Die elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Indem Informationen leichter verfügbar werden, können medizinische Doppeluntersuchungen vermieden und Behandlungsverläufe nachvollziehbarer und sicherer werden, kurzum Patient:innen besser versorgt werden. Gleichzeitig schafft die ePA neben mehr Transparenz auch mehr Autonomie für die Versicherten, die ihre Gesundheitsdaten selbst verwalten, einsehen und über Zugriffsrechte entscheiden können.
Seit dem 15. Januar erhalten Versicherte automatisch ihre ePA von ihrer Krankenkasse, sofern sie nicht widersprochen haben. Die Einführung der ePA markiert eine Zeitenwende in unserem Gesundheitssystem – hin zu mehr Vernetzung, mehr Beteiligung der Patient:innen und einer moderneren, datenbasierten Versorgung.
Die „ePA für alle“ markiert einen wichtigen Fortschritt bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die ePA ist ein persönlicher und geschützter Speicherort für die Krankendaten des Versicherten innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). In ihr können wichtige medizinische Informationen aus erfolgten Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Damit können behandelnde Ärzt:innen, sofern der Versicherte dem Zugriff nicht widersprochen hat, direkt Einsicht nehmen in die Krankheitsgeschichte und den dokumentierten Gesundheitszustand. Dazu zählen zunächst Arzt- und Befundberichte, die Medikationsliste mit Verordnungsdaten und Dispensierinformationen der eigenen eRezepte sowie Daten über Leistungen, die der Versicherte in Anspruch genommen hat. Gleichzeitig wird die Transparenz über die individuellen Krankendaten auch für die Versicherten erhöht. Per Smartphone-App ihrer Krankenkasse erhalten Versicherte Einblick in ihre Daten. Die Inhalte und Funktionen der ePA sollen im Laufe der Zeit erweitert werden.
Gesetzliche Grundlage für die „ePA für alle“ ist das Digital-Gesetz. Dessen Ziel war unter anderem eine möglichst flächendeckende Verbreitung der elektronischen Patientenakte durch eine „Opt-out“-Regelung. Das heißt, Versicherte müssen anders als bisher der Einrichtung einer ePA aktiv widersprechen. Dies können sie auch im Nachhinein einer bereits angelegten ePA und sie damit jederzeit löschen lassen. Auch darüber hinaus bleibt die Nutzung der ePA freiwillig und folgt der Devise „alles kann, nichts muss“: Der Patient oder die Patientin behält die Datenhoheit und kann selbst entscheiden, was in der ePA gespeichert wird und welcher Leistungserbringer Zugriff auf welche Daten hat. Damit bestehen im Rahmen der ePA-Nutzung verschiedene Widerspruchsmöglichkeiten. Gleichzeitig unterliegt die ePA höchsten Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit. Die Daten in der ePA sind somit sicher und geschützt.

Was ändert sich 2025 konkret?
Nach einer mehrmonatigen Testphase in ausgewählten Modellregionen – darunter Hamburg, Franken und Teile Nordrhein-Westfalens – startete am 29. April 2025 der bundesweite Roll-out der sogenannten „ePA für alle“. Damit ist die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten grundsätzlich verfügbar.
Neu ist vor allem das Opt-out-Prinzip: Seit dem 15. Januar 2025 müssen sich Versicherte nicht mehr aktiv um die Einrichtung ihrer ePA kümmern. Die Krankenkassen legen automatisch für alle Versicherten eine ePA an – es sei denn, sie haben vorher widersprochen. Dieses Prinzip soll die Verbreitung der ePA beschleunigen und möglichst vielen Menschen den Zugang ermöglichen.
Für Leistungserbringer – also Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Apotheken – ist die Nutzung der ePA zunächst freiwillig. Erst ab dem 1. Oktober 2025 wird die Anbindung und Nutzung verpflichtend. Diese Übergangsphase gibt Praxen, Kliniken und Apotheken Zeit, sich mit den technischen und organisatorischen Anforderungen vertraut zu machen.
