der Rettungsdienst in Berlin und Brandenburg steht unter erheblichem Druck, mit chronischem Personalmangel, Überlastung und regelmäßigen Grenzsituationen. Daher muss es gelingen, die Notfallrettung um die weniger dringlichen Notfalltransporte und Notfallverlegungen zu entlasten. Nur so können Notfallsanitäter sich auf die wirklichen Notfälle konzentrieren. Im nächsten Schritt muss der faktische Mangel an Notfallsanitätern angegangen werden. Denn: Die Achillessehne der Notfallversorgung sind die Fachkräfte, nicht die Fahrzeuge. Ein Rettungswesen, das im Sinne der Versicherten sein Augenmerk auf Qualität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit legt, ist aus Sicht des vdek nicht durch eine weitere Aufstockung der Flotte der Rettungstransportwagen zu erreichen, sondern indem die Ressourcen entsprechend der medizinischen Notwendigkeiten eingesetzt werden. Fehlende Vernetzung, passungenauer Einsatz begrenzter Ressourcen, unklare Zuständigkeiten und auch Besitzstandswahrung komplizieren die angespannte Gesamtgemengelage. Lösungen sind nur zum kleineren Teil mit Geld, zum viel größeren Teil durch nachhaltig gedachte Strategien, den Dialog und die Expertise aller verantwortlichen Akteure zu erreichen. Auch Innovationen im Bereich der Digitalisierung und der Blick auf moderne und effiziente Rettungssystem in unseren europäischen Nachbarländern können wichtige Impulse liefern. Die vdek-LV steht für diesen Dialog gerne zur Verfügung.“

Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg

Zur Transformation des Gesundheitswesens

28.02.2024

Rebecca Zeljar Portrait Zitat

Kooperations- und Gesprächsbereitschaft sind entscheidende Voraussetzungen, damit die Transformation des Gesundheitswesens gelingen kann. Die Überwindung von Sektorengrenzen ist hierbei nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern bietet auch Gelegenheit, die Art und Weise, wie wir über Gesundheit und Pflege denken, neu zu definieren. Ein transparentes Gesundheitssystem, das Informationen zugänglich macht und den Austausch der zentralen Akteure fördert, ist dabei der Schlüssel für eine bessere Patientenversorgung. Wir freuen uns auf die anstehenden Diskussionen, um gemeinsam ein am Wohl der Menschen orientiertes Gesundheitswesen in Berlin und Brandenburg zu gestalten.“

Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg

Steigende Zahl von Masernerkrankungen

Steigende Anzahl von Masernerkrankungen

Stellungnahme des Berliner Impfbeirates

Anlässlich der in Berlin aktuell ansteigenden Zahl von Masernerkrankungen hat der Berliner Impfbeirat heute eine Stellungnahme mit Empfehlungen veröffentlicht, um insbesondere medizinische Fachkreise im niedergelassenen Bereich, in Kliniken, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in der Arbeitsmedizin frühzeitig für die Problematik zu sensibilisieren. 

Alte Stellungnahmen und Kommentare