Eigenbeteiligung in der Pflege erneut stark gestiegen

vdek fordert Pflegereform aus einem Guss

Die seit 1.9.2022 geltende Tarifpflicht aber auch steigende Lebensmittelkosten schlagen sich deutlich auf die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen in Berlin nieder. So sind die Kosten, die Pflegebedürftige für die pflegerische Versorgung, Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim aufbringen müssen, im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.1.2023 erneut stark gestiegen. Das zeigen neueste Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Eigenanteile steigen vor allem bei den pflegerischen Kosten

Für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monaten im Pflegeheim versorgt werden, steigen die Kosten auf durchschnittlich 2.383 Euro im Monat, 309 Euro mehr als im Vorjahr. Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbringen, müssen durchschnittlich 2.112 Euro im Monat (plus 256 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim lebt, muss 1.841 Euro monatlich (plus 203 Euro) aufbringen, und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlen 1.503 Euro im Monat (plus 138 Euro).

Der Hauptanstieg – plus 24 Prozent - ist bei den pflegerischen Kosten (EEE-Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) festzustellen. Und dies, obwohl die Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung deutlich entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag von fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Sie stellten hierfür in 2022 eine Gesamtsumme in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung – im laufenden Jahr werden es sogar deutlich über 4 Milliarden Euro sein. Aber auch für Unterkunft und Verpflegung müssen Pflegebedürftige rund acht Prozent mehr als im Vorjahr zahlen, was auf die deutlich gestiegenen Lebensmittelkosten zurückzuführen ist.

Vergleich der finanziellen Belastung Pflegebedürftiger in Berlin Jan 2022 und Jan 2023

Tarifpflicht und Personalbemessung wichtig, müssen aber finanziert werden

„Auch in diesem Jahr steigt die Belastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen oftmals bis an die Grenze der Belastbarkeit. Bei so hohen Eigenanteilen bleibt Pflegebedürftigkeit ein Armutsrisiko“, meint Marina Rudolph, Leiterin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek). Die steigenden Kosten kämen durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments ab 1.7.2023 und erhöhte Personalkosten wegen der seit 1.9.2022 geltenden Tarifbindung in der Pflege. „Beides sind wichtige Instrumente, können aber nicht durch die Beitragszahlenden allein finanziert werden“, so Rudolph.

Schlüssiges Gesamtkonzept für die Pflege notwendig

Gefordert ist daher ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Pflege. Dieses muss die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderanzahl bei den Pflege-Beitragssätzen, die Beteiligung der privaten Pflegeversicherung mit einem solidarischen Finanzausgleich an der SPV sowie die Bereitschaft der Länder die Investitionskosten zu übernehmen, beinhalten.

Weitere Informationen über den vdek-Pflegelotsen abrufbar

Die Eigenanteile, die der vdek zweimal im Jahr ermittelt, sind immer die durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Bundesland. Daher können die tatsächlichen Eigenanteile in den einzelnen Pflegeheimen durchaus höher oder niedriger ausfallen. Nähere Informationen zu den konkreten Kosten, die in einer Einrichtung anfallen, liefert der vdek-Pflegeloste unter www.pflegelotse.de.

 

Kontakt

Volker Berg

Referent Politik und Kommunikation
E-Mail: lv-berlin.brandenburg@vdek.com
Telefon: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 0
Fax: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 19