Die Gespräche zwischen den Krankenkassen/-verbänden und den Landkreisen zur künftigen Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg sind erfolgreich zum 30.06.2025 abgeschlossen worden.
Im Austausch mit dem Brandenburger Gesundheitsministerium konnten wesentliche Schritte hin zu einer landesweit einheitlichen Musterkalkulation erzielt werden. Das ist ein gutes Signal für die solidarisch finanzierte Gesundheitsversorgung im Land.
Die nun beschlossene Verfahrensabsprache gewährleistet mehr Transparenz und Rechtssicherheit und schafft die Grundlage für mehr Wirtschaftlichkeit im Brandenburger Rettungsdienst. Für die Versicherten bedeutet die Einigung vor allem eines: Sicherheit. Bürgerinnen und Bürger müssen auch weiterhin keine individuellen Gebührenbescheide für Rettungseinsätze befürchten.
Die erzielte Einigung unterstreicht, dass faire und tragfähige Lösungen durch Dialog und gemeinsame Verantwortung möglich sind – auch bei komplexen Fragen der Kostenverteilung im Gesundheitswesen. Die Krankenkassen/-verbände vertrauen nun darauf, dass die Landkreise die Musterkalkulationen mit transparenten und nachvollziehbaren Werten befüllen und wirtschaftliche Gebührensatzungen für ihre Rettungsdienste verabschieden. Die Krankenkassen/-verbände werden dies im Sinne der Beitragszahlenden überprüfen.
Gleichzeitig zeigt die Einigung politischen Handlungsbedarf. Die Krankenkassen brauchen mehr Mitspracherecht, wie es in vielen anderen Bereichen des Gesundheitswesens üblich ist. Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken angekündigte Reform des Bundes-Rettungsdienstgesetzes kann eine tragfähige Grundlage für Brandenburg bieten, um eine entsprechende Reform des Landes-Rettungsdienstgesetzes auf den Weg zu bringen. Ziel muss es sein, klare gesetzliche Vorgaben zu schaffen, die eine nachhaltige und transparente Finanzierung des Rettungsdienstes dauerhaft absichern.
Die Krankenkassen/-verbände begrüßen, dass es gelungen ist, bestehende Differenzen mit den Landkreisen beizulegen – im Sinne eines starken Rettungsdienstes, einer fairen Kostenverteilung und zum Schutz der Versichertengemeinschaft.
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Volker Berg
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