Zum Download – Die politischen Forderungen der Ersatzkassen in Brandenburg zur Landtagswahl 2024
Stand 10.06.2024
Das Land Brandenburg steht vor wegweisenden Wahlen. Die Ausrichtung der Gesundheits- und Pflegepolitik im Land und damit die Versorgung seiner Bürger:innen wird maßgeblich vom Wirken der nächsten Brandenburger Landesregierung abhängen. Gesundheitliche, wie auch pflegerische Versorgung berühren die Lebensumstände der Menschen in Brandenburg wesentlich. Ganz gleich, ob jung, alt, gesund oder krank. Die Menschen sind auf ein funktionierendes Gesundheitswesen angewiesen.
Welche Schwerpunkte setzen die brandenburgischen Parteien für die zukünftige Gesundheits- und Pflegepolitik im Land? Dazu haben wir die politischen Akteure vor der Landtagswahl befragt.
Wir setzen uns auch zukünftig das oberste Ziel, in allen Regionen des Landes Brandenburg für eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wohnortnahe Gesundheitsversorgung zu sorgen. Dies gilt insbesondere im Punkt des Erhalts und der Stärkung unserer Krankenhäuser. Schon in dieser Legislaturperiode haben wir das nachdrücklich mit rund 20 Mio. Euro für die Ko-Finanzierung von Bundesmitteln, aber insbesondere mit der Aufstockung der Mittel für die Jahre 2022 bis 2024 auf jeweils rund 200 Mio. Euro, untermauert. Damit ist das Land Brandenburg bundesweit spitze. Kein anderes Bundesland hat pro Kopf mehr in seine Krankenhäuser investiert.
Diesen Weg werden wir fortsetzen, indem wir die bisherige feste Fördersumme von 110 Mio. Euro pro Jahr für die Krankenhäuser des Landes Brandenburg auf künftig jährlich 200 Mio. Euro erhöhen wollen. Wir sichern damit insbesondere die Notfallversorgung vor Ort. Wir werden zudem kommunale Krankenhäuser weiterentwickeln und dazu kommunale Klinikverbünde fördern. Dadurch sollen sich die Krankenhäuser wirtschaftlich und hinsichtlich verschiedener Spezialisierungen unterstützen können. Unser oberstes Ziel ist und bleibt die Verbesserung der Qualität der Versorgung sowohl im stationären wie ambulanten Bereich. Angesichts der besonderen finanziellen Herausforderungen setzen wir uns insbesondere für den Erhalt eines breiten Netzes von Geburtskliniken und haus- und fachärztlicher Versorgung sowie ausreichend Hebammen ein. Zudem werden wir das Landärztestipendium ausbauen wie auch den Aufbau der „Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem“ fortführen. Wir werden zudem ein Investitionsprogramm „Kommunale medizinische Versorgung" auflegen. Die vernetzte Versorgung in Gesundheitszentren oder Polikliniken bietet große Chancen insbesondere für den ländlichen Raum.
Wir werden uns zudem auch in Zukunft gegenüber dem Bund mit starker Stimme für die Interessen Brandenburgs einsetzen. Dementsprechend werden wir uns weiterhin kritisch und konstruktiv in die Verfahren und Debatten des vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfes zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz einbringen. Hierbei ist für uns vor allem das unter den Bundesländern geeinte 16:0-Positionspapier vom April 2024 eine wichtige Grundlage. Hierzu gehört für uns insbesondere die Diskussion um den Erhalt der Krankenhausplanungshoheit der Länder, die Zustimmungspflicht des Gesetzes im Bundesrat, einen die Länder unterstützenden Transformationsfonds sowie für alle klar und zufriedenstellende Regelungen für eine sektorenübergreifende Versorgung. Für uns ist vor allem wichtig, dass wir eine Krankenhausreform bekommen, welche verfassungsrechtlich auf einem stabilen Fundament steht. Unsere Krankenhäuser brauchen eine schnellstmögliche Unterstützung. Eine weitere Verschiebung oder gar ein Stopp der Reform werden einige Krankenhäuser wirtschaftlich nicht überleben. Damit verbinden wir, neben denen im Brandenburger SPD-Regierungsprogramm verankerten Maßnahmen, die notwendige finanzielle und infrastrukturelle Unterstützung für unsere Brandenburger Krankenhauslandschaft.
Das, was eine Krankenhausreform leisten muss, ist auf der einen Seite die flächendeckende Versorgung der Menschen im ländlichen Raum und auf der anderen Seite die Konzentration spezialisierter Operationen in ganz bestimmten Kliniken. Dazu muss jedoch auch die Logistik in einem Flächenland wie Brandenburg zur Verfügung stehen, d.h. die entsprechenden Transporte.
Krankenhäuser, Haus- und Fachärzte müssen überall im Land Brandenburg verfügbar sein, nicht nur in großen Städten oder im Berliner Umland. Dafür wollen wir gemeinsam mit den Landkreisen, Kommunen, Krankenkassen und Verbänden sorgen. Gerade in den ländlichen Regionen wollen wir die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und ambulanten Strukturen wie Allgemeinmedizinern und Apotheken noch besser koordinieren. Prävention, Gesundheitskompetenz, Gesundheit und Pflege müssen noch stärker zusammengedacht werden.
Wir wollen unter anderem die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) stärken und ausbauen und Gemeindeschwestern für die Basisversorgung, die die Versorgung chronisch kranker und älterer Patienten insbesondere auf dem Land sicherstellen und damit Hausärzte entlasten, einsetzen. Wir wollen Bürokratie abbauen, E-Health und Telemedizin voranbringen und anwenderfreundlich ausgestalten. Wir setzen uns ein für eine bessere Vernetzung und eine interprofessionelle und ambulant-stationär- übergreifende Versorgung. Wir wollen den Aufbau von Förderregionen für innovative und auch digitale Ansätze zur Sicherstellung einer hochwertigen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum unterstützen.
