Grundlage für die Abrechnung von Krankenfahrten mit den gesetzlichen Krankenkassen ist eine vertragliche Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann auf verschiedene Weise zustande kommen:
Über die Mitgliedschaft bei einer Vereinigung, die bereits einen Vertrag mit den Krankenkassen hat.
Durch einen direkten Einzelvertrag mit den Krankenkassen.
Sollten Sie Mitglied einer Vereinigung sein, benötigt die vdek-Landesvertretung von dieser Vereinigung eine entsprechende Information über Ihre Mitgliedschaft und das Institutionskennzeichen, über das Sie abrechnen.
So erreichen Sie uns:
vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 22
55130 Mainz
Tel.: 0 6131 / 9 82 55 - 0
Notfall- und Rettungsdienstreform dringend notwendig
In Deutschland werden der Rettungsdienst und die Notaufnahmen zu oft für Fälle in Anspruch genommen, die aus medizinischer Sicht keine Notfälle sind. Auch suchen Versicherte mit Bagatellerkrankungen selbstständig Notaufnahmen auf. Diese unsachgemäße Inanspruchnahme verstopft die Einrichtungen, geht zulasten der Versorgung echter Notfälle und führt zu langen Wartezeiten.
Im kurzpapier des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) werden konkrete Vorschläge gemacht, wie man die Versorgung in einem Notfall besser strukturiert, z. B. mithilfe einer strukturierten, digitalen Ersteinschätzung nach bundeseinheitlichen Kriterien werden Zugangswege besser organisiert und Patient:innen gezielt in die für sie passende Versorgungsebene geleitet. Dafür braucht es eine verpflichtende organisatorische Zusammenlegung von 116 117 und 112.
Kurzpapier – Notfall- und Rettungsdienstreform angehen
Vorschläge der Ersatzkassen zur Reformierung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes.