Die Fördermöglichkeiten der Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz

Selbsthilfegruppe_5

Die Selbsthilfeförderung erfolgt nach §20h SGB V durch zwei separate Förderstränge: 

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und

Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung).

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)

Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird von allen Krankenkassen und ihren Verbänden gemäß des in Rheinland-Pfalz auf allen drei Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt somit die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen. Die Förderung erfolgt durchgängig als Pauschalförderung.

Die Krankenkassenverbände benennen aus ihrer Mitte heraus einen Ansprechpartner (Federführer), an den die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen ihre Anträge auf Pauschalförderung stellen können. In Rheinland-Pfalz ist die Ansprechpartnerin für die Anträge auf Pauschalförderung der Selbsthilfegruppen die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse:

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz
c/o AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Referat Gesundheitsförderung

Gisela Stichler

Virchowstraße 30
67304 Eisenberg

E-Mail: gisela.stichler@rps.aok.de

Telefon: 0261 3904-240

Antragsformulare und Informationen für das aktuelle Förderjahr als beschreibbare pdf-Dateien:

In den folgenden Dokumenten finden Sie die Transparenzberichte der GKV-Gemeinschaftsförderung für die Selbsthilfe in Rheinland-Pfalz der letzten Jahre.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.selbsthilfe-rlp.de.

Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)

Neben der pauschalen Selbsthilfeförderung besteht die Möglichkeit der Projektförderung. Diese wird krankenkassenindividuell durchgeführt und muss dementsprechend bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden.

Die Projektförderung unterstützt einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben, wie z.B. Veranstaltungen oder den Druck von Broschüren und Plakaten. Nähere Informationen und Antragsformulare zur Projektförderung sind bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz erhältlich.

Rheinland-Pfälzischer Selbsthilfepreis der Ersatzkassen

Logo Rheinland-Pfälzischer Selbsthilfepreis des Verband der Ersatzkassen (vdek) e. V.

Mit dem Rheinland-Pfälzischen Selbsthilfepreis zeichnen die Ersatzkassen in Rheinland-Pfalz alle zwei Jahre in Zusammenarbeit mit der LAG KISS Rheinland-Pfalz (Selbsthilfekontaktstellen KISS Mainz, KISS Pfalz, SEKIS Trier, WeKISS und Selbsthilfeunterstützerstelle Nekis) Menschen und Gruppen besonders aus, die sich in  beispielhafter Weise für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Land Rheinland-Pfalz einsetzen. Weitere Informationen zum Rheinland-Pfälzischen Selbsthilfepreis finden Sie hier.