Rettungsdienst und Krankentransport

Krankenwagen mit Blaulicht bei voller Geschwindigkeit

Abrechnung von Krankenfahrten

Grundlage für die Abrechnung von Krankenfahrten mit den gesetzlichen Krankenkassen ist eine vertragliche Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann auf verschiedene Weise zustande kommen:

1. Über die Mitgliedschaft bei einer Vereinigung, die bereits einen Vertrag mit den Krankenkassen hat

2. Durch einen direkten Einzelvertrag mit den Krankenkassen.

Sollten Sie Mitglied einer Vereinigung sein, benötigt die Landesvertretung von dieser Vereinigung eine entsprechende Information über Ihre Mitgliedschaft und das Institutionskennzeichen, über das Sie abrechnen.

Ansprechpartner des vdek für den Bereich Krankentransporte und Krankenfahrten in Rheinland-Pfalz ist die

vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz

Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22

55130 Mainz

Tel.: 06131 / 98 255 - 0