Vergütungsverhandlungen für Krankenfahrten 2027

Gesetzlicher Rahmen setzt klare Grenzen

Mit Beginn der Vergütungsverhandlungen für Krankenfahrten im Land Brandenburg machen die gesetzlichen Krankenkassen deutlich: Die Gespräche über die Vergütungen für das Jahr 2027 finden unter klaren gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen statt. Maßgeblich ist der Grundsatz der Beitragssatzstabilität nach § 71 SGB V. Die für 2027 festgestellte Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen beträgt 3,42 Prozent. Sie bildet für die Krankenkassen die maßgebliche Obergrenze der anstehenden Vergütungsverhandlungen. Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Brandenburg gehen geschlossen und mit einer gemeinsamen Position in diese Verhandlungsrunde. Sie werden die Gespräche gemeinsam führen und sich dabei kassenartenübergreifend an den gesetzlichen Vorgaben orientieren.

Beitragssatzstabilität setzt den Rahmen

Die Krankenkassen erkennen an, dass auch die Unternehmen und Hilfsorganisationen, die Krankenfahrten in Brandenburg durchführen, mit steigenden Personal-, Sach- und Betriebskosten konfrontiert sind. Vergütungsvereinbarungen in der gesetzlichen Krankenversicherung können jedoch nicht losgelöst von der Entwicklung ihrer Einnahmen getroffen werden. § 71 SGB V verpflichtet die Vertragspartner, den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu beachten. Vergütungssteigerungen dürfen dabei grundsätzlich nicht über der vom Bundesministerium für Gesundheit festgestellten Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen liegen. Für Krankenfahrten gelten diese Vorgaben über § 133 SGB V.

Angespannten Finanzlage

Diese gesetzliche Begrenzung gewinnt angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung besondere Bedeutung. Die Ausgaben der GKV steigen in zahlreichen Leistungsbereichen deutlich, während die Einnahmen nicht im gleichen Umfang wachsen. Die daraus entstehenden Finanzierungslasten treffen letztlich Versicherte und Arbeitgeber über ihre Beiträge. Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität soll deshalb sicherstellen, dass die Ausgabenentwicklung an der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen ausgerichtet bleibt. Für die Verhandlungen 2027 bedeutet dies: Die in den Vorjahren vereinbarten deutlichen Vergütungssteigerungen können angesichts der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen kein Maßstab für die anstehende Verhandlungsrunde sein.

Erhebliche Vergütungssteigerungen bereits erfolgt

Die Vergütungen für Krankenfahrten in Brandenburg wurden in den vergangenen Jahren bereits mehrfach deutlich angehoben. Zum 1. Januar 2024 erfolgte eine Erhöhung um 8,44 Prozent. Für 2026 wurden nach intensiven Verhandlungen erneut erhebliche Anpassungen vereinbart, die je nach Leistungsbereich teilweise im zweistelligen Prozentbereich lagen. Die Verhandlungen für 2027 setzen damit auf einem bereits deutlich erhöhten Vergütungsniveau auf. Zugleich sind die gesetzlichen Grenzen für die anstehenden Verhandlungen klar definiert.

Allgemeine Unternehmensrisiken nicht auf die GKV übertragbar

Nachvollziehbare Kostenentwicklungen der Leistungserbringer werden Gegenstand der Verhandlungen sein. Daraus folgt jedoch kein Anspruch darauf, sämtliche betrieblichen Kostensteigerungen durch die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren. Insbesondere Veränderungen bei Kraftstoff- und Energiekosten gehören zu den betriebswirtschaftlichen Faktoren und allgemeinen unternehmerischen Risiken. Auch Investitionen in alternative Antriebstechnologien sind Teil einer seit Jahren absehbaren Entwicklung im Verkehrssektor und grundsätzlich Bestandteil der betrieblichen Investitionsplanung. Zusätzliche Vergütungsforderungen setzen voraus, dass vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven ausgeschöpft sind und dies anhand belastbarer Kalkulationen nachvollziehbar dargelegt wird.

Sachliche Verhandlungen im Interesse der Versicherten

Die Krankenkassen und ihre Verbände erwarten sachliche und konstruktive Verhandlungen auf Grundlage nachvollziehbarer und belastbarer Kalkulationen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind zu konstruktiven Gesprächen über eine angemessene Weiterentwicklung der Vergütungen bereit. Sie tragen dabei gemeinsam Verantwortung für eine verlässliche Versorgung ebenso wie für den wirtschaftlichen Einsatz der Beitragsmittel. Die für 2027 festgestellte Veränderungsrate von 3,42 Prozent setzt dafür den maßgeblichen Verhandlungsrahmen.