Pflege in Brandenburg

Nachbarschaftshilfe stärkt Versorgung im häuslichen Umfeld

Die Nachbarschaftshilfe in der Pflege im Land Brandenburg ist ein wichtiges Unterstützungsangebot für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben. Engagierte Nachbarinnen und Nachbarn, Freundinnen und Freunde oder Bekannte helfen freiwillig bei alltäglichen Aufgaben – etwa beim Einkaufen, bei Arztbesuchen oder bei Spaziergängen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu erhalten und ihnen ein möglichst langes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen.

Gelebte Solidarität

Gelebte Solidarität ist dabei der Kern der Nachbarschaftshilfe: Ehrenamtlich Engagierte leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Unterstützung Pflegebedürftiger und zur Entlastung pflegender Angehöriger. Durch Zeit, Aufmerksamkeit und persönliche Zuwendung stärken sie zugleich den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unseren Gemeinden.

„Dieses Engagement verdient höchste Anerkennung, denn es stabilisiert die Versorgung im häuslichen Umfeld nachhaltig“, betont Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg.

Entlastungsbetrag gezielt einsetzen

Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, steht ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zu. Dieser kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden – hierzu zählt auch die Nachbarschaftshilfe.

Die Leistungen werden nicht automatisch ausgezahlt, sondern werden nachträglich von der Pflegelasse erstattet. Voraussetzung ist, dass die unterstützende Person beim Landesamt für Soziales und Versorgung als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer registriert ist.

Klare Rahmenbedingungen für das Engagement

Für die Tätigkeit als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer gelten klare Voraussetzungen: Die unterstützende Person darf nicht eng mit der pflegebedürftigen Person verwandt sein, nicht im selben Haushalt leben und keine professionelle Pflegekraft sein.

Zudem ist die Teilnahme an einer mehrstündigen Schulung erforderlich, in der grundlegende Kenntnisse vermittelt werden. Diese Schulungen werden unter anderem auch von den Ersatzkassen angeboten. Erst nach erfolgreicher Registrierung können Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei der Pflegekasse abgerechnet werden.

Die Nachbarschaftshilfe dient der Unterstützung im Alltag und ersetzt keine professionelle Pflege, insbesondere keine medizinischen oder körperbezogenen Leistungen. Sie stellt jedoch eine wichtige Ergänzung dar und trägt dazu bei, die Versorgung Pflegebedürftiger sowie die Entlastung ihrer Angehörigen zu verbessern.

Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe in Brandenburg:
https://www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de/

Pressemitteilung zum Download Nachbarschaftshilfe in der Pflege