Wir setzen uns entschlossen für den Erhalt aller Krankenhausstandorte in Brandenburg ein, da unsere Gesundheitsversorgung nicht den Profitinteressen privater Konzerne zum Opfer fallen darf. Im Zuge der Bundeskrankenhausreform streben wir für jeden Standort eine klare Zukunftsperspektive an und möchten alle Krankenhäuser zu Gesundheitszentren entwickeln, die vielfältige medizinische und therapeutische Leistungen unter einem Dach anbieten. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit aller relevanten Akteure – von Krankenhäusern über Krankenkassen bis hin zu kommunalen Spitzenverbänden.
Wir möchten die ambulanten Strukturen ausbauen und stärker mit der stationären Versorgung verknüpfen, um eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung zu schaffen. Mit dem ambulant- stationären Zentrum in Templin wurde ein Modell auf den Weg gebracht, um ambulante und stationäre Versorgung zu verzahnen. Dringend nötig ist die bundesgesetzliche Möglichkeit, daraus Regelversorgung zu entwickeln. Ein weiterer Schritt ist die Einführung einer integrierten Versorgungsplanung, die Krankenhäuser und ambulante Angebote vereint. Aktuell finden in den 5 Versorgungsregionen Brandenburgs Regionalkonferenzen statt, um die Bedarfe zu erkennen.
Durch den Ausbau des „Pakts für Pflege“ wollen wir pflegende Angehörige stärken und die häusliche Pflege erleichtern. Dies entlastet die stationäre Pflege und ermöglicht mehr Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung versorgt zu werden. Wir planen, den Pakt langfristig gesetzlich abzusichern und auszubauen.
Zur Entlastung von Ärzt*innen unterstützen wir die Delegation und Substitution ärztlicher Aufgaben durch qualifiziertes Pflegepersonal. Zudem wollen wir die selbständig agierenden Community Health Nurses als Gemeindeschwestern in die Regelversorgung der Kommunen integrieren.
In der Vergangenheit litt der Krankenhaussektor unter erheblicher Unterfinanzierung. Als Teil der Landesregierung konnten wir diesen Negativtrend erfolgreich stoppen. Wir haben die Krankenhausinvestitionsmittel auf 110 Millionen Euro jährlich erhöht. 2022-2024 konnten durch Sondermittel insgesamt 200 Millionen jährlich investiert werden. Das entspricht den geforderten 8% vom Krankenhausumsatz und wollen das auch in den nächsten Jahren investieren. Zusätzlich haben wir mit unserem Green care and Hospital Programm die Krankenhäuser von den hohen Energiekosten entlastet und die Umstellung auf Erneuerbare Energien gefördert.
Auf Bundesebene kämpfen wir dafür, dass die Krankenhäuser ihre Betriebskosten refinanziert bekommen. Dafür ist ein ausreichendes Personalbudget und eine Erhöhung des Landesbasisfallwertes dringend erforderlich, um eine faire Vergütung im Abrechnungssystem zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, eine nachhaltige und zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung sicherzustellen, die sowohl stationäre als auch ambulante Bereiche umfasst.
In Brandenburg fand Anfang der 1990er Jahre eine Krankenhausstrukturreform statt. Eine Reihe von Kliniken wurde vom Netz genommen. Die aktuell in Brandenburg bestehenden Krankenhäuser sind für eine flächendeckende Versorgung notwendig. Eine Schließung von weiteren Klinikstandorten lehnen wir entschieden ab. Gleichwohl besteht auch in Brandenburg ein hoher Reformdruck, was die Zukunftsfähigkeit und die nachhaltige Finanzierung der medizinischen Leistung betrifft. DIE LINKE setzt sich für eine sektorenübergreifende, regionale Versorgungsplanung ein. Die Kliniken müssen dabei als Anker der medizinischen Versorgung erhalten bleiben. Kleine Klinikstandorte in dünn besiedelten Regionen sollten zu ambulant-stationären Zentren weiterentwickelt werden. Das dabei nicht jede Klinik jede Leistung anbieten kann, ist für uns selbstverständlich.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Brandenburg dauerhaft seine Krankenhausinvestitionen in Höhe von 200 Millionen jährlich zur Verfügung stellt. Die Mittel des geplanten Transformationsfonds im Zuge der Krankenhausreform werden wir zielgerichtet zum Umbau einer bedarfsgerechten Krankenhausstruktur verwenden.
Ein wichtiger Bestandteil der Daseinsfürsorge ist, dass die Bevölkerung bei allen Notfällen flächendeckend, hochwertig und schnell versorgt wird. Hierfür hat die Bundesregierung im Juli 2024 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung einen wichtigen Diskussionsgrundstein gelegt. Mit dem Gesetz sollen die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – besser vernetzt und aufeinander abgestimmt werden, was zu einer bedarfsgerechteren Steuerung der Patientinnen und Patienten führen soll. Wir werden den Prozess bis zur Verabschiedung im Bundestag kritisch und konstruktiv begleiten. Unseren Beitrag zur Sicherung der Notfallversorgung vor Ort wollen wir im Land Brandenburg mit der Aufstockung der Investition für die Brandenburger Krankenhäuser in Höhe von 200 Mio. Euro pro Jahr leisten. Dazu gehört auch, dass wir weiterhin beim Rettungsdienst auf innovative Lösungen der Digitalisierung setzen. Schon in der aktuellen Legislaturperiode haben wir mit der Änderung des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes (BbgRettG) die Unterstützung des Fachpersonals durch den Einsatz von telenotärztlichen Systemen ermöglicht. Zur Verbesserung der Situation der Rettungsdienste werden wir weiterhin die Erkenntnisse aus dem Projekt „Notfall- und Akutversorgung Brandenburg - Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung der Notfall- und Akutversorgung im Land Brandenburg“ hinzuziehen.
