Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Grundlage zur Förderung über die GKV-Pauschalförderung Selbsthilfe (bzw. GKV-Gemeinschaftsförderung) bildet der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes.
Die Selbsthilfeförderung erfolgt nach §20h SGB V durch zwei separate Förderstränge:
Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und
Grundlage zur Förderung über die GKV-Pauschalförderung Selbsthilfe (bzw. GKV-Gemeinschaftsförderung) bildet der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes.
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird von allen Krankenkassen und ihren Verbänden gemäß des in Rheinland-Pfalz auf allen drei Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt somit die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen. Die Förderung erfolgt durchgängig als Pauschalförderung.
Die Krankenkassenverbände benennen aus ihrer Mitte heraus einen Ansprechpartner (Federführer), an den die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen ihre Anträge auf Pauschalförderung stellen können. In Rheinland-Pfalz ist die Ansprechpartnerin für die Anträge auf Pauschalförderung der Selbsthilfegruppen die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz
c/o AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Referat Gesundheitsförderung
Gisela Stichler
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
E-Mail: gisela.stichler@rps.aok.de
Telefon: 0261 3904-240
In den folgenden Dokumenten finden Sie die Transparenzberichte der GKV-Gemeinschaftsförderung für die Selbsthilfe in Rheinland-Pfalz der letzten Jahre.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.selbsthilfe-rlp.de.
Neben der pauschalen Selbsthilfeförderung besteht die Möglichkeit der Projektförderung. Diese wird krankenkassenindividuell durchgeführt und muss dementsprechend bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden.
Die Projektförderung unterstützt einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben, wie z.B. Veranstaltungen oder den Druck von Broschüren und Plakaten. Nähere Informationen und Antragsformulare zur Projektförderung sind bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz erhältlich.
Mit dem Rheinland-Pfälzischen Selbsthilfepreis zeichnen die Ersatzkassen in Zusammenarbeit mit der LAG KISS Rheinland-Pfalz Menschen, Gruppen und Organisationen aus, die sich in besonderer Weise für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Rheinland-Pfalz einsetzen. Die LAG KISS ist ein Zusammenschluss der rheinland-pfälzischen Selbsthilfekontakt- und Informationsstellen KISS Mainz, KISS Pfalz, SEKIS Trier, WeKISS und der Selbsthilfeunterstützerstelle Nekis. » Lesen