Die Anzahl der Menschen, die auf unterschiedliche Formen der Betreuung oder Unterstützung angewiesen sind, weil sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig meistern können, steigt. Hier setzt die soziale Pflegeversicherung mit ihrem Leistungsspektrum an.
Seit 1995 ist die Pflegeversicherung ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Alle gesetzlich krankenversicherten Personen sind automatisch auch pflegeversichert.
Pflegebedürftigen Menschen steht in Brandenburg und Berlin ein umfangreiches Angebot an ambulanter Pflege und Betreuung in der häuslichen Krankenpflege zur Verfügung, ebenso wie hauswirtschaftliche Hilfen und Entlastungsleistungen. Außerdem gibt es das Angebot der stationären Versorgung in Pflegeheimen und die Möglichkeiten der Tagespflege und der Kurzzeitpflege.
Für schwerstkranke und sterbende Menschen stehen Angebote der Palliativversorgung, Hospize und Versorgungsplanung am Lebensende zur Verfügung.
Pflegeberatung für zu Pflegende und Angehörige wird, neben den Anlaufstellen der Pflegestützpunkte, ebenfalls angeboten.
Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung, d. h. sie deckt nur einen Teil der Kosten ab und der Versicherte übernimmt Eigenanteile. Weitere Informationen zur Pflegeversicherung und den Eigenanteilen in den jeweiligen Bundesländern sind in den vdek-Basisdaten abrufbar.