Barrierefreiheit
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Website www.vdek.com veröffentlichten Inhalte.
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Geltender technischer Standard ist die Europäische Norm EN 301 549.
Die Website ist aufgrund der unter dem folgenden Punkt „Nicht barrierefreie Inhalte“ genannten Unvereinbarkeiten teilweise mit den oben genannten Anforderungen vereinbar.
- Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Linkziele sind im Kontext nicht eindeutig
Teilweise werden auf einer Inhaltsseite Links mit gleichen Linktexten zu verschiedenen Linkzielen verwendet. Eventuell sind die verschiedenen Linkziele in den einzelnen Linktexten zusammen mit dem Kontext nicht eindeutig erkennbar.
(EN 301 549 Kriterium 9.2.4.4 / WCAG 2.1 Kriterium 2.4.4 Level A [Unvereinbarkeit]) - Linkziele sind in den Links allein nicht eindeutig
Teilweise werden auf einer Inhaltsseite Links mit gleichen Linktexten zu verschiedenen Linkzielen verwendet. Nicht immer sind die verschiedenen Linkziele allein in den einzelnen Linktexten eindeutig erkennbar.
(EN 301 549 Kriterium 9.5 / WCAG 2.1 Kriterium 2.4.9 Level AAA / BITV 2.0 §3 Abs. 4 [Unvereinbarkeit]) - Farbkontrast erfüllt nicht die erhöhten Anforderungen
Einzelne komplexe Inhalte, z.B. interaktive Karten, erfüllen nicht die erhöhten Kontrast-Anforderungen. Die betroffenen Inhalte werden zusätzlich mit barrierefreien Alternativdarstellungen zur Verfügung gestellt.
(EN 301 549 Kriterium 9.5 / WCAG 2.1 Kriterium 1.4.6 Level AAA / BITV 2.0 §3 Abs. 4 [Unvereinbarkeit]) - Keine Untertitel bei Live-Streams
Auf Inhaltsseiten werden für ausgewählte Veranstaltungen Live-Stream-Videos angeboten. Diese Videos werden während der Live-Übertragung ohne Untertitel bereitgestellt. Untertitel sind erst nach Ende der Veranstaltung in den aufgezeichneten Streams verfügbar.
(EN 301 549 Kriterium 10.1.2.4 / WCAG 2.1 Kriterium 1.2.4 Level AA [Unvereinbarkeit]) - Gendersensible Sprache
Der vdek verwendet auf der Website teilweise "gendersensible Sprache", z. B. Wörter mit Interpunktionen (:), Majuskeln (Großbuchstaben) oder Asterisken (*) im Wortinneren. Diese können von Screenreadern falsch wiedergegeben werden.
(EN 301 549, Kapitel 9.3.1 / WCAG 2.1, Kapitel 3.1, v.a. 3.1.3, 3.1.4, 3.1.6 Level AAA [Unvereinbarkeit])
- E-Paper
Das ersatzkasse magazin. ist die Zeitschrift des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Aktuelle Ausgaben werden als E-Paper zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Optimierung des Magazins als Print-Ausgabe ist eine barrierefreie Abbildung auf der Website nicht möglich.
(EN 301 549 Kapitel 10 [Unverhältnismäßige Belastung]) - Diagramme als (statische) Bilder
Auf der Website werden bestimmte Themen durch Diagramme als (statische) Bilder abgebildet. Aufgrund der Vielzahl von Informationen ist eine barrierefreie Darstellung einzelner Diagramme nicht möglich. Als Alternative stellen wir das Datenmaterial in tabellarischer Form zur Verfügung.
(EN 301 549 Kriterium 9.1.1 / WCAG 2.1 Kriterium 1.1.1 Level A [Unverhältnismäßige Belastung]) - Interaktive Diagramme
Auf der Website werden bestimmte Themen durch interaktive Diagramme visuell abgebildet. Diese visuellen Darstellungen basieren auf umfangreichem Datenmaterial. Aufgrund der Komplexität ist eine barrierefreie Darstellung der interaktiven Diagramme nicht möglich. Als Alternative stellen wir das Datenmaterial in tabellarischer Form zur Verfügung.
