Die Einführung der sozialen Pflegeversicherung als Teilkostenversicherung mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Jahr 1995 markierte einen Meilenstein in der deutschen Gesundheits- und Sozialpolitik. Sie wurde geschaffen, um die soziale Absicherung zu unterstützen und den wachsenden Herausforderungen einer alternden Gesellschaft zu begegnen. Ziel war es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor den finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit zu schützen und gleichzeitig eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Neben Kranken-, Unfall-, Renten,- und Arbeitslosenversicherung komplettierte die Pflegeversicherung als fünfte Säule die Sozialversicherung.
Reformbedürftigkeit, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven
In den vergangenen 30 Jahren hat sich die soziale Pflegeversicherung als unverzichtbarer Pfeiler unseres Sozialstaats etabliert. Allerdings stehen wir vor enormen Herausforderungen: Demografischer Wandel, steigende Pflegekosten und Fachkräftemangel setzen das System einem Stresstest aus und erfordern innovative Lösungen. Pflegebedürftige und ihre Familien werden durch die kontinuierlich steigenden Eigenanteile zunehmend finanziell belastet. Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg, betont: „Es ist höchste Zeit, tragfähige Konzepte zu entwickeln, um die Qualität der Versorgung zu sichern, die soziale Pflegeversicherung nachhaltig zu reformieren und zukunftsfest zu gestalten. Der vdek fordert daher unter anderem einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sowie eine rechtssichere Gestaltung des Pflegevorsorgefonds. Zudem müssen versicherungsfremde Aufgaben wie die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige sowie die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen und Ausbildungskosten von der öffentlichen Hand übernommen werden. Pflegebedürftige müssen spürbar entlastet, die finanzielle Belastung gerechter verteilt werden“.
Was sich ab 1. Januar 2025 ändert
Ab dem 1. Januar 2025 treten in der sozialen Pflegeversicherung zwei wesentliche Änderungen in Kraft: Neben der Erhöhung der Leistungsbeträge um 4,5 Prozent - sowohl für die häusliche als auch für die stationäre Pflege, kündigte Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte an. Damit wird der Beitragssatz bundeseinheitlich von 3,4 auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder angehoben. Der Beitragssatz für Mitglieder ohne Kinder beträgt aufgrund des Beitragszuschlags für Kinderlose ab dem 1. Januar 2025 nun 4,2 Prozent. Die für die Beitragssatzerhöhung erforderliche Rechtsverordnung wurde bereits auf den Weg gebracht.
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