Die vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg macht auf ein Förderprogramm nach § 8 Absatz 8 SGB XI in der Pflege aufmerksam: Die Fördermittel zur Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen, die durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) bereitgestellt werden, sind bislang kaum genutzt worden.
Das Förderprogramm wurde kürzlich bis 2030 verlängert und deckt eine breite Palette an Maßnahmen ab. Neben der wichtigen Anbindung an die Telematikinfrastruktur und der Umstellung auf digitale Abrechnungssysteme unterstützt es auch Projekte zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, zur Verbesserung der IT- und Cybersicherheit und zur Förderung interner Qualitätsmanagement-Systeme.
Mit einer Fördersumme von bis zu 12.000 Euro pro Einrichtung sollen die Kosten für diese Digitalisierungsmaßnahmen in der Pflege abgefedert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird bis Ende 2026 verpflichtend sein. Trotzdem haben in Brandenburg bisher erst ca. 20 Prozent der ambulanten und stationären Einrichtungen die Fördersumme ausgeschöpft.
Digitalisierung als Schlüssel für zukunftsfeste Pflege
Das Ziel des Förderprogramms ist es, den Einsatz digitaler Lösungen zu unterstützen, die zur Entlastung des Pflegepersonals beitragen. Diese Lösungen sollen speziell Bereiche wie das interne Qualitätsmanagement, die Erfassung von Qualitätsindikatoren, die Kooperation zwischen Ärzten und Pflegeheimen sowie die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Altenpflege verbessern.
Der vdek Berlin/Brandenburg sieht hier Handlungsbedarf: „Die Digitalisierung ist ein Schlüssel zur Zukunftssicherung der Pflegebranche. Sie bietet nicht nur die Möglichkeit zur Effizienzsteigerung und Entlastung des Personals, sondern auch zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung“, erklärt Rebecca Zeljar, Leiterin des vdek Berlin/Brandenburg. „Wir müssen daher noch stärker auf die verfügbaren Förderungen hinweisen, und so eine stärkere Inanspruchnahme der Fördermittel ermöglichen.“
Pflegekassen unterstützen bei der Antragsstellung
Der vdek appelliert an alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen, die Fördermöglichkeiten zu nutzen, um die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben. Die Pflegekassen stehen bereit, um Unterstützung bei der Antragstellung zu leisten und Fragen zu beantworten.
Weitere Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie u.a. auf: www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/finanzierung_und_foerderung/finanzierungs__und_foerdervorhaben.jsp
Kontakt
Volker Berg
Referent Politik und Kommunikation
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