Wer Angehörige zu Hause pflegt, ist durch die tägliche Betreuung häufig stark gefordert. Dabei gerät das eigene Wohlbefinden leicht in den Hintergrund. Freizeit und Urlaub tragen dazu bei, die körperlichen und seelischen Belastungen des Pflegealltags auszugleichen, neue Kraft zu schöpfen und die eigene Gesundheit zu erhalten. Damit pflegende Angehörige sich diese dringend benötigten Auszeiten nehmen können, unterstützen die Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen mit Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Verhinderungspflege: Ersatz übernimmt vorübergehend die Pflege
Sind pflegende Angehörige beispielsweise wegen Urlaubs, einer eigenen Erkrankung oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert, kann die häusliche Pflege zeitweise von einer anderen, nicht erwerbsmäßig pflegenden Person – etwa Verwandten, Freunden oder Nachbarn – übernommen werden. Die Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr von Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 genutzt werden und ist auch stundenweise möglich.
Kurzzeitpflege: Vorübergehende Betreuung in einer Pflegeeinrichtung
Auch die Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 offen. Dabei wird die pflegebedürftige Person bis zu acht Wochen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung stationär versorgt. Um beide Leistungsangebote flexibel nutzen zu können, steht seit dem 1. Juli 2025 für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Pflegekassen beraten zu Leistungen und Antragstellung
„Pflegende Angehörige übernehmen Tag für Tag eine Aufgabe von unschätzbarem Wert – oft über viele Jahre hinweg und unter hoher körperlicher wie emotionaler Belastung. Um diese Verantwortung dauerhaft tragen zu können, brauchen sie auch Zeit für Erholung. Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege schaffen genau diesen Freiraum: Sie entlasten pflegende Angehörige und geben ihnen die Möglichkeit, neue Kraft zu schöpfen – sei es im Urlaub, bei Krankheit oder einfach für eine dringend benötigte Pause“, sagt Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg.
Informationen
Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung sowie zu geeigneten Kurzzeitpflegeeinrichtungen erhalten pflegende Angehörige bei ihrer Pflegekasse und den Pflegestützpunkten. Weitere Informationen zum Thema Pflege finden Sie hier: vdek-Pflegelotse.
Kontakt
Volker Berg
Referent Politik und Kommunikation
E-Mail: lv-berlin.brandenburg@vdek.com
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