GKV-Spitzenverband – Leitfaden Prävention
Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V und in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI
Viele, besonders chronische Krankheiten, lassen sich durch eine gesunde Lebensführung vermeiden. Deshalb fördern die Ersatzkassen die Teilnahme an Präventionsangeboten und unterstützen Präventionsprojekte.
So bieten sie Kurse zu verschiedenen Präventionsthemen wie Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtmittelkonsum an oder bezuschussen die Teilnahme ihrer Versicherten an Kursen anderer Anbieter. Sie übernehmen einen Teil oder die gesamten Kursgebühren, wenn die Angebote bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.
Im Leitfaden Prävention sind die inhaltlichen Handlungsfelder und die qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention (Individualprävention, Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten) und der betrieblichen Gesundheitsförderung festgelegt, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten. Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden.
Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V und in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI
In der sozial- und gesundheitswissenschaftlichen Forschung herrscht große Einigkeit: Wer die Gesundheit der Bevölkerung stärken will, muss sich in erster Linie für gesundheitsfördernde Lebensbedingungen einsetzen und Menschen dabei unterstützen, gesund leben zu können. Denn die Ursachen für Krankheit und frühen Tod liegen überwiegend in gesundheitsschädlichen Lebensstilen und Rahmenbedingungen, die diese verstärken oder gar provozieren. Zur Pressemeldung der GKV
Die Leistungen der Krankenkassen in der primären Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung werden jährlich im Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) dokumentiert. Der Präventionsbericht schafft bundesweit Transparenz über die Aktivitäten der Krankenkassen in nichtbetrieblichen Lebenswelten.
Präventionskurse und Anbieter werden bundesweit zentral und kassenartenübergreifend geprüft. Anbieter von Präventionsmaßnahmen profitieren vom zentralen und einheitlichen Prüfverfahren, da eine einmalige und kostenfreie Zertifizierung für alle kooperierenden Krankenkassen gilt. Kursanbieter können ihre Unterlagen auf dem Qualitätsportal der Zentrale Prüfstelle Prävention hochladen und für die Prüfung einreichen.
Fragen rund um die Einreichung und Prüfung von Kursangeboten beantworten kompetente Gesprächspartner auch unter der zentralen Info-Hotline 0201/5 65 82 90.
Unter der Dachmarke Gesunde Lebenswelten fördert der Verband der Ersatzkassen im Namen und im Auftrag der Ersatzkassen, Projekte zur Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten (§§ 20, 20a SGB V, §5 SGB XI) um gesundheitliche Chancenungleichheiten zu vermindern. Die ersatzkassengemeinsamen Projekte adressieren dabei geschlechts- sowie sozial benachteiligte Zielgruppen bzw. pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen. Dabei soll das individuelle Verhalten der Zielgruppen und die Verhältnisse in den Lebenswelt nachhaltig gesundheitsförderlich verbessert werden. Grundlage für vdek-Präventionsprojekte stellen die Förderkriterien des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes dar.
Ansprechpartner für Rückfragen zur Dachmarke Gesunde Lebenswelten und zur Förderung von Projekten:
Saskia Hess
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretungen Rheinland-Pfalz & Saarland
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 22
55130 Mainz
Der vdek unterstützt Menschen durch eine gesundheitsfördernde Gestaltung ihrer Lebenswelten: Ob in der Kommune, der Werkstatt für Menschen mit Behinderung, der stationären Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt der vdek bundesweit Ansätze und setzt Projekte um, die gemeinsam mit den Zielgruppen und Akteuren erprobt und (weiter-)entwickelt werden. » Lesen