Eigenanteile in Pflegeheimen

Neuer Leistungszuschlag der Pflegekassen führt in Berlin bei längeren Heimaufenthalten zur Entlastung

Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige in Pflegeheimen für pflegebedingte Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten selbst zahlen müssen, entwickeln sich weiter dynamisch. Mit einer gesetzlichen Regelung vom 1.1.2022 soll den stetig steigenden Eigenanteilen in der Pflege entgegengewirkt werden. Die Pflegekassen beteiligen sich nun mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag an dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Zu spürbaren Entlastungen führt die neue Regelung jedoch erst bei längeren Aufenthalten, wie eine neue Datenauswertung der Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit den Pflegeeinrichtungen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.7.2022 zeigt.

Die Eigenbeteiligung an den Pflegekosten ohne Zuschüsse liegt in Berlin derzeit bei 2.176 Euro (Stichtag 01.07.2022) monatlich, im Vergleich dazu war die Eigenbeteiligung zum Jahresbeginn um 48 Euro geringer und lag bei 2.128 Euro. Durch die neuen Regelungen wird die Eigenbeteiligung im ersten Jahr um 5 Prozent also 56 Euro monatlich gesenkt. Dies zeigt jedoch deutlich wie begrenzt die Entlastungseffekte im ersten Jahr sind.

Bei einer Aufenthaltsdauer von 12 bis 24 Monaten liegt der Zuschuss bei 25 Prozent – daraus ergibt sich eine Eigenbeteiligung von 1.894 Euro.

Besonders deutlich wird die Entlastung der Pflegebedürftigen bei einer Aufenthaltsdauer zwischen 24 und 36 Monaten, denn hier liegt der Zuschuss bei 45 Prozent und einem Eigenteil von 1.669 Euro. Den höchsten Zuschuss erhalten die Pflegebedürftigen bei einem Aufenthalt von über 36 Monaten, hier liegt die Eigenbeteiligung aufgrund des Zuschusses von 70 Prozent bei nur noch 1.387 Euro. Dies ergibt einen monatlichen Zuschuss von 788 Euro.

Im bundesweiten Vergleich liegt die Beteiligung in Berlin etwas unter dem Durchschnitt.

„Die Entlastung der Pflegebedürftigen ist eine besonders wichtige Aufgabe in der aktuellen Zeit. Pflege darf kein Privileg, sondern muss von jedem bezahlbar sein. Es ist unabdingbar, dass die Länder endlich die Investitionskosten der Pflegeheime verbindlich übernehmen – dies würde die Pflegebedürftigen mit mehreren Hundert Euro im Monat deutlich entlasten. Denn allen muss bewusst sein, dass die Belastungen weiter steigen werden. Grund dafür ist die gesetzliche Verpflichtung der Pflegekassen, ausschließlich Verträge mit Einrichtungen abzuschließen, die Tariflöhne zahlen“, sagt Marina Rudolph, Leiterin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg.

BER_finanzielle_belastung_pflegebeduerftiger_nach_aufenthaltsdauer_07_2022

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Volker Berg

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