Heil- und Hilfsmittel
Heilmittel
Zulassung von Heilmittelerbringern
Das Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sieht im Paragraph 124 Absatz 2 SGB V vor, dass die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich bei einem der Landesverbände oder den Ersatzkassen eine Arbeitsgemeinschaft bilden, die mit Wirkung für alle gesetzlichen Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassungen der Heilmittelerbringer trifft.
Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung
Entsprechend dieser Vorgabe haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Rheinland-Pfalz gemeinsam und einheitlich eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, die seit September 2019 für alle Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassungen von Heilmittelerbringern aus Rheinland-Pfalz trifft.
Aus der nachfolgenden Übersicht können die Kontaktdaten der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz sowie die Kontaktdaten der bearbeitenden Stellen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz entnommen werden.
Die Heilmittelerbringer haben künftig eine Kontaktstelle für ihre Zulassung. Die Zuständigkeit der bearbeitenden Stellen richtet sich dabei nach der Postleitzahl des Praxissitzes des Heilmittelerbringers.
Homepage der ARGEN und LVen:
Digital verwaltet – Dank Heilmittel-Webportal
Wussten Sie schon? Die ARGE Heilmittelzulassung hat ein Webportal, über das Sie alle Ihre Zulassungsdaten sehen können.
Darüber hinaus können Sie auch Änderungen zur Zulassung über das Portal veranlassen. Auch mehrere Institutionskennzeichen können über eine Registrierung verwaltet werden.
Der Vorteil: kürzere Bearbeitungszeiten, und höhere Verfügbarkeiten der Services.
Sie finden es unter www.zulassung-heilmittel.de
Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz
Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz
Geschäftsstelle
c/o AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Virchowstr. 30
67304 Eisenberg
Bearbeitende Stellen der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz
Für Postleitzahlenbereich 51598 – 56469:
Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz
c/o AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Virchowstr. 30
67304 Eisenberg
Telefon 06351/403-514
Telefax 06351/403-740
ARGEHeilmittelzulassungRP@rps.aok.de
Für Postleitzahlenbereich 56470 – 57586:
Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz
c/o IKK Südwest
66098 Saarbrücken
Telefon 06 81/9 36 96-2980
Telefax 06 81/9 36 96-2013
ARGEHeilmittelzulassungRP@ikk-sw.de
Für Postleitzahlenbereich 57587 – 76891:
Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Rheinland-Pfalz
c/o Verband der Ersatzkassen e.V.
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz
Telefon 06131/98255-31
Telefax 06131/98255-44
ARGEHeilmittelzulassungRP@vdek.com
Zulassungsformulare für eine kassenartenübergreifende Zulassung zur Erbringung von Heilmittelleistungen in Rheinland-Pfalz
Anerkenntniserklärung im Rahmen der Zulassung nach § 124 SGB V
Hier finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Thema "Heilmittel".
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Hilfsmittel
Versorgung mit Hilfsmitteln
Versicherte haben nach Paragraph 33 SGB V Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, soweit sie nicht nach Paragraph 34 SGB V davon ausgeschlossen sind. Unter Hilfsmittel fallen zum Beispiel Körperersatzstücke, Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische und andere Hilfsmittel.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer bundesweiten Informationsseite.