Apotheken und Arzneimittel

Die Arzneimittelausgaben aller gesetzlichen Krankenkassen sind bundesweit etwa so hoch, wie die Ausgaben im Bereich des ärztlichen Honorars. Deshalb kommt diesem Sektor eine besondere Bedeutung zu.

Berlin verfügt über ein dichtes und hochspezialisiertes ambulantes Versorgungsnetz wie kaum eine andere Region. Über 9.000 ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kümmern sich um die Gesundheit der drei Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Berlin. Dementsprechend hoch sind auch die Ausgaben für Arznei- und Hilfsmittel.

In Brandenburg sind mehr als 4.200 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die Versorgung von rund 2,2 Mio. gesetzlich Krankenversicherten zuständig.

Arzneimittelvereinbarung 2024 Berlin

Nach intensiven Verhandlungen konnten sich die Vertragspartner auf eine Arzneimittelvereinbarung 2024 verständigen.

Die Arzneimittelvereinbarung 2024 regelt u. a. die Höhe des Ausgabenvolumens für Arznei- und Verbandmittel, die Arbeit des Arbeitsausschusses, die regionale Zielvereinbarung sowie Maßnahmen zu Zielerreichung und die Ergebnismessung.

Das Ausgabenvolumen für das Jahr 2024 beträgt 2.150.854.330 Euro (netto). Die Vereinbarung gilt vom 01.01.2024 bis 31.12.2024.

Die vereinbarten Ziele können die Vertragsärztin bzw. den Vertragsarzt entlasten. Erreicht eine Vertragsärztin bzw. ein Vertragsarzt in einem für seine Vergleichsgruppe festgelegten Zielfeld den Zielanteil bzw. die vereinbarte Höchst- oder Mindestquote, so wird das Verordnungsvolumen dieser Arzneimittelgruppe vollständig aus den Verordnungskosten der Vertragsärztin bzw. des Vertragsarztes herausgerechnet. Die zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Wirtschaftlichkeitsziele wurde anhand aktueller Verordnungsdaten neu berechnet und um zusätzliche Zielfelder ergänzt.

Die Verordnungskosten für Arzneimittel werden von Amts wegen auf Ebene der Betriebsstätte geprüft, sofern das Durchschnittswertevolumen um mehr als 40 Prozent überschritten wird.

Gemeinsame Information zur Verordnung von Cannabinoiden

Gemeinsame Informationen und Hinweise der gesetzlichen Krankenkassen, deren Verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

Arzneimittelvereinbarung 2024 Brandenburg

Die Arzneimittelvereinbarung 2024 regelt u. a. die Höhe des Ausgabenvolumens für Arznei- und Verbandmittel, die Arbeit der gemeinsamen Arbeitsgruppe, die regionale Zielvereinbarung sowie Maßnahmen zu Zielerreichung und die Ergebnismessung. Das Ausgabenvolumen für das Jahr 2024 beträgt 1.579.081.871 Euro (netto). Die Vereinbarung gilt vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. In Brandenburg sind mehr als 4.400 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die Versorgung von rund 2,3 Mio. gesetzlich Krankenversicherten zuständig. Die Vertragspartner haben den gesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Arzneimitteln erneut erfolgreich umgesetzt.

Die in der Arzneimittelvereinbarung 2024 hinterlegten Wirtschaftlichkeitsziele sollen die Vertragsärztin bzw. den Vertragsarzt durch Verlagerung hin zu den Leitsubstanzen und zu rabattierten bzw. preisgünstigen Arzneimitteln sowie zu wirtschaftlichen Versorgungsalternativen anleiten, um noch vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen.

Die Ziele für 2024 wurden daher mit aktuellen Verordnungsdaten neu ermittelt und zusätzliche Wirtschaftlichkeitsziele neu aufgenommen.

Die vereinbarten Ziele können die Vertragsärztin bzw. den Vertragsarzt entlasten. Erreicht eine Vertragsärztin bzw. ein Vertragsarzt in einem für seine Vergleichsgruppe festgelegten Zielfeld den Zielanteil bzw. die vereinbarte Höchst- oder Mindestquote, wird das Verordnungsvolumen dieser Arzneimittelgruppe vollständig aus den Verordnungskosten der Vertragsärztin bzw. des Vertragsarztes herausgerechnet.

Apotheken

Apothekerin berät Kundin

In Berlin erfolgt die Versorgung der Versicherten mit Arznei- und Hilfsmitteln durch rund 749 Apotheken. (Basisdaten des Gesundheitswesens 2023)

In Brandenburg erfolgt die Versorgung der Versicherten mit Arznei- und Hilfsmitteln durch rund 563 Apotheken. (Basisdaten des Gesundheitswesens 2023)

Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) schließt auf Bundesebene nach § 129 SGB V für die Ersatzkassen Verträge mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV), die für alle Apotheken gültig sind, die einem der DAV-Mitgliedsverbände angehören. Die anderen Apotheken (Beitrittsapotheke) müssen den Lieferverträgen beitreten, um an der Belieferung der Ersatzkassenversicherten teilnehmen zu können. Der Beitritt ist gegenüber der für den Sitz der Apotheke zuständigen Landesvertretung des vdek zu erklären.

Aktuell wurde zum 1. März 2021 ein neuer Arzneiversorgungsvertrag zwischen dem DAV und dem vdek geschlossen. Dieser ist hier abrufbar

Belieferung mit Arzneimitteln

Medikamente

Berliner und Brandenburger Apotheken, die an der Belieferung von Arzneimitteln an Versicherte der Ersatzkassen teilnehmen möchten, haben hierzu zwei Möglichkeiten:

  1. Apotheken des Mitgliedsverbands DAV: Sie beliefern automatisch die Versicherten der Ersatzkassen zu den Konditionen des zwischen DAV und vdek geschlossenen Arzneiversorgungsvertrag (AVV).
  2. Apotheken, die nicht Mitglied eines DAV-Mitgliedsverbandes sind, können dem Arzneiversorgungsvertrag zwischen DAV und vdek nur aktiv beitreten. Sie müssen zuvor dem Rahmenvertrag nach § 129 SGB V zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem DAV beitreten und sich nach § 293 Abs. 5 SGB V gegenüber dem DAV zum Apothekenverzeichnis gemeldet haben. Nur so können die Rechnungen der beigetretenen Apotheken reibungslos beglichen werden.

Hierzu muss eine ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung an die vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg gesendet werden. Die Beitrittserklärung sowie alle weiteren Dokumente und Informationen finden Sie hier.