Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird von allen Krankenkassen und ihren Verbänden gemäß des in Rheinland-Pfalz auf allen drei Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen. Die Förderung erfolgt durchgängig als Pauschalförderung.
Die Krankenkassenverbände benennen aus ihrer Mitte heraus einen Ansprechpartner (Federführer), an den die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen ihre Anträge auf Pauschalförderung stellen können. Für die pauschale Förderung muss ein Antrag gestellt werden. Federführer ist die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Adresse für Anträge auf GKV-Gemeinschaftsförderung:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz
c/o AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Direktion
Referat Gesundheitsförderung
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg.
Ansprechpartnerin: Gisela Stichler, E-mail: gisela.stichler@rps.aok.de, Telefon: 0261 3904-240
Anträge auf Pauschalförderung sind grundsätzlich beim Federführer einzureichen.
Antragsformulare und Informationen für das Förderjahr 2023: