Eigenbeteiligung in der stationären Pflege in Brandenburg erneut gestiegen

vdek fordert stimmiges Gesamtkonzept zur Finanzierung der Pflege

Potsdam. Die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege ist im vergangenen Jahr neuerlich angestiegen. Das zeigen neueste Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) für den Zeitraum 1.7.2022 – 1.7.2023. Ursächlich dafür sind die gesetzlich verankerten Tarifanpassungen für die Pflegekräfte und die steigenden Lebenshaltungskosten, vor allem für die Energie.

Eigenanteile steigen vor allem bei den pflegerischen Kosten

Der Hauptanstieg – plus bis zu 21 Prozent - ist bei den pflegerischen Kosten (EEE-Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) festzustellen. Dies, obwohl die Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres 2022 vom Gesetzgeber deutlich entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag von fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten.

Für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt werden, steigen die Kosten auf durchschnittlich 2.256 Euro im Monat, 398 Euro mehr als im Vorjahr. Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Pflegeheim verbringen, müssen durchschnittlich 2.008 Euro im Monat (plus 332 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim lebt, muss 1.761 Euro monatlich (plus 267 Euro) aufbringen, und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlen 1.452 Euro im Monat (plus 185 Euro).

Tarifpflicht und Personalbemessung wichtig, müssen aber finanziert werden

„Erneut steigt die Belastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, die oft nicht wissen, wie sie die Kosten stemmen sollen. Dabei wurde die soziale Pflegeversicherung mit dem Ziel gegründet, das Armutsrisiko zu senken“, meint Marina Rudolph, Leiterin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek). Neben der seit 1.9.2022 geltenden Tarifpflicht ist mit einem weiteren Kostenanstieg aufgrund der Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments ab 1.7.2023 zu rechnen. „Beides sind wichtige Instrumente, können aber nicht durch die Beitragszahlenden alleine finanziert werden“, so Rudolph. Gefordert ist daher ein stimmiges Gesamtkonzept für die Pflege und die Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an einem solidarischen Finanzausgleich der sozialen Pflegeversicherung.

Weitere Informationen über den vdek-Pflegelotsen abrufbar

Die Eigenanteile, die der vdek zweimal im Jahr ermittelt, sind immer die durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Bundesland. Daher können die tatsächlichen Eigenanteile in den einzelnen Pflegeheimen durchaus höher oder niedriger ausfallen. Nähere Informationen zu den konkreten Kosten, die in einer Einrichtung anfallen, liefert der vdek-Pflegeloste unter www.pflegelotse.de.

Eigenanteile von Pflegebedürftigen Juli 2022 bis Juli 2023 in der stationären Pflege in Brandenburg

Kontakt

Volker Berg

Referent Politik und Kommunikation
E-Mail: lv-berlin.brandenburg@vdek.com
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