Heil- und Hilfsmittel

Heilmittel

Masseuse und Patientin

Zulassung von Heilmittelerbringern

Das Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sieht im Paragraph 124 Absatz 2 SGB V vor, dass die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich bei einem der Landesverbände oder den Ersatzkassen eine Arbeitsgemeinschaft bilden, die mit Wirkung für alle gesetzlichen Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassungen der Heilmittelerbringer trifft.

Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung

Entsprechend dieser Vorgabe haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Rheinland-Pfalz gemeinsam und einheitlich eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, die ab 1. September 2019 für alle Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassungen von Heilmittelerbringern aus Rheinland-Pfalz trifft.

Aus der nachfolgenden Übersicht können die Kontaktdaten der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz sowie die Kontaktdaten der bearbeitenden Stellen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz entnommen werden.

Die Heilmittelerbringer haben künftig eine Kontaktstelle die Zulassung betreffend, alle Unterlagen sind ab 1. September 2019 an diese Stelle zu senden. Die Zuständigkeit der bearbeitenden Stellen richtet sich dabei nach der Postleitzahl des Praxissitzes des Heilmittelerbringers.

Homepage der ARGEN und LVen:

Digital verwaltet – Dank Heilmittel-Webportal

Wussten Sie schon? Die ARGE Heilmittelzulassung hat ein Webportal, über das Sie alle Ihre Zulassungsdaten sehen können.
Darüber hinaus können Sie auch Änderungen zur Zulassung über das Portal veranlassen. Auch mehrere Institutionskennzeichen können über eine Registrierung verwaltet werden.

Der Vorteil für Sie: kürzere Bearbeitungszeiten, und höhere Verfügbarkeiten der Services.

Sie finden es unter www.zulassung-heilmittel.de

Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz

Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz

Geschäftsstelle

c/o AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Virchowstr. 30

67304 Eisenberg

Bearbeitende Stellen der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz

Für Postleitzahlenbereich 51598 – 56469:

Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz

c/o AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Virchowstr. 30

67304 Eisenberg

Telefon 06351/403-514
Telefax 06351/403-740
ARGEHeilmittelzulassungRP@rps.aok.de

Für Postleitzahlenbereich 56470 – 57586:

Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz

c/o IKK Südwest

66098 Saarbrücken

Telefon 06 81/9 36 96-2980
Telefax 06 81/9 36 96-2013
ARGEHeilmittelzulassungRP@ikk-sw.de

Für Postleitzahlenbereich 57587 – 76891:

Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz

c/o Verband der Ersatzkassen e.V.

Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22

55130 Mainz

Telefon 06131/98255-31
Telefax 06131/98255-44
ARGEHeilmittelzulassungRP@vdek.com

 

Zulassungsformulare für eine kassenartenübergreifende Zulassung zur Erbringung von Heilmittelleistungen in Rheinland-Pfalz

Anerkenntniserklärung im Rahmen der Zulassung nach § 124 SGB V

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Hilfsmittel

Teilausschnitt eines leeren Rollstuhls

Versorgung mit Hilfsmitteln

Versicherte haben nach Paragraph 33 SGB V Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, soweit sie nicht nach Paragraph 34 SGB V davon ausgeschlossen sind. Unter Hilfsmittel fallen zum Beispiel Körperersatzstücke, Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische und andere Hilfsmittel.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer bundesweiten Informationsseite.