Eigenbeteiligung in Brandenburger Pflegeheimen erneut gestiegen: Politik muss endlich wirksam handeln

Die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen in Brandenburger Pflegeheimen steigt weiter. Wie eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum Stichtag 1. Juli 2026 zeigt, müssen Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts inzwischen durchschnittlich 3.150 Euro pro Monat selbst aufbringen. Das sind 275 Euro mehr als vor einem Jahr. Auch in den weiteren Aufenthaltsjahren sind die Eigenbeteiligungen gegenüber 2025 gestiegen.

Ursächlich für den erneuten Anstieg sind insbesondere höhere Personal-, Sach- und Lebenshaltungskosten. „Pflege darf nicht zur finanziellen Überforderung werden. Trotz der Leistungszuschläge der Pflegeversicherung müssen Brandenburger Pflegebedürftige immer höhere Eigenanteile schultern. Diese Entwicklung ist weder sozial noch dauerhaft tragbar. Es ist richtig, Fehlentwicklungen in der Pflegeversicherung zu korrigieren und die begrenzten Mittel dort einzusetzen, wo sie die größte Wirkung entfalten. Jetzt müssen Bund und Länder ihren Beitrag leisten und Pflegebedürftige wirksam entlasten“, sagt Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg.

Land Brandenburg muss seiner Verantwortung nachkommen

Ein erheblicher Teil der Eigenbeteiligung entfällt auf Kosten, die nach Auffassung des vdek nicht von den Pflegebedürftigen getragen werden sollten. Hierzu zählen insbesondere die Investitionskosten für Bau und Instandhaltung der Pflegeeinrichtungen sowie die Ausbildungskosten für Pflegefachkräfte.

Pflegeversicherung nachhaltig stabilisieren

Neben einer stärkeren Beteiligung der Länder fordert der vdek eine nachhaltige Finanzreform der sozialen Pflegeversicherung.

Versicherungsfremde Leistungen – etwa die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige – sollten aus Steuermitteln finanziert werden. Dadurch könnte die Pflegeversicherung jährlich um bis zu fünf Milliarden Euro entlastet werden. Darüber hinaus müsse der Bund die pandemiebedingten Zusatzkosten der Pflegeversicherung in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro vollständig aus dem Bundeshaushalt erstatten.

Leistungszuschläge dämpfen die Eigenanteile, gleichen den Kostenanstieg aber nicht aus

Mit zunehmender Aufenthaltsdauer reduziert sich der pflegebedingte Eigenanteil durch die Leistungszuschläge der Pflegeversicherung. Diese betragen 15 Prozent im ersten Aufenthaltsjahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr.

Die aktuellen Zahlen zeigen jedoch, dass die Zuschüsse den Kostenanstieg nicht vollständig ausgleichen können. So müssen Pflegebedürftige heute unabhängig von der Aufenthaltsdauer höhere Eigenanteile zahlen als noch vor einem Jahr. Im ersten Aufenthaltsjahr stieg die monatliche Eigenbeteiligung von 2.875 Euro auf 3.150 Euro, im zweiten Jahr von 2.585 Euro auf 2.824 Euro, im dritten Jahr von 2.199 Euro auf 2.390 Euro und ab dem vierten Jahr von 1.715 Euro auf 1.847 Euro.

Informationen zu den Kosten aller Brandenburger Pflegeheime sowie zu weiteren Qualitätsmerkmalen bietet der vdek-Pflegelotse. Das Online-Portal unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Suche nach einem passenden Pflegeangebot.