(EN 301 549 Kapitel 9 [Unverhältnismäßige Belastung]) - Interaktive Karten
Auf der Website werden bestimmte Themen durch interaktive Karten visuell abgebildet. Diese visuellen Darstellungen basieren auf umfangreichem Datenmaterial und sind aufgrund der Komplexität nicht barrierefrei darstellbar. Als Alternative stellen wir das Datenmaterial in tabellarischer Form zur Verfügung.
(EN 301 549 Kapitel 9 [Unverhältnismäßige Belastung])
- Dokumente
Der vdek veröffentlicht viele Informationen in Form von Dokumenten (PDF, Word, Excel etc.). Wir bemühen uns, diese barrierefrei zu erstellen. Eine Vielzahl an Dokumenten ist nicht barrierefrei.
(EN 301 549 Kapitel 10 [Unverhältnismäßige Belastung])
Sollte Ihnen eine weitere Barriere auf www.vdek.com auffallen, nutzen Sie bitte die Funktion Barriere melden.
- Linkziele sind im Kontext nicht eindeutig
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.11.2023 durch eine Selbstbewertung mittels Analysesoftware (Siteimprove) und weitere zusätzliche Testverfahren erstellt. Zudem wurde durch die BIK Beratungsstelle Hamburg zuletzt am 21.11.2017 ein abschließender BITV-Test für www.vdek.com durchgeführt, die dabei aufgetretenen Unvereinbarkeiten wurden mittlerweile größtenteils behoben.
- Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsverfahren)
Wenn auch nach Ihrem Feedback unter Barriere melden keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter:
Barriere melden
Wir bemühen uns, unsere Webseiten vollständig barrierefrei zu gestalten.
Sollte Ihnen eine Barriere auf www.vdek.com auffallen und diese noch nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit gelistet sein, freuen wir uns über einen Hinweis. Bitte benutzen Sie folgende E-Mail-Adresse.
Kontakt: info@vdek.com
Weitere Informationen
- Informationen in Leichter Sprache
Sie sind auf der Internet-Seite des vdek.
vdek ist die Abkürzung für Verband der Ersatzkassen.Wir heißen Verband und sind rechtlich ein Verein.
Der vdek ist ein Verein von Krankenkassen.
Krankenkassen übernehmen die Kosten bei Krankheit.
Sie bieten eine Krankenversicherung an.Folgende Krankenkassen sind Mitglied des vdek.
- Techniker Krankenkasse (TK)
- Barmer
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK - Hanseatische Krankenkasse
Nicht alle Krankenkassen sind Mitglieder im vdek. Private Krankenkassen sind keine Mitglieder. Folgende gesetzlichen Krankenkassen sind ebenfalls keine Mitglieder:
- AOK - Allgemeinen Ortskrankenkassen
- BKK - Betriebskrankenkassen
- IKK - Innungskrankenkassen
- Knappschaft
- Landwirtschaftliche Krankenkassen
Der vdek hilft seinen Mitgliedern bei folgenden Aufgaben:
- Beratung bei Fragen und Aufgaben
- Abschluss von Verträgen
- Vertretung in der Presse und gegenüber der Politik
- Herausgabe von Informationen
- Durchführung von Veranstaltungen
- Durchführung von Aufgaben nach dem Sozial-Gesetz-Buch.
- Unterstützende Hilfsmittel
- Vergrößerung der Ansicht: Mithilfe Ihres Browsers können Sie sich die Seiten größer anzeigen lassen. Drücken Sie zum Vergrößern STRG + und zum Verkleinern STRG -. Mit STRG 0 gelangen Sie wieder zu der Ausgangsgröße.
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