Dazu gehört unter anderem, den Bekanntheitsgrad und damit die Nutzung der Rufnummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 zu erhöhen. Wir wollen zudem die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern fortsetzen, wie beispielsweise die seit dem Jahr 2024 bestehende enge Zusammenarbeit der Rettungsdienste und Integrierten Regionalleitstellen der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Hier besteht nun mit dem „Interdisziplinären Versorgungsnachweis“ (IVENA) für die Rettungsdienste die Möglichkeit, in Notfällen den Rettungsstellen der Krankenhäuser länderübergreifend, digital und in Echtzeit Patientinnen und Patienten anzukündigen und zuzuweisen. Mit dem Bundesland Berlin hat Brandenburg diese Kooperation bereits im Dezember 2023 geschlossen.
Der Rettungsdienst ist so aufzustellen, dass die Rettungsfrist in Zukunft besser eingehalten werden kann. Gerade im Rettungsdienst muss klar differenziert werden, ob es sich um einen Notfall handelt oder ob ein Fahrdienst für den Arztbesuch benötigt wird. In Teilen kann die Mobilität durch digitale Möglichkeiten ersetzt werden und muss zusammen betrachtet werden. Die Weiterentwicklung und Anpassung der Notfallversorgung muss den zukünftigen Herausforderungen angepasst und von Bund und Kassen finanziert werden. Dabei spielen die integrierten Leitstellen und die integrierten Rettungsstellen („gemeinsame Tresen“ für die stationäre und ambulante Notfallversorgung, ambulante Bereitschaftspraxis) eine wichtige Rolle.
Im Zuge der Umsetzung der Krankenhausreform muss in einem Flächenland wie Brandenburg auch der Rettungsdienst im Blick behalten werden. Dafür wollen wir uns einsetzen. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass wir ausreichend Fachkräfte gewinnen, um die Arbeitsbelastung schultern zu können.
Im Rahmen der umfassenden Notfallreform setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, deutschlandweit Ersthelfersysteme einzurichten. Hier kann jedoch nur die Refinanzierung rettungsdienstlicher Leistungen im SGB V geregelt werden; die Umsetzung obliegt den Ländern. Die Einbeziehung des Rettungsdienstes in die Reform ist entscheidend, um mit integrierten Notfallzentren (INZ) und vernetzten Leitstellen einheitliche Schnittstellen und Standards für die zielgerichtete Patientensteuerung zu schaffen.
Brandenburg ist mit fünf integrierten Leitstellen in den Versorgungsgebieten und 19 Bereitschaftspraxen der KVBB an Krankenhäusern gut aufgestellt. Wir haben bereits mit der Errichtung INZ begonnen, was der richtige Schritt ist. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass die Zahl der INZ eine flächendeckende Versorgung garantiert.
Im Juni 2024 hat Brandenburg die rechtlichen Grundlagen für ein Telenotarztsystem geschaffen.
Neue Regelungen ermöglichen es, landesweit einheitliche telenotärztliche Systeme in den Integrierten Regionalleitstellen bereitzustellen. Dies ermöglicht es den Rettungskräften, bei Bedarf Telenotärztinnen oder Telenotärzte digital hinzuzuziehen. Insbesondere in ländlichen Regionen spielt dies eine wichtige Rolle, wo telemedizinische Angebote essenziell sind, um Distanzen zu überwinden. Es ist positiv, dass in Brandenburg bereits ein einheitliches System für Telefonreanimation genutzt wird. In Zukunft wollen wir die Abfrage standardisieren, um eine zielgerichtete rettungsdienstliche Versorgung sicherzustellen.
Das, was in den letzten Jahren erfolgreich in Brandenburg erprobt worden ist, muss nun zügig flächendeckend ausgebaut werden. Für Telenotarztsysteme sind erst kürzlich die gesetzlichen Regelungen getroffen worden.
Der Ausbau der Notdienstpraxen bzw. Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxen an den Notfallambulanzstandorten ist ebenfalls voranzutreiben und gemeinsam mit der KVBB abzusichern.
Kooperationen von Landkreise und kreisfreie Städte bezüglich der Planung und Absicherung des Rettungsdienstes und der Wachenstandorte - auch länderübergreifend - müssen ausgebaut werden.
Letztendlich muss die Ausbildung im Rettungsdienst, also die Notfallsanitäter- und Rettungssanitäterausbildung, attraktiver gestaltet werden und eine Ausbildungsvergütung gewährleistet sein. Zudem müssen die Kompetenzen der Notfallsanitäter gestärkt werden. Auch in diesem medizinischen Berufsfeld werden wir um eine offene Debatte zu einer neuen Aufgabenteilung nicht herumkommen.
Selbstverständlich ist aber auch der Auf- und Ausbau von Ersthelferstrukturen und die flächendeckende zur Verfügung stehenden Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Plätzen.
Für uns als Brandenburg SPD setzen die gesetzlichen Krankenkassen, beispielsweise mit der gemeinsamen Initiative des „GKV-Bündnisses für Gesundheit“, Maßstäbe in der Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention in den unterschiedlichsten Lebenswelten. Dafür sind wir sehr dankbar und zollen den gesetzlichen Krankenkassen großen Respekt. Die Brandenburg SPD wird sich einer ergebnisoffenen Diskussion über eine verpflichtende Beteiligung weiterer Institutionen im Bereich der Gesundheitsförderung im Rahmen eines breiten und partizipativen Prozesses nicht verschließen. Im Regierungsprogramm der Brandenburg SPD 2024-2029 unterstreichen wir insbesondere mit der Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), wie wichtig uns Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention auch in den kommenden Jahren sein werden. Daher setzen wir uns auch zukünftig für einen modernen und personell gut ausgestatteten ÖGD ein, um die bestmögliche Gesundheitsversorgung aller Bevölkerungsgruppen zu sichern. Für die Sicherung und Gewinnung gut qualifizierter Fachkräfte für den ÖGD ist das Land Brandenburg schon im Jahr 2018 dauerhaft der „Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf“ beigetreten, um so die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten des ÖGD zu verbessern. In dieser Legislaturperiode hat das Land Brandenburg zudem das „Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf und zur Änderung des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes“ verabschiedet, was somit unter anderem die Zusammenarbeit zwischen der Akademie und den Bundesländern nochmals verbessern soll. Mit der neuen Medizinischen Universität Lausitz entsteht in Brandenburg auch ein innovativer Akteur im Bereich der Gesundheitssystemforschung. Diese neuen Kompetenzen werden für unser Land sehr Wertvoll sein.
