COVID-19-Schutzimpfung ist jetzt auch in Berlin Kassenleistung

Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Berlin haben sich auf eine Vergütungsvereinbarung für die Covid-19-Impfung und für die Grippeschutzimpfung verständigt. Nachdem die COVID-19-Schutzimpfung nicht mehr vom Bund übernommen wird, ist die Impfung rückwirkend zum 8. April in Berlin zur Kassenleistung geworden. Grundlage dafür ist die in der vergangenen Woche geschlossene Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin sowie den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden in Berlin über eine entsprechende Vergütung der Ärzt:innen. Für die impfenden Praxen gilt nunmehr eine Vergütung in Höhe von 15 Euro je Impfung. Rückwirkend zum 1. April wurde außerdem die Vergütung für die Grippeschutzimpfung von 9 auf 10 Euro erhöht.

„Gesetzlich Krankenversicherte können dank der getroffenen Vereinbarung gegen Vorlage ihrer Versichertenkarte die COVID-19-Impfung in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Leistung: unbürokratisch und niederschwellig. Damit hat sich die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen einmal mehr bewährt. Mit den beteiligten Partner:innen konnte im Sinne der Versichertengemeinschaft im Konsens eine Lösung erzielt werden", so Marina Rudolph, Leiterin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek).

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