Die Rolle der Ersatzkassen und des vdek
Als Verband der Ersatzkassen in Berlin und Brandenburg treten wir in der konkreten Umsetzung der ePA nicht selbst als technischer Anbieter auf. Die Verantwortung für die Bereitstellung, Funktionsfähigkeit und Versichertenbetreuung liegt bei unseren Mitgliedskassen: der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk Krankenkasse und HEK Hanseatische Krankenkasse.
Diese haben in den letzten Monaten intensiv daran gearbeitet, ihre Versicherten auf die Einführung der ePA vorzubereiten – mit Kampagnen, Webinaren, Videos, digitalen Handreichungen und persönlichen Beratungsangeboten. Besonders wichtig war es dabei, niederschwellige Zugänge zu schaffen – für Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Anwendungen. Ebenso wurde die App zur Verwaltung der ePA breit beworben und zur Verfügung gestellt – damit die Versicherten jederzeit die Kontrolle über ihre Daten behalten und gezielt steuern können, wer Zugriff erhält.

Was bringt die ePA im Alltag – ganz konkret?
Die Potenziale sind vielfältig und reichen von besserer Kommunikation über Zeitersparnis bis zu einer höheren Qualität der Versorgung:
- In strukturschwachen Regionen wie der Uckermark oder dem Oderbruch verbessert die ePA den Informationsfluss zwischen Behandelnden erheblich. Patient:innen müssen keine Dokumente mehr in Papierform mitbringen oder doppelte Untersuchungen über sich ergehen lassen.
- In Notfällen – etwa bei bewusstlosen oder dementen Patient:innen – kann der Zugriff auf Vorbefunde, Diagnosen, Medikationen oder Allergien entscheidend sein.
- In städtischen Regionen wie Berlin wiederum wird die ePA helfen, komplexe Behandlungsverläufe besser zu koordinieren – etwa bei multimorbiden oder chronisch kranken Menschen. Fachärzt:innen, Hausärzt:innen, Kliniken und Apotheken haben Zugang zu denselben Informationen – was Zeit spart, Fehler vermeidet und Versorgung sicherer macht.
- Patient:innen werden stärker eingebunden. Sie können mitlesen, nachfragen, kontrollieren – das stärkt das Vertrauen in die Behandlung und fördert das Verständnis für Diagnosen und Therapiepläne.
Funktionalitäten der ePA – heute und morgen
Bereits jetzt kann die ePA viele Dokumente digital speichern: Befunde, Arztbriefe, Laborwerte. Patient:innen können Zugriffsrechte individuell vergeben – etwa für einen begrenzten Zeitraum oder für bestimmte Dokumente.
Weitere Funktionen sind geplant oder im Ausbau:
- Digitale Medikationspläne mit Wechselwirkungsprüfung
- Impfpässe, Mutterpass, U-Heft (Untersuchungs-Heft)
- Erinnerungsfunktionen für Vorsorgeuntersuchungen oder Medikamenteneinnahme
- Zugriff für Forschung – mit expliziter Zustimmung – zur Verbesserung der Versorgungsforschung und Entwicklung von Innovationen, z. B. im Bereich der Künstlichen Intelligenz.
Fazit: Eine große Chance für gute Versorgung
Die Einführung der ePA ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie bietet enormes Potenzial – für mehr Effizienz, mehr Sicherheit, mehr Patientenorientierung. Aber: Die ePA ist kein fertiges Produkt, sondern ein System im Aufbau.
Es braucht weiterhin verbindliche Fristen, klare Zuständigkeiten und eine enge Zusammenarbeit aller Akteure – von Kassen über Ärzt:innen bis zur Politik. Nur so kann die ePA ihr Versprechen einlösen.
Mit der ePA für alle beginnt eine neue Ära der Versorgung. Der Startschuss ist gefallen – jetzt liegt es an uns allen, diese Entwicklung aktiv zu begleiten, kritisch zu hinterfragen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.