vdek schließt Rahmenvertrag mit Taxi-Innung über Krankenfahrten

Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) hat im Namen seiner sechs Mitgliedskassen einen Rahmenvertrag mit der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. über die Leistungserbringung und Vergütung von Krankenfahrten gemäß § 133 SBG V abgeschlossen. Mit Wirkung vom 01.02.2021 können Taxiunternehmen, die der Taxi-Innung angehören, Krankenfahrten von Ersatzkassenversicherten über deren Krankenkasse abrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine ärztlich verordnete Krankenfahrt handelt.

„Mit dem Rahmenvertrag ermöglichen die Ersatzkassen als erste Kassenart in Berlin die Abrechnung von medizinisch notwendigen Krankenfahrten. Damit bauen sie ihr Angebot für die Versicherten weiter aus und stellen sicher, dass Krankenfahrten schnell und unbürokratisch funktionieren“, sagt Marina Rudolph, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg.

Der vdek ist offen für neue Vertragspartner und strebt weitere Vertragsabschlüsse mit Taxiverbänden an. Darüber hinaus soll es auch Taxiunternehmen, die keinem Verband angehören, ermöglicht werden, entsprechende Verträge abzuschließen.

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Volker Berg

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