Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige

In Berlin seit diesem Jahr möglich, auch wenn Nachbarn helfen

Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zuhause gepflegt werden, haben nach dem Pflegestärkungsgesetz II Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro.

Marina Rudolph, Leiterin der Landesvertretung des Verbands der Ersatzkassen, zieht nach knapp einem Jahr eine positive Bilanz: „Pflegebedürftige Menschen sollen so lange wie möglich zuhause leben können. Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer können sie dabei stundenweise unterstützen, den Alltag zu bewältigen. Sie können Pflegebedürftige beispielsweise bei Arzt- und Behördenbesuchen begleiten, mit ihnen spazieren gehen, beim Einkauf sowie bei kleineren Haus- und Gartenarbeiten unterstützen und mit ihnen auch Veranstaltungen besuchen, um soziale Kontakte zu pflegen. Das ist gelebte Menschlichkeit. Durch die Pflegeunterstützungsverordnung Berlin besteht seit diesem Jahr die Möglichkeit, diesen Entlastungsbetrag auch für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe einzusetzen.“

Rudolph ergänzt: „Wir als vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg begrüßen gerade in den Zeiten der Corona-Pandemie das ergänzende Angebot in Berlin. Nicht immer sind Verwandte, Freunde oder Bekannte in der Nähe, die pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen können.“

Voraussetzung: Registrierung und kostenfreie Schulung

Für die Abrechnung von höchstens 8 Euro je Stunde bei der zuständigen Pflegekasse des Pflegebedürftigen ist für die Nachbarschaftshelfer und -helferinnen ein kostenfreier Grundkurs von sechs Stunden oder ein Pflegekurs gemäß § 45 SGB XI bzw. ein Nachweis gleichwertiger Erfahrungen und Kenntnisse in der Versorgung von Pflegebedürftigen erforderlich.

Danach können sich die Nachbarschaftshelfer und -helferinnen in ein Register aufnehmen lassen und so mit der zuständigen Pflegekasse des Pflegebedürftigen die erbrachten Leistungen abrechnen.

Rudolph weist darauf hin: „Alle ambulant versorgten Pflegebedürftigen der Pflegegrade eins bis fünf haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag und können diesen ohne vorherige Genehmigung der Pflegekassen nutzen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum 30.06. des Folgejahres in Anspruch genommen werden.“

Weitere Informationen

Wer als Nachbarschaftshelfer oder -helferin tätig werden möchte und dazu noch Fragen hat, kann sich beim Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung https://www.pflegeunterstuetzung-berlin.de/service/schulungsangebote/nachbarschaftshelferin oder bei einem Pflegestützpunkt in Berlin zu weiteren Details erkundigen (https://www.pflegestuetzpunkteberlin.de/).

Pressemitteilung zum Download: Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige (PDF, 184 kB)

In Berlin seit diesem Jahr möglich, auch wenn Nachbarn helfen

Kontakt

Volker Berg

Referent Politik und Kommunikation
E-Mail: lv-berlin.brandenburg@vdek.com
Telefon: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 0
Fax: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 19