Die Gesundheitsförderung soll unter Beteiligung von verschiedenen Akteuren stattfinden.
Wir setzen uns für eine umfassende Reform des Gesundheitssystems in Deutschland ein, die auch die Beteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV) an der Gesundheitsförderung umfasst. Wir streben eine solidarisch finanzierte Bürger*innenversicherung an, in der sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte integriert werden. Dies würde bedeuten, dass die PKV in die allgemeine Gesundheitsversorgung einbezogen wird, um eine gerechtere Verteilung der Gesundheitskosten zu erreichen. Wir kritisieren die bestehende Zwei-Klassen-Medizin und setzen uns dafür ein, dass alle Versicherten, egal ob GKV oder PKV, gleichberechtigt Zugang zu Gesundheitsleistungen haben. Die erfordert eine Reform, die sicherstellt, dass auch privat Versicherte in die Gesundheitsförderung einbezogen werden. Auch Beamt*innen, Selbständige, Unternehmer*innen und Abgeordnete beteiligen sich mit einkommensabhängigen Beiträgen, ohne fiktive Mindesteinkommen. Die Beiträge sollen auf alle Einkommensarten erhoben werden, zum Beispiel neben Löhnen und Gehältern auch auf Kapitaleinkommen. Wir wollen die Versorgung gesetzlich Versicherter verbessern– zum Beispiel bei der Erstattung von Brillen. Außerdem wollen wir die Benachteiligung gesetzlich versicherter Beamt*innen durch einen beihilfefähigen Tarif beenden und privat Versicherte, die sich nur den Basistarif leisten können, besser absichern. Für gesetzlich Versicherte mit Beitragsschulden wollen wir die vollwertige Rückkehr in die Krankenkasse erleichtern und wir wollen die Absicherung von gering verdienenden Selbständigen in der Krankenversicherung verbessern, um sie nicht durch zu hohe Beiträge finanziell zu überfordern.
Brandenburg ist mit fünf integrierten Leitstellen in den Versorgungsgebieten und 19 Bereitschaftspraxen der KVBB an Krankenhäusern gut aufgestellt. Wir haben bereits mit der Errichtung INZ begonnen, was der richtige Schritt ist. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass die Zahl der INZ eine flächendeckende Versorgung garantiert.
Im Juni 2024 hat Brandenburg die rechtlichen Grundlagen für ein Telenotarztsystem geschaffen.
Neue Regelungen ermöglichen es, landesweit einheitliche telenotärztliche Systeme in den Integrierten Regionalleitstellen bereitzustellen. Dies ermöglicht es den Rettungskräften, bei Bedarf Telenotärztinnen oder Telenotärzte digital hinzuzuziehen. Insbesondere in ländlichen Regionen spielt dies eine wichtige Rolle, wo telemedizinische Angebote essenziell sind, um Distanzen zu überwinden. Es ist positiv, dass in Brandenburg bereits ein einheitliches System für Telefonreanimation genutzt wird. In Zukunft wollen wir die Abfrage standardisieren, um eine zielgerichtete rettungsdienstliche Versorgung sicherzustellen.
Selbstverständlich sehen wir, dass auch die private Krankenversicherung für die Gesundheitsförderung und Prävention verpflichtend herangezogen wird. Grundsätzlich möchten wir aber die 2-Klassen-Gesellschaft in der Krankenversicherung überwinden und streben eine solidarische Bürgerversicherung an, in die jede und jeder einzahlt.
Für uns ist unmissverständlich klar: Gute Pflege braucht gute Arbeitsbedingungen. Dazu gehört vor allem qualifiziertes, zufriedenes und ausreichend vorhandenes Pflegepersonal. Wir unterstützen daher auch zukünftig alle Formate und Konzepte, welche die Pflegeberufe attraktiver machen und somit vor allem der Fachkräftegewinnung und -sicherung dienen. Dem werden wir uns in allen Bereichen gemeinsam mit unseren vielen Partnerinnen und Partnern annehmen. Dabei setzen wir fortführend auf vielfältige Maßnahmen. Es braucht eine bundesweite strenge Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege. Zudem wollen wir in Brandenburg mit der Umsetzung des Bundesgesetzes zur Reform der Pflegeberufe einen Grundstein für eine zukunftsfähige, qualitativ hochwertige und für eine attraktive Pflegeausbildung legen. Wir werden uns in den kommenden Jahren ebenfalls dafür einsetzen, dass Fachkräfte im Gesundheits- und Pflegebereich schneller zur Gesundheitsversorgung beitragen können. Daher gilt es für uns, weiterhin die Anerkennung von ausländischen medizinischen Fachkräften zu beschleunigen. Hierzu werden wir auch die Antragsinitiative der Koalition aus der aktuellen Legislaturperiode, den Beschluss „Beschleunigte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitssystem“ (DS 7/7378-B), weiter umsetzen. Zur Fachkräftegewinnung soll ebenfalls beitragen, dass geflüchtete Menschen schnellstmöglich in Arbeit kommen, wovon alle Brandenburgerinnen und Brandenburger profitieren werden. Im Bereich der Pflege werden wir vor allem das Brandenburger Erfolgsmodell „Pakt für Pflege“ fortführen. Hierfür werden wir den „Pakt für Pflege“ und seine Projekte in allen Landkreisen weiter ausbauen, um so die Sicherstellung einer guten und verlässlichen Pflege in der Nähe und Gemeinschaft vor Ort zu ermöglichen. Gleichzeitig wollen wir pflegende Angehörige weiter stärken und die Pflegeinfrastruktur in der Fläche mit dem Fokus auf Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege, Angebote der 24-Stunden-Versorgung sowie Pflegestützpunkte und Pflegedienste ausbauen. Zudem wollen wir ein „Bündnis für Pflege“ zur Fachkräftegewinnung initiieren. Es gibt in Brandenburg viele Beispiele, wo die Fachkräftegewinnung auch im Bereich Pflege gelingt. Hier gilt es die Akteure im Land zu vernetzen, damit von diesen positiven Beispielen möglichst viele profitieren können.
