Die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben sich mit der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB) auf eine unterjährige Erhöhung des Landesbasisfallwertes (LBFW) für das Jahr 2025 verständigt. Der neue LBFW beträgt rückwirkend zum 1. Januar 4.457,17 Euro. Das zuständige Ministerium für Gesundheit und Soziales hat die Einigung zum 1. Juni genehmigt.
Die Anpassung führt dazu, dass die gesetzlichen Krankenkassen im laufenden Jahr voraussichtlich 1,97 Milliarden Euro für stationäre Krankenhausbehandlungen in Brandenburg ausgeben werden – ein Anstieg um sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Hintergrund der nachträglichen Anpassung ist eine Einigung auf Bundesebene zur Berücksichtigung tariflicher Mehrkosten für das Jahr 2024, die sich aufgrund später Tarifabschlüsse deutlich verzögert hatte. Nachdem diese bundesweite Klärung im April 2025 vorlag, setzten die Verhandlungspartner in Brandenburg die notwendigen Anpassungen auf Landesebene zügig und konstruktiv um.
Anpassung als Erfolg der Selbstverwaltung
Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg, betont: „Die Einigung zeigt: Die Selbstverwaltung funktioniert. Trotz des späten Starts auf Bundesebene haben wir auf Landesebene gemeinsam eine schnelle und gute Lösung gefunden. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten leisten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Beitrag für eine stabile und verlässliche stationäre Versorgung. Wichtig ist aber auch: Die Krankenhausreform muss weiter Fahrt aufnehmen. Nur mit strukturellen Veränderungen gelingt es, Versorgungsqualität und Finanzierbarkeit dauerhaft zusammenzubringen.“
Durch die Vereinbarung erhalten die Brandenburger Krankenhäuser zusätzliche Planungssicherheit. Gleichzeitig bleibt das Prinzip der leistungsorientierten Finanzierung erhalten.
Hintergrund:
Der Landesbasisfallwert (LBFW) ist die zentrale Abrechnungsgröße für stationäre Krankenhausleistungen und gilt für alle Krankenhäuser in Brandenburg. Er bestimmt, wie viel Krankenhäuser für eine bestimmte Behandlung über das Fallpauschalensystem (DRG) abrechnen können. Die gesetzliche Krankenversicherung nutzt den LBFW zur Kalkulation der Vergütungen – er ist somit ein Schlüsselinstrument zur Steuerung der Finanzmittel im stationären Sektor.
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