Entschließungsantrag der GMK zum GKV-Sparpaket

Beitragssatzstabilität ist auch Ländersache!

Die Länder wollen in der Gesundheitsministerkonferenz einen Entschließungsantrag zur Entlastung der Krankenhäuser auf den Weg bringen, der die Wirkung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) deutlich abschwächen würde.

Dazu erklärt Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg:

„Die Länder und damit auch Berlin und Brandenburg sollten keinen weiteren Schutzzaun um die Krankenhäuser bauen. Dies wäre unsolidarisch und unfair gegenüber den anderen Leistungsbereichen sowie den beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgebern. Ziel des Gesetzes ist es, die Beitragssätze zu stabilisieren. Dazu müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten, auch die Krankenhäuser in Berlin und Brandenburg. Um das Ziel zu erreichen, muss – laut aktueller Schätzung des Bundesgesundheitsministeriums – eine Deckungslücke von 18,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 geschlossen werden. Solange der Bundesfinanzminister keine ausreichende Refinanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende bereitstellt (zwölf Milliarden Euro pro Jahr) und bei der Kürzung des sogenannten Bundeszuschusses für Familienleistungen bleibt, gibt es keinen Spielraum für teure Ausnahmen.“

Die Krankenhäuser sind der größte Kostenblock mit überproportionalen Steigerungen. So sind die Ausgaben in den letzten fünf Jahren um 36,7 Prozent auf aktuell 111,4 Milliarden Euro (2025) angestiegen. Deutschland ist Spitzenreiter bei der Zahl der Krankenhausbetten, von denen aber fast jedes dritte Bett leer steht. Um den notwendigen Strukturwandel hin zu einer bedarfsgerechten Krankenhauslandschaft zu ermöglichen, ist für die nächsten Jahre ein zusätzlicher Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro aus Steuermitteln bereitgestellt worden. Bereits für 2026 wurden zusätzlich vier Milliarden an sogenannten Soforttransformationshilfen für die Krankenhäuser gezahlt.

Die Finanzkommission Gesundheit hatte deshalb wichtige und ausgewogene Einsparmaßnahmen empfohlen. Problematisch ist insbesondere die Forderung nach einem vollständigen Tarifausgleich im Krankenhausbereich zusätzlich zur Grundlohnentwicklung. Schon im Kabinettsentwurf wurde die Tarifrefinanzierung mit einem Anteil von 50 Prozent wieder aufgenommen. Ein vollständiger Ausgleich würde die Krankenhäuser weitgehend von eigener Verantwortung für Tarifabschlüsse entbinden. Bei der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik darf es keine Ausnahmen geben.

Kritisch sind auch die Forderungen der Länder zum Pflegebudget. Hier sind die Ausgaben der Krankenkassen seit der Einführung im Jahr 2020 von 16,6 Milliarden Euro auf 24,2 Milliarden Euro gestiegen. Über die Pflegebudgets wurde über Jahre hinweg auch fachfremdes, nicht-pflegerisch tätiges Personal finanziert. Während die Finanzkommission Gesundheit eine Rückführung des Pflegebudgets in das DRG-System vorgeschlagen hat, sieht das BStabG lediglich noch eine Deckelung des Pflegebudgets vor. Selbst diese Deckelung wird von den Ländern abgelehnt. Dies verteuert die Versorgung und setzt zusätzliche Fehlanreize.

Wenn sich die Länder mit diesen und weiteren Forderungen im Krankenhausbereich durchsetzen, schrumpft das vorgesehene Sparvolumen um mindestens zwei Milliarden Euro, ohne dass Vorschläge für eine Gegenfinanzierung vorliegen. Gleichzeitig könnten die Länder selbst Verantwortung übernehmen und ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionen wieder stärker nachkommen. Während die Investitionsförderquote 1991 noch 8,9 Prozent betrug, sank sie 2024 auf 3,3 Prozent. Um das Niveau von 1991 wieder zu erreichen, wären bundesweit zusätzliche Fördermittel in Höhe von 8,2 Milliarden Euro erforderlich. Derzeit werden diese Kosten vielfach über die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber mitgetragen.