Die Fachkräftegewinnung ist eine zentrale Aufgabe der kommenden Jahre: Qualifizierungsangebote unterstützen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken, ein Gesamtpaket schnüren für schnelle und unbürokratische Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen sowie für die Vermittlung von Wohnung, Sprachkursen, Kita und Schulplätzen. Ausbildungsstandorte müssen mit attraktiven Wohnangeboten für Azubis gestärkt werden.
Darüber hinaus müssen wir frühzeitig über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten (Pflegehelfer, Pflegeassistenten, Pflegefachkräfte und Pflege-Studium) in den allgemeinbildenden Schulen informieren und junge Menschen für Pflegeberufe begeistern. Die Pflegekräftegewinnung muss aus der Perspektive der Pflegekräfte neu gedacht und die Ausbildung stärker auf deren unterschiedliche Lebenssituationen abgestimmt werden, um Abbrüche zu vermeiden. Außerdem wollen wir die Pflege- und Therapiewissenschaften an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus- Senftenberg stärken sowie die Digitalisierung vorantreiben, um Bürokratie abzubauen und mehr Zeit für die Pflegenden zu haben. Wir wünschen uns mehr Flexibilität beim Personaleinsatz, wollen aber Leiharbeit eindämmen. Wichtig ist für uns auch die Unterstützung pflegender Angehöriger.
Bei der Fachkräftegewinnung arbeiten wir neben dem Pakt für Pflege aktuell auf vielen Ebenen: die Gewinnung neuer Pflegekräfte, die Beschleunigung der Zulassungen ausländischer Fachkräfte, eine generalistische Pflegeausbildung, bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen. So bauen wir etwa die Kapazitäten an der Universität Cottbus-Senftenberg und an der Hochschule für Gesundheitsberufe in Eberwalde aus und führen einen Studiengang zur Pflegefachassistenz ein. Zudem initiieren wir einen Runden Tisch, um die Bedingungen für Pflegekräfte im Land zu verbessern.
Diese Arbeitsbedingungen im Pflegebereich wollen wir verbessern. Dafür braucht es nicht nur mehr Lohn, Arbeitsschutz und Anerkennung – sondern vor allem mehr Kolleg*innen und mehr Zeit. Wir setzen uns beispielsweise für eine 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich ein, den Abbau von Dokumentationspflichten und Bürokratie und bessere Personalbemessungsverfahren ein. Das würde den Beruf aufwerten und dafür sorgen, dass mehr Menschen wieder in der Pflege arbeiten wollen. Wir setzten uns dafür ein, dass die Arbeitgeber der öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäuser auf, eine anständige Bezahlung auf Branchenniveau (TVöD) gewährleisten. Außerdem wollen wir, dass kommunalen Krankenhäuser in den Kommunalen Arbeitgeberverband mit Tarifbindung zurückzukehren.
Die Sicherung des Fachkräftebedarfes in der Pflege ist prioritär. Die zu hohen Abbrecherquoten in der Ausbildung müssen gesenkt werden. Hilfreich wäre die Finanzierung von Sozialpädagogen an den diesbezüglichen Berufsschulen. Außerdem benötigen wir eine spürbare Beschleunigung bei den Anerkennungsverfahren von ausländischen Fachkräften, auf die wir dringend angewiesen sind. Der Pakt für Pflege in Brandenburg bietet gute Ansätze, er muss fortgeführt und verstetigt werden.
Um die Attraktivität des Pflegeberufes zu steigern, ist eine neue Arbeitsteilung in den Gesundheitsberufen dringend angezeigt. Der Zugang zur akademischen Ausbildung muss erleichtert werden. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Pflege wird von uns angestrebt, ebenso ein Verbot von Leiharbeit in der Pflege.
Pflege bedeutet für uns in der Brandenburg SPD: Herzblut, Einsatz und Empathie. Sie ist in unserer Gesellschaft aber leider nach wie vor unterbewertet. Die Anerkennung dieser Arbeit hat die SPD-geführte Landesregierung Brandenburgs in dieser Legislaturperiode besonders durch die Auszahlung der Corona-Prämie für Pflegekräfte gezeigt. Im Rahmen des im Jahr 2022 beschlossenen Doppelhaushaltes wurden rund 9 Mio. Euro zur Auszahlung einer Prämie für Pflegekräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Pflegende in Krankenhäusern und ambulanten Diensten aufgewendet. Mit der Auszahlung haben wir das Herzblut und den Einsatz, den die Pflegekräfte tagtäglich erbringen, ausdrücklich wertschätzen wollen. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig und belastend Pflegearbeit ist. Wir werden daher auch weiterhin unsere Unterstützung zur Verbesserung der Pflegesituation und der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte fortsetzen. Hierzu gehört beispielsweise die Fortführung des „Pakts für Pflege“, den das Land Brandenburg seit dem Jahr 2021 mit einem jährlichen Budget von 10 Mio. Euro fördert. Der „Pakt für Pflege“ wurde gezielt zur Verbesserung der sozialen Pflegeinfrastruktur auf den Weg gebracht. Er hat demnach die Gesundheitsversorgung verbessert, was die Gestärkten bzw. neu geschaffenen pflegerischen Unterstützungs- und Beratungsstrukturen unterstreichen. Unter dem Motto „Pflege vor Ort – verlässlich und gemeinsam“ werden so bereits über 50 Projekte und Initiativen gefördert. Ziel ist es dabei, in allen Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg mindestens eine Initiative zu fördern.
