Rettungsdienst und Krankentransport
Krankentransporte
Grundlage für die Abrechnung von Krankenfahrten mit den gesetzlichen Krankenkassen ist eine vertragliche Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann auf verschiedene Weise zustande kommen:
- Über die Mitgliedschaft bei einer Vereinigung, die bereits einen Vertrag mit den Krankenkassen hat.
- Durch einen direkten Einzelvertrag mit den Krankenkassen.
Sollten Sie Mitglied einer Vereinigung sein, benötigt die vdek-Landesvertretung von dieser Vereinigung eine entsprechende Information über Ihre Mitgliedschaft und das Institutionskennzeichen, über das Sie abrechnen.
So erreichen Sie uns:
vdek-Landesvertretung Saarland
Heinrich-Böcking-Straße 6-8
66121 Saarbrücken
Tel.: 0 681 / 9 26 71 - 0