Selbsthilfeförderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Was bedeutet Selbsthilfe?

Der Begriff der Selbsthilfe bezeichnet einen Zusammenschluss von Menschen mit chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen und ihren Angehörigen, um durch gegenseitige Hilfe die Folgen einer Erkrankung besser zu meistern. Sie ist damit eine Ergänzung der professionellen Gesundheitsversorgung, ohne die die Situation vieler chronisch erkrankter Menschen deutlich schwieriger wäre.

Durch Eigeninitiative und Eigenverantwortung „von Betroffenen für Betroffene“ sollen niedrigschwellige Hilfs- und Gesprächsangebote geschaffen werden, damit möglichst viele Menschen Zugang finden. Die Aktivitäten beruhen auf ehrenamtlichem Einsatz und sind Verwirklichung bürgerschaftlichen Engagements.

Förderung durch die Krankenkassen

Die Krankenkassen und ihre Verbände in den Ländern Berlin und Brandenburg fördern gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, deren Aktivitäten auf die gemeinsame Bewältigung von chronischen Erkrankungen und Behinderungen ausgerichtet sind, von denen sie selbst oder als Angehörige betroffen sind.

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Die Grundlage für die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch die Krankenkassen und ihre Verbände ist § 20h Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V). Die Umsetzung des § 20 SGB V und die Konkretisierung des Förderverfahrens – unter anderem Voraussetzungen für eine Förderung, Inhalte der Förderung, Mitberatung der Vertretungen der Selbsthilfe – sind im Leitfaden verbindlich geregelt.

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Gemeinsame und einheitliche Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V vom 10. März 2000 - in der Fassung vom 21. Oktober 2022 - gültig ab 01.01.2023

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf allen Förderebenen nach Beratung mit den Vertretungen der Selbsthilfe durch die Krankenkassen und ihre Verbände.

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