Prävention und Gesundheitsförderung

GKV-Bündnisses für Gesundheit

Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist die gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention in verschiedenen Lebenswelten. Dabei werden sowohl Projekte aus den Bereichen Strukturaufbau, Vernetzung und Maßnahmen für sozial und gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen als auch Projekte zur Qualitätssicherung und Evaluation gefördert.

Weiterführende Informationen zu den bundesweiten Aktivitäten finden Sie auf der Website des GKV-Bündnisses für Gesundheit hier.

Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Berlin in der vdek-Landesvertretung Berlin / Brandenburg

Patrick Fischer
Stresemannstraße 91
10963 Berlin

Tel.: 030 / 25 37 74 28

Patrick.Fischer@vdek.com

Weitere Informationen und den Interessenbekundungsbogen für das Land Brandenburg finden Sie hier.

Engagement des vdek

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Unter der Dach­marke „Gesunde Lebenswelten“ bündeln die Ersatzkassen ihr Engagement zur Stärkung der gesund­­heit­lichen Chancen­gleich­heit und vereinen beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) verschiedene Aktivitäten mit dem Fokus auf Ziel­gruppen mit besonderem Präventions- und Gesund­heits­­förderungs­bedarf.

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt der vdek  Projekte, die gemeinsam mit den Zielgruppen und Akteuren erprobt und (weiter-) entwickelt werden und bei denen die gesundheitsförderlichen Wirkungen auch nach Auslaufen der Finanzierung durch die Kranken-/Pflegekassen hinaus nachhaltig gesichert ist.

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Mit 186 Projekten setzt sich der vdek bundesweit für alle die ein, die Hilfe besonders benötigen: zum Beispiel Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen. Auch in Berlin und Brandenburg werden Präventionsprojekte gefördert. Die Ersatzkassen selbst engagieren sich in vielen weiteren Projekte präventiv.

Das ersatzkassengemeinsame Präventionsengagement fokussiert Präventionsansätze in Lebens­­welten nach § 20a SGB V (Gesund vor Ort) und § 5 SGB XI (Gesund im Pflegeheim) sowie zur betrieb­lichen Gesund­heits­förderung nach § 20b SGB V in stationären Pflege­einrichtungen, Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten.

Präventionsbericht 2023

Präventionsbericht 2023

Eine Übersicht über das Engagement der Krankenkassen im Bereich der Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung finden Sie im aktuellen Präventionsbericht:

Engagement der Ersatzkassen mit individuellen Präventionsmaßnahmen

Zusätzlich unterstützen die Ersatzkassen nach § 20 Abs. 1 und 2 SGB V die Teilnahme ihrer Versicherten an Präventionskursen und bieten entweder eigene Kurse an oder sie fördern die Teilnahme ihrer Versicherten am Kursangebot anderer Anbieter mit der Übernahme eines Teils oder der kompletten Kosten. Nähere Informationen dazu erhalten die Versicherten bei ihrer Ersatzkasse.

Titelblatt: Leitfaden Prävention 2020

Voraussetzungen für Bezuschussung

Welche Voraussetzungen die Kurse bzw. die Anbieter erfüllen müssen, damit die Versicherten einen Zuschuss ihrer Ersatzkasse erhalten können, haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen Leitfaden festgelegt, der hier zum Download bereitsteht:

Zentrale Prüfstelle

Zur Prüfung, ob die geforderten Qualifikationen entsprechend dem Leitfaden vorliegen, wenden sich Anbieter von Präventionsangeboten bitte an die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Ab dem 1.1.2014 wird die Prüfung der Voraussetzungen dort vorgenommen und entsprechend zertifiziert. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.