Zu den weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation in Brandenburg zählt insbesondere die Schaffung eines „Bündnisses für Pflege“, um gemeinsam mit den Pflegeeinrichtungen, den Kommunen, den Gewerkschaften und den Pflegekassen eine bessere Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen zu erreichen, wie auch die Pflegeinfrastruktur in der Fläche auszubauen. Wir werden weiterhin das erfolgreiche Brandenburger Konzept „Pflege vor Ort“ fördern und ausbauen, um für Menschen in allen Landkreisen wohnortnahe Pflegeangebote zu schaffen. Zudem setzen wir uns mit dem „Landespflegeplan“ für eine gleichmäßige Verteilung der Kurzzeitpflegeplätze ein.
Wir stehen für die Fortsetzung, den Ausbau und die Weiterentwicklung des erfolgreichen Pakts für Pflege und die Einbeziehung in das Landespflegegesetz. Wir wollen Prävention in der Pflege stärken, um Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern. Dabei gilt: Stärkung der ambulanten Pflege vor stationärer Pflege. Wir finden: Gute Pflege muss für alle Menschen finanzierbar bleiben. Deshalb muss auf Bundesebene die Finanzierung der Eigenbeteiligung in der stationären Pflege auf eine völlig neue Grundlage gestellt werden. Unser Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen eine qualifizierte Pflege anzubieten und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in ihrem vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen. Zudem setzen wir auf bessere Rahmenbedingungen, um die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf weiter zu erleichtern. Familien sollen auch bei der Pflege Angehöriger unterstützt werden.
Um die häusliche und ambulante Pflege in Brandenburg weiter zu unterstützen und zu fördern, setzen wir auf den „Pakt für Pflege“, der sich bereits als entscheidender sozialpolitischer Erfolg erwiesen hat. Mit einem jährlichen Budget von 22 Millionen Euro konzentriert sich der Pakt auf vier zentrale Säulen:
Pflege vor Ort stärken: Dieses bundesweit einzigartige Förderprogramm für Kommunen unterstützt und entlastet sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige durch Angebote wie alltagsunterstützende Hilfen, gemeinsame Mittagessen, Demenzkurse und Nachbarschaftsprojekte. Dies ermöglicht es vielen Menschen, so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause zu bleiben.
Ausbau der Pflegeberatung: Durch die Stärkung der Pflegestützpunkte stellen wir sicher, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassend beraten und unterstützt werden. Dies ist besonders wichtig, um individuelle Pflegebedarfe optimal zu decken.
Bessere Versorgungsstruktur: Mit einem Investitionsprogramm fördern wir den Ausbau von Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen, die insbesondere in ländlichen Gebieten dringend benötigt werden. Dies sorgt für eine verlässliche und bezahlbare Pflege, die auch spontan verfügbar ist.
Fachkräftesicherung: Durch die Förderung der neuen generalistischen Pflegeausbildung und andere Maßnahmen machen wir den Pflegeberuf attraktiver, um die notwendige Fachkräftesicherung zu gewährleisten.
Vieles beim Thema Pflege kann nur vom Bund geregelt werden und muss jetzt endlich angegangen werden: die Pflegereform, die von uns Grünen geforderte Pflege-Bürgerversicherung, der allgemeinverbindliche Tarifvertrag, die Finanzierung der Assistenzausbildung, die Einführung von Personaluntergrenzen pro Patient*in/Station.
Es ist Zeit, die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage zu stellen. Ein Ansatz könnte darin bestehen, dass Pflegebedürftige einen festen Betrag selbst zahlen, während die darüberhinausgehenden Kosten übernommen werden. Dies würde gleichzeitig die finanzielle Planungssicherheit für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige erhöhen.
Die Erfahrung nach der Wende zeigt, dass es bereits einmal ein Investitionsprogramm für stationäre Einrichtungen gab, was darauf hindeutet, dass ähnliche Maßnahmen in der Zukunft wieder notwendig sein könnten.
Zusätzlich muss der bestehende Pakt für Pflege im Landespflegegesetz von einer freiwilligen zu einer pflichtigen Aufgabe werden, um jährliche Verhandlungen über Gelder zu vermeiden. Innerhalb dieses Rahmens könnten Schwerpunkte der Förderung entwickelt werden, die sich nach dem tatsächlichen Bedarf richten. Diese umfassende Reform könnte langfristig sowohl die Qualität der Pflege als auch die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige verbessern.
Die häusliche und ambulante Pflege ist eine wesentliche Stütze, um den Pflegekollaps zu verhindern. Die regionalen Pflegebedarfsplanungen („Pakt für Pflege“) sind zu verstetigen und regelmäßig zu aktualisieren. Die Finanzierung von regionalen Pflegestammtischen, bei den sich ambulante Pflegeanbieter austauschen und koordinieren können, ist sicherzustellen, um bspw. Fahrten von 2 bis 3 Pflegediensten in ein und demselben Ort zu vermeiden. Die Kooperation von ambulanter und stationäre Pflege ist sinnvoll, gerade im Hinblick auf Kurzzeitpflegeplätze. Bei der Gewinnung und Integration ausländischer Fachkräfte benötigen gerade kleinere ambulante Unternehmen Unterstützung seitens des Landes, z.B. durch den Einsatz von Integrationshelfern oder Lotsen, die für mehrere Einrichtungen tätig sind. Außerdem müssen die bürokratischen Hürden bei der Gewinnung dieser Fachkräfte deutlich abgesenkt werden.
Insgesamt wollen wir den „Pakt für Pflege“ in Brandenburg, der dafür gute Ansätze bietet, fortsetzen und ausbauen.
Wir haben in der aktuellen Legislatur einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung aufgefordert hat, die Förderung für die Investitionskosten in der stationären Altenpflege deutlich zu erhöhen, um die Eigenanteile der Pflegebedürftigen von den Investitionskosten zu entlasten. Leider wurde dieser von der Koalition abgelehnt. Die zu diesem Antrag durchgeführte Anhörung im Gesundheitsausschuss hat aber deutlich gemacht, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. DIE LINKE wird deshalb weiterhin dafür streiten, dass die Beträge bei den Investitionen deutlich nach oben angepasst werden. Möglicherweise ist eine jährliche „Pro Kopf – Förderung“ sinnvoller, als die bisherige Objektförderung. Wir schlagen darüber hinaus vor, ähnlich wie andere Bundesländer dies vorgemacht haben, auch in Brandenburg ein Pflegewohngeld einzuführen.
Grundsätzlich muss aber auf Bundesebene eine umfassende und nachhaltige Pflegereform durchgeführt werden. Ein Sockel-Spitze-Tausch bei den Pflegeheimkosten wäre ein erster Schritt zu einer Pflegevollversicherung, die wir als LINKE anstreben.
Die Gesundheitspolitische Akteure sind gemeinsam aufgefordert, innovative Lösungen zu erarbeiten, um eine hochwertige, zugängliche und bezahlbare gesundheits- und pflegerische Versorgung für alle sicherzustellen.
Angesichts des demografischen Wandels und der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen sieht sich Brandenburg heraus- gefordert, das Gesundheitssystem neu zu denken, anzupassen und weiterzuentwickeln. Der Fokus muss hierbei zum einen auf der Versorgungsqualität liegen, zum anderen darauf, dass die Menschen sich im komplexen Gesundheitssystem zurechtfinden können.
Nach Auffassung der Ersatzkassen sind grundlegende Veränderungen im Gesundheitssystem notwendig. In der Gesundheitspolitik werden diese vielfach auf Bundesebene entschieden, aber auch die Länder haben Gestaltungsmöglichkeiten, die es zu nutzen gilt. Innovative und zukunftsfähige Angebote und Strukturen in Brandenburg, die die Qualität bei der Behandlung der Versicherten garantieren, müssen erhalten, ausgebaut oder geschaffen werden.
Die Ersatzkassen sind als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) eine tragende Säule des Sozialstaates und damit der demokratischen Grundordnung in Deutschland. Als vdek in Brandenburg vertreten wir die Interessen der sechs Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) und deren 1,2 Millionen Versicherten – unabhängig von ihrer Herkunft, Weltanschauung, sexuellen Identität, von einer Behinderung oder von Alter und Geschlecht. Unsere Grundprinzipien sind Solidarität, Mitbestimmung und Weltoffenheit. Jeder Mensch, der bei den Ersatzkassen versichert ist, ist Teil dieser Solidargemeinschaft.
Im Zuge der bevorstehenden Landtagswahlen in Brandenburg legt die vdek-Landesvertretung mit ihren Brandenburger Ersatzkassen ihre zentralen politischen Positionen und Forderungen dar, um die Zukunft des Gesundheitssystems im Land proaktiv mitzugestalten.
Wir suchen hierfür den offenen und konstruktiven Dialog mit allen wesentlichen Akteuren im Gesundheitswesen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die den Anforderungen und Bedürfnissen der Menschen in Brandenburg gerecht werden.
Prävention und Klimaschutz sind im Hinblick auf den sich intensivierenden Klimawandel und dessen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zusammen zu denken. Der Hitzeaktionsplan in Brandenburg und sein Netzwerk sind hierfür gelungene Beispiele. Da Brandenburg bei der Anzahl der Hitzetage besonders betroffen ist, muss auch die Hitze-Prävention insbesondere bei Kindern, Älteren und in der Pflege, verstärkt in den Fokus rücken.
Die Förderung der Gesundheitskompetenz – und damit auch der digitalen Gesundheitskompetenz – ist ein wesentlicher Baustein zur Präventionsarbeit (beispielsweise die Patientenuniversität Brandenburg). Dabei ist eine Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung in Settings, wie Kitas, Schulen und Pflegeinrichtungen sowie langfristige und nachhaltige Verbindlichkeiten von besonderer Bedeutung, um Projekterfolge dauerhaft zu verfestigen.
Gerade Kinder und Jugendliche müssen bei der Gesundheitsförderung stärker in den Fokus rücken. Mit Blick auf die Auswirkungen der Pandemie zeigen sich hier nach wie vor erhöhte Bedarfe, die beispielsweise durch die Landesinitiative „Kindeswohl im Blick“ adressiert werden.
Um telemedizinische Konzepte umzusetzen, braucht es einen Ausbau der digitalen Infrastruktur und damit einen umfassenden Breitbandausbau in allen Regionen Brandenburgs. Nur so können die Potenziale der voranschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen im Sinne der Versicherten auch genutzt werden.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) muss so ausgestattet sein, dass er seine Aufgaben vollumfänglich – im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung – erfüllen kann. Dazu zählen insbesondere die im Pakt für den ÖGD beschriebenen Handlungsmöglichkeiten. Der Ausbau von Impfangeboten, beispielsweise durch mobile Impfteams oder Impfbusse, sollte besonders in ländlichen Regionen forciert werden.
Die Maßnahmen der Landesregierung Brandenburg und einzelner Kommunen zur Steigerung der Attraktivität des Arztberufes in ländlichen Regionen sind begrüßenswert. Diese Strategie muss konsequent weitergeführt werden. Neben dem Verdienst begünstigen vor allem Rahmenbedingungen wie flexible Arbeitszeitmodelle, Infrastrukturmaßnahmen, wie Schul-, Kita- und Freizeitangebote die Entscheidung des ärztlichen Nachwuchses, sich in ländlichen Regionen nieder zu lassen.
Die Entwicklung, ärztliche Aufgaben stärker auf qualifizierte medizinische Fachkräfte zu verlagern, ist folgerichtig und positiv. Die Delegation ärztlicher Leistungen muss weiter intensiviert werden, insbesondere in ländlichen Regionen. Dies wird nach Ansicht der Ersatzkassen auch die Attraktivität der Gesundheitsberufe erhöhen.
Die Notfallversorgung im Land Brandenburg muss reformiert werden. Eine ausgewogene Verteilung zwischen den Rettungsstellen der Krankenhäuser, den Notfallambulanzen und den niedergelassenen Ärzten muss ein wesentliches Ziel aller Reformbemühungen sein. Nur so kann die Versorgung der Versicherten in akuten Notsituationen auch in Zukunft gewährleistet werden.
Das Rettungsdienstgesetz im Land Brandenburg muss im Rahmen der geplanten Reformen so angepasst werden, dass den Kostenträgern ein verbrieftes Mitbestimmungs- und Verhandlungsrecht bei der Kalkulation der Rettungsdienstgebühren eingeräumt wird.
Das Land Brandenburg muss seiner Investitionsverpflichtung für die Krankenhäuser auch zukünftig mit ausreichendem Volumen nachkommen. Eine solide zielgerichtete Investitionsfinanzierung des Landes – gerade auch mit Blick auf die bevorstehenden Veränderungsprozesse – ist bei der aktuell angespannten Haushaltslage unverhandelbar.
Die länderübergreifende Krankenhausplanung muss angesichts der Versorgung für ganz Brandenburg mit Leben gefüllt werden – mit Berlin vor allem in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den Fachabteilungen der einzelnen Krankenhäuser. Darüber hinaus sollte der Austausch mit den an Brandenburg angrenzenden Bundesländern intensiviert werden.
Die Konzentration spezialisierter Versorgungsangebote sollte in die Krankenhausplanung im Sinne kontinuierlich bestmöglicher Qualitätsstandards bewusst integriert werden.
Die Ersatzkassen sind weiterhin als verlässliche Partner bei der Weiterentwicklung der Gesundheitsregion Lausitz einzubinden. So können sie auch in Zukunft einen direkten Beitrag zur bedarfsgerechten Versorgung in der Lausitz leisten. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Gesundheitsregion gilt es, die Expertise der Ersatzkassen auch zukünftig einzubinden und im Dialog zu bleiben. Dies betrifft neben den Bedarfsanalysen zur Gesundheitsversorgung auch Ausgestaltung und Einbindung in die Planung zum Universitätsklinikum Cottbus.
Regionale Gesundheitspartner (RGP) haben das Potenzial zur Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum. Haus- und fachärztliche Grundversorgung in Kooperation mit weiteren Heilberufen bieten „Versorgung aus einer Hand“ an. Die Nutzung digitaler Prozessabläufe bietet zudem Möglichkeiten für eine bessere Erreichbarkeit.
Kooperationen und Austausch sind bei der Überwindung von Sektorengrenzen von zentraler Bedeutung. Es bedarf eines stärkeren Miteinanders der wesentlichen Akteure, um eine gute Versorgung der Menschen auch zukünftig sicherzustellen und weiterzuentwickeln.
Die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen muss begrenzt werden. Das Pflegerisiko darf nicht in die Armut führen. Das betrifft sowohl die stationäre als auch die ambulante Pflege. In Brandenburg machen die Investitionskosten, bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu zwölf Monaten, durchschnittlich ca. 14 Prozent an der Eigenbeteiligung in der stationären Pflege aus. Das zeigen Zahlen des vdek von Januar 2024. Das Land Brandenburg muss die Investitionskosten endlich vollumfänglich übernehmen. Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung wurde die Ausbildungskostenumlage bislang nicht aus dem Eigenanteil herausgenommen. Durch nachfolgende Gesetzgebung ist sogar eine Erhöhung des Eigenanteils durch Ausbildungen in der Pflege zu erwarten. Ausbildung ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Kosten dürfen nicht einseitig auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden. Der große Teil der Pflegebedürftigen in Brandenburg wird in der häuslichen Pflege versorgt. Daher ist eine finanzielle Entlastung durch eine spürbare Anhebung und Dynamisierung des Pflegegeldes notwendig.
Aufgrund des Fachkräftemangels steht die pflegerische Versorgung vor großen Herausforderungen. Verbesserungen der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege sind unausweichlich, nur so kann die Attraktivität des Berufsbildes erhöht werden. Die Rahmenbedingungen müssen so angepasst werden, dass die Integration neuer Fachkräfte dauerhaft gelingt.
Der Pflegesektor unterliegt derzeit starken Marktmechanismen. Eine Bedarfsplanung analog dem Krankenhausbereich oder der ambulanten Versorgung könnte bestehenden Tendenzen zu Unter- und Überversorgung entgegenwirken und so einen Beitrag zu einer besseren Versorgung leisten.
Der Brandenburger Pakt für Pflege muss über Amtsperioden hinaus verstetigt und institutionalisiert werden. So können pflegende Angehörige auch in Zukunft zielgerichtet unterstützt werden, lokale Akteure bei der altersgerechten Gestaltung von Sozialräumen gefördert sowie Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege verbessert werden.
Stand 10.06.2024