Neues Unterstützungsangebot zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Regionale BGF-Koordinierungsstellen der Krankenkassen nehmen ihre Arbeit auf

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Unternehmen künftig noch stärker bei der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF): Am 8. Mai nehmen die regionalen BGF-Koordinierungsstellen ihre Arbeit auf. Damit erhalten Unternehmen unabhängig von Branche und Beschäftigtenzahl eine professionelle Anlaufstelle in Sachen betrieblicher Gesundheitsförderung. Das neue Beratungs- und Informationsportal www.bgf-koordinierungsstelle.de bündelt die dazugehörigen Beratungs- und Unterstützungs-angebote.

Ins Leben gerufen wurden sie in einer gemeinsamen Initiative der gesetzlichen Krankenkassen. Die notwendigen Grundlagen hat der Gesetzgeber im Rahmen des Präventionsgesetzes geschaffen.

Kern des Angebots ist eine individuelle Beratung durch die Expertinnen und Präventionsexperten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Beratung erfolgt telefonisch oder auf Wunsch persönlich vor Ort nach vereinbarten Standards auf der Grundlage
des sogenannten GKV-Leitfadens Prävention. Zur Beratung gehören:
    - eine individuelle Bestandsaufnahme in Sachen Beschäftigtengesundheit,
    - Informationen zur Umsetzung einer nachhaltigen betrieblichen Gesundheits-
       förderung,
    - Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen sowie zu  
    - möglichen Maßnahmen im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung. 
 
Die BGF-Koordinierungsstellen unterstützen die Unternehmen auch bei der anschließenden Umsetzung und der Vermittlung hilfreicher Partner.

Der Zugang zur Beratung erfolgt über das Webportal www.bgf-koordinierungsstelle.de. Hier finden Unternehmen außerdem zahlreiche Informationen rund um das Thema betriebliche Gesundheitsförderung, insbesondere auch zu regionalen und länder-spezifischen Aspekten.

Folgende Fragen werden beispielsweise beantwortet: Mit welchen Leistungen unterstützen die Krankenkassen den Prozess der betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)? Was sind die Voraussetzungen
zur Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenkassen?

Die BGF-Koordinierungsstellen arbeiten eng mit den örtlichen, regionalen und landesweiten Unternehmensorganisationen zusammen. Das gemeinsame Ziel ist es, vor allem die Vielzahl der kleinen und mittelständischen Betriebe in den Regionen noch besser zu erreichen.

Umsetzung der BGF-Koordinierungsstelle im Rahmen der Präventionsgesetzes

Bei der Entwicklung und Umsetzung der BGF‐Koordinierungsstellen gemäß § 20b Abs. 3 SGB V arbeiten die Krankenkassen sowohl auf der Bundesebene als auch auf Landesebene eng zusammen. Als Kooperationsgemeinschaft auf Bundesebene sind dies: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), AOK-Bundesverband, BKK Dachverband e. V., Innungskrankenkassen, KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die Federführung liegt derzeit beim BKK Dachverband e. V.

Kontakt

Dr. Tanja Börner
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 15
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: tanja.boerner@vdek.com

 

Sarah Dreis
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 11
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: sarah.dreis@vdek.com