Wie eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zeigt, steigt erneut der Anteil, den Pflegebedürftige in stationären Pflegeheimen in Brandenburg aus eigener Tasche bezahlen müssen. So zahlen die zu Pflegenden im Durchschnitt im ersten Aufenthaltsjahr monatlich einen Eigenanteil von 2.683 Euro. Das sind 325 Euro mehr als im Vorjahr (1.1.2024=2.358 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr beträgt die monatliche Eigenbeteiligung aktuell 2.421 Euro, ein Plus von 282 Euro (1.1.2024=2.139 Euro). Im dritten Aufenthaltsjahr müssen 2.272 Euro zugezahlt werden – 225 Euro mehr als im Vorjahr (1.1.2024=1.847 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr beträgt die Eigenbeteiligung aktuell 1.636 Euro durchschnittlich im Monat. Das entspricht einem Anstieg von 155 Euro (1.1.2024=1.481 Euro).
Eigenbeteiligung setzt sich aus mehreren Kosten zusammen
Die von den Pflegeheimbewohnenden selbst zu tragenden Kosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen. Den größten Teil macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten aus. Dieser enthält auch die Ausbildungskosten. Hinzu kommen pro Person die Investitionskosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (siehe Grafik).

Finanzielle Belastung einer/eines Plegebedürftigen im Pflegeheim in Brandenburg
im Jahresvergleich Januar 2024 - Januar 2025
Zuschüsse und deren Auswirkungen
Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf erhalten je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim gestaffelte Leistungszuschläge von den Pflegekassen. Die mit zunehmender Aufenthaltsdauer sinkende Eigenbeteiligung liegt an der Staffelung der Zuschüsse, die die Pflegekasse zum EEE dazugibt. Aktuell betragen diese im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils, im zweiten Aufenthaltsjahr 30 Prozent, im dritten Aufenthaltsjahr 50 Prozent und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des zu zahlenden EEE. Trotz dieser Zuschüsse bleiben die Eigenanteile erheblich, wie die folgende Grafik zeigt:

Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim in Brandenburg
nach Aufenthaltsdauer
Staat und Land müssen ihrer Verantwortung nachkommen
Rebecca Zeljar, Leiterin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des vdek, erklärt: „Die Kostenspirale dreht sich besorgniserregend weiter, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind längst überlastet. Wir fordern daher, Pflegebedürftige nachhaltig zu entlasten und die finanzielle Belastung gerechter zu verteilen.“
Investitionskostenübernahme würde Heimbewohnende entlasten
Die vdek-Landesvertretung fordert außerdem, dass das Land Brandenburg seiner Verpflichtungen nachkommt und die Investitionskosten übernimmt, um die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen zu entschärfen. Dies brächte für die zu Pflegenden in Brandenburger Einrichtungen im ersten Aufenthaltsjahr eine finanzielle Erleichterung um weitere 121 Euro. Auch sei es Aufgabe des Landes, die Ausbildungskosten im Sinne einer fairen Lastenverteilung zu übernehmen, so Zeljar.
Eine detaillierte Übersicht der Eigenanteile für einzelne Pflegeeinrichtungen bietet der vdek-Pflegelotse unter www.pflegelotse.de
Kontakt
Volker Berg
Referent Politik und Kommunikation
E-Mail: lv-berlin.brandenburg@vdek.com
Telefon: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 0
Fax: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 19