Rettungsdienst und Krankentransport
Krankentransporte
Grundlage für die Abrechnung von Krankenfahrten mit den gesetzlichen Krankenkassen ist eine vertragliche Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann auf verschiedene Weise zustande kommen:
- Über die Mitgliedschaft bei einer Vereinigung, die bereits einen Vertrag mit den Krankenkassen hat.
- Durch einen direkten Einzelvertrag mit den Krankenkassen.
Sollten Sie Mitglied einer Vereinigung sein, benötigt die vdek-Landesvertretung von dieser Vereinigung eine entsprechende Information über Ihre Mitgliedschaft und das Institutionskennzeichen, über das Sie abrechnen.
So erreichen Sie uns:
vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 22
55130 Mainz
Tel.: 0 6131 / 9 